Hallo,
Ich habe eine Frage zu der Tesla Gebrauchtwagengarantie, und zwar habe ich ein Model S von Tesla direkt gekauft und habe 2 Jahre / 1600000km Garantie auf das Fahrzeug.
Jetzt will ich aus Kostengründen den Wagen auf meine Frau zulassen und müsste dafür allerdings mit Ihr einen Kaufvertrag machen und ihr das Auto quasi verkaufen.
Ich werde aber aus den Garantiebedingungen nicht schlau, vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
Ich möchte wissen ob die Garantie bei einem Verkauf bestehen bleibt.
Der Teil klingt ja recht einfach:
Eigentumsübertragung:
Diese beschränkte Garantie ist kostenlos auf alle Personen übertragbar, die nach dem Erstkäuferinnerhalb der beschriebenen Einschränkungen dieser beschränkten Garantie („NachfolgenderKäufer“) das Eigentum am Fahrzeug erwerben.
Wer kann Ansprüche aus dieser beschränkten Garantie geltend machen?:
Der Erstkäufer eines gebrauchten Tesla-Fahrzeugs, das von Tesla zusammen mit dieserbeschränkten Garantie verkauft wurde, bzw. ein nachfolgender Käufer des Gebrauchtfahrzeugs.Das Gebrauchtfahrzeug muss auf den Namen des Käufers gemäß den gesetzlichen Bestimmungender jeweiligen Garantieregion eingetragen bzw. zugelassen werden
Aber der Teil klingt ganz anders:
Zusätzliche Beschränkungen und Ausschlüsse
Zusätzlich zu den oben genannten Ausschlüssen und Beschränkungen deckt diese beschränkteGarantie NICHT ab:
•Alle Gebrauchtfahrzeuge mit einer beschränkten Garantie, die nicht direkt von Tesla erworbenwurden, einschließlich aller Gebrauchtfahrzeuge, die bei einem Auktionshaus, einemDritthändler, von Privatpersonen usw. erworben wurden, bzw. aller Gebrauchtfahrzeuge ohnesaubere Registrierung, darunter Fahrzeuge, die mit „Restwert“ oder anderweitiggekennzeichnet wurden.