Garantie von Tesla bei Felgen anderer Hersteller?

Ich habe ja neulich bei Tesla wegen eines Schriebs für die 20" Slipstream angerufen. Der Herr wollte mir nicht wirklich helfen und verwies unter anderem darauf, dass unter Umständen meine Garantie für den Antriebsstrang verloren geht, wenn ich - so sein Wortlaut :exclamation: - andere Räder drauf mache als die, die da von Tesla bestimmt sind. Sprich, nur die originalen Räder. Wenn dann etwas am Antrieb (Motor) wäre, bekäme ich dann wohl kein Ersatz und ich solle mir das ganz genau überlegen.

In den AGB´s von Tesla kann ich aber, außer das „Reifen“ anderer Hersteller der Garantie des Herstellers unterliegen, nichts dazu gefunden, dass man nicht auch andere Räder anderer Hersteller fahren dürfe. Da steht nur sehr allgemein das Umbauten zum erlöschen der Garantie führen können. Aber da steht auch nichts vom Antrieb. Klar, wenn ich das Ding tiefer lege und mir dann die Querlenker alle 5000km flöten gehen, ist das keine Garantie mehr. Aber nur Felgen anderer Hersteller?

Weiß da Jemand mehr?

Ich hatte das schon mal irgendwo hier gelesen, glaube ich. Ich kann es aber nicht mehr finden. Hier hat doch fast jeder 3. andere Räder drauf von anderen Herstellern mit anderen Größen drauf. Es fahren ja hier viele mit 20zöller rum. Oder auch nur die Spurplatten. Die bewirken ja quasi das selbe wie anderen Breiten, Größen oder Einpresstiefen.

Ich mache das trotzdem, aber es interessiert mich eben nur.

Garantie auf den Antriebsstrang ist eine freiwillige Leistung seitens Tesla. Bis vor zwei Tagen hätte ich gesagt, Tesla wird das mit den Fremdrädern kulant auslegen. Nachdem jetzt jeder Dollar gespart werden muss und deshalb der Vertrieb gefeuert wird …und Tesla durch die massiven Preisreduktionen gezeigt hat, dass sie auf die Bestanskunden sch***** wäre ich mit Fremdrädern vorsichtig.

Original-Räder behalten und wenn es ein Problem gibt (das sicher nicht von den Felgen kommt), die dann vor dem Vorbeigehen im SeC draufschrauben. Null Problemo.

Na ist ja klar :mrgreen:
Ich habe ja die originalen 19er.

Die Frage wäre ja nur, darf ein Hersteller das wirklich ausschließen?

Die Sprüche gab es früher schon. Eine Zeit lang hieß es dann sie fassen Fremdfelgen nicht an. Ich fahre BBS und bin dann immer im Winter zum Service gefahren mit den Originalen 19". Ein Werkstattleiter im SEC Stuttgart (der leider weg ist), sagte mir dann er hat kein Problem mit fremden Felgen.

In einer Toyota Werkstatt wollte mir der Meister weißmachen, dass ich die Garantie verliere wenn ich Osram Nightbraker Lampen einbaue. Solche Nasen braucht man nicht.

Den Zusammenhang zwischen anderen Felgen und einem Motordefekt dürfte schwierig werden. Vielleicht wäre es gut, wenn Tesla mal eine einheitliche Sprachregelung findet.

Absoluter blödsinn… womit wollen Sie das begründen?
Natürlich wenn die Felge viel breiter oder die ET nicht passt könnten sie was dagegen haben, aber ansonsten.

Genau,
andere Reifenbreite oder andere ET kann schon mal auf die Gelenke gehen. Daher ist so eine freiwillige Garantie dann schon mal potenziell in Gefahr.

Na drauf dürfen 21" mit 265er Breite hinten. Und ich will nun 20" mit 275er Breite drauf machen. Die Einpresstiefe ist +35. Also die stehen nur durch die Breite raus, nicht durch die ET. Da sollte es also zu den originalen keinen großen Unterschied geben. Vorn sind es auch nur 245er Reifen.

Das steht da so drin:

Garantiebeschränkungen
• Jede Reparatur, Veränderung oder Modifikation des Fahrzeugs, die unsachgemäß
durchgeführt wurde, oder die Installation oder Verwendung von Flüssigkeiten, Teilen oder
Zubehör, die von einer Person oder Werkstatt vorgenommen wurde, die dazu nicht berechtigt
oder zertifiziert ist;

Zusätzliche Beschränkungen und Ausschlüsse
Zusätzlich zu den oben genannten Ausschlüssen und Beschränkungen deckt diese beschränkte
Neuwagengarantie NICHT ab:

i]"• Teile oder Zubehör, die keine Tesla-Originalteile sind, und deren Instalation, oder jede direkte
oder indirekte Beschädigung, die verursacht wurde durch, aufgrund oder infolge der
Installation oder der Verwendung von Teilen oder Zubehör, die keine Tesla-Originalteile sind;
• Teile, Zubehör und Ladegeräte, die beim Erwerb des Fahrzeugs nicht im Lieferumfang
enthalten waren; diese Artikel haben eigene Gewährleistungen und unterliegen eigenen
Vertragsbedingungen, die Ihnen ggf. bereitgestellt werden;
• Reifen, die eigene Gewährleistung haben und eigenen Vertragsbedingungen unterliegen,
die Ihnen ggf. bereitgestellt werden;" [/i]

Und hier steht nun gar nichts zum Antrieb:

Beschränkte Batterie- und Antriebseinheit-Garantie
Die Lithium-Ionen-Batterie (die „Batterie“) und die Antriebseinheit von Tesla sind äußerst
anspruchsvolle Antriebskomponenten, die darauf ausgelegt sind, extremen Fahrbedingungen
standzuhalten. Sie können sich darauf verlassen, dass Teslas hochmoderne Batterie- und
Antriebseinheit durch diese beschränkte Batterie- und Antriebseinheit-Garantie unterstützt wird,
die die Reparatur oder den Austausch von fehlerhaften oder mangelhaften Batterien oder
Antriebseinheiten umfasst, vorbehaltlich der unten beschriebenen Einschränkungen.
Wenn für Ihre Batterie oder Antriebseinheit eine Garantiereparatur erforderlich ist, wird Tesla nach
ihren alleinigen Ermessen die Einheit reparieren oder diese durch ein neues, überholtes oder
wiederaufbereitetes Teil ersetzen. Der Austausch im Rahmen der Garantie kann das Fahrzeug
nicht in einen „neuwertigen“ Zustand versetzen, aber beim Austausch der Batterie stellt Tesla
sicher, dass die Energiekapazität der Austauschbatterie mindestens der der ursprünglichen
Batterie vor Auftreten des Mangels entspricht, wobei noch weitere Faktoren, wie das Alter und die
Kilometerleistung des Fahrzeugs, berücksichtigt werden.
Um Ihnen noch mehr Sicherheit zu bieten, erstreckt sich diese beschränkte Batterie- und
Antriebseinheit-Garantie auch auf Fahrzeugschäden infolge von Batteriebränden, dies gilt selbst
dann, wenn die Schäden infolge eines Fahrerfehlers auftreten. (Nicht abgedeckt
bereits vor dem Batteriebrand bestanden, sowie Schäden bei zum Zeitpunkt des Batteriebrandes
bereits festgestelltem Totalschaden des Fahrzeugs.)
Die Batterie und die Antriebseinheit Ihres Fahrzeugs sind durch diese beschränkte Batterie- und
Antriebseinheit-Garantie für den folgenden Zeitraum abgedeckt:
• Model S und Model X – 8 Jahre (mit Ausnahme der originalen 60-kWh-Batterie, die vor 2015
hergestellt wurde, für die die Abdeckung für 8 Jahre oder eine Laufleistung von
125.000 Meilen/200.000 km, je nachdem, was früher eintritt, besteht).
• Model 3 mit Standard- oder Mid-Range-Batterie – 8 Jahre bzw. 100.000 Meilen (160.000 km),
je nachdem, was zuerst eintritt, mit mindestens 70 % verbleibender Batteriekapazität* über
die Garantielaufzeit hinaus.
• Model 3 mit Long-Range-Batterie – 8 Jahre bzw. 120.000 Meilen (192.000 km), je nachdem,
was zuerst eintritt, mit mindestens 70 % verbleibender Batteriekapazität* über die
Garantielaufzeit hinaus.
*Bei Garantieansprüchen in Bezug auf die Batteriekapazität wird die Austauschbatterie in einem
Zustand sein, der dem Alter und der Kilometerleistung des Fahrzeugs entspricht und ausreicht,
um die minimale Batteriekapazität für die verbleibende Garantielaufzeit der ursprünglichen
Batterie zu erreichen oder zu überschreiten. Bitte beachten Sie, dass die Reichweitenschätzungen
für das Fahrzeug kein absolut verlässliches Maß sind, da sie neben der Batteriekapazität noch von
weiteren Faktoren beeinflusst werden. Das zur Bestimmung der Batteriekapazität eingesetzte
Messverfahren und die Entscheidung bezüglich einer Reparatur, eines Austausches oder des
Einsatzes von überholten oder wiederaufbereiteten Teilen sowie der Zustand dieser
ausgetauschten, überholten oder wiederaufbereiteten Teile liegen in alleinigem Ermessen von
Tesla.
Nicht im Umfang dieser beschränkten Batterie- und Antriebseinheit-Garantie enthalten sind
Schäden infolge von vorsätzlichen Handlungen (einschließlich der vorsätzlichen Misshandlung
oder Zerstörung Ihres Fahrzeugs oder absichtlichen Ignorierens aktiver Fahrzeugwarnungen oder
Servicemitteilungen), einer Kollision oder eines Unfalls (ausgenommen von Batteriebränden, wie
oben beschrieben) oder einer Wartung oder des ֍nens der Batterie durch nicht von Tesla
autorisiertes bzw. ungeschultes Personal.
Für die Antriebseinheit gelten zudem die Ausschlüsse und Beschränkungen gemäß dieser
beschränkten Neuwagengarantie. Ebenso wenig durch diese beschränkte Batterie- und
Antriebseinheit-Garantie gedeckt sind Schäden infolge der nachfolgend aufgeführten Handlungen:
• Beschädigung der Batterie oder der vorsätzliche Versuch, entweder durch physische
Einwirkung, Programmierung oder andere Methoden die Lebensdauer der Batterie zu
verlängern (anders als in Ihrer Betriebsanleitung und der von Tesla bereitgestellten
Dokumentation angegeben) oder zu verkürzen;
• Aussetzen der Batterie einer direkten Flamme (nicht inbegrien ist Batteriebrand, wie oben
beschrieben) oder
• Überflutung der Batterie.
Die Batterie ist wie alle Lithium-Ionen-Batterien bei fortlaufender Dauer und Nutzung einem
graduellen Energie- und Leistungsverlust ausgesetzt. Der Verlust von Batteriekapazität oder -
leistung mit der Zeit oder aufgrund der Nutzung der Batterie ist NICHT von dieser beschränkten
Batterie- und Antriebseinheit-Garantie abgedeckt, außer innerhalb des in dieser beschränkten
Batterie- und Antriebseinheit-Garantie angegebenen Umfangs. Lesen Sie Ihre
Eigentümerdokumentation, um wichtige Informationen darüber zu erhalten, wie Sie die
Lebensdauer und Kapazität der Batterie maximieren können. Wenn Sie diese empfohlenen
Wartungs- und Ladeverfahren nicht einhalten, erlischt diese beschränkte Batterie- und
Antriebseinheit-Garantie.

Zur gleichen Version gehört auch Software. In M Möhlin würde mir gesagt dass wenn ich Software von Drittanbietern verwende (nur Auslesen etc. Reiche da schon) wäre die Garantie auf das EDV Zeugs auch weg. Man würde merken wenn jemand was da macht.

Am besten auch keine andere Farbe drauf machen :mrgreen:

Wenn man foliert verliert man in der Tat die Garantie gegen Korrosion, weil Tesla sagt das der Lack bei unsachgemäßer Durchführung durch die Klingen mit denen zugeschnitten wird beschädigt werden könnte. Hat mich schon etwas verunsichert, werde es aber trotzdem machen lassen.

In den AGB´s liest es sich jedenfalls alles so, als ob man gar nichts machen dürfte. Alles ist nur von autorisierten Fachpersonal durchzuführen. Jetzt ist natürlich die Frage, wer und was ist das in Teslas Augen? Ihre eigenen Leute? Mir wollen die nicht mal eine Bestätigung geben, dass die X Felgen für das X sind. Das allein finde ich schon als Frechheit. Wenn die dafür um diesen einen Zettel, bzw. PDF, schreiben zu müssen dann 20€ Bearbeitungsgebühr wollen, kann ich damit leben. Aber zu sagen, auf das S dürfen die Räder nicht, geht gar nicht. Im Endeffekt geht es die auch gar nichts an. Und wenn mein Motor kaputt geht und es keine Garantiesache ist, ist es doch nur ein Vorteil für die. Wenn ich nun als X Fahrer diese Auskunft brauche? Dann müssen die mir das doch auch geben. Die aktuellen Teilenummern aus deren Katalog stimmen leider nicht mehr mit denen der damals ausgelieferten Felgen überein. Sonst wäre das gar kein Thema und der Tüv könnte da direkt rein schauen ohne das ich was ausdrucken und denen beweisen muss das es tatsächlich von Tesla kommt.

Jedenfalls kann ich kein direktes Ausschlusskriterium in deren AGB´s finden. Es sei denn man nimmt es so ziemlich oberflächlich. Dann darf ich aber gar nichts mit dem Auto machen.

Es geht nicht um die „Originalen Räder“, sondern die homologisierten Spezifikationen. Diese sind beim MS 19" und 21" inden Größen der Originalfelgen.
Dazu gibt es Listen, und ein 20" MS Rad ist dort nicht drin, es sein denn man hat eine extra Zulassung/ABE/ECE dafür gemacht, so wie Brock das mit seinen 20" gemacht hat.
T-Sportline klemmt hier seit Jahren und spart sich diese Kosten (ca. 17k).

Hat denn nun jemand Erfahrung mit Fremdfelgen und Garantie?

Wenn man doch ein ABE hat sollte es keine Probleme geben?

Die SeC sehen es nicht gerne, wenn „Fremdhersteller“ montiert sind.
Einen Garantiefall hatte ich noch nicht.
Meine Person des Vertrauens bei Tesla empfahl mir, am besten immer die Originalräder drauf zu haben, wenn es ins Service Center geht.

Also Originalfelge mit Fremdreifen ist Ok ?

Bei meinen Besuchen im SeC Stuttgart hat noch nie jemand auch nur ein Wort zu meinen Fremdfelgen verloren, bzw. im Gegenteil wurde ich mal nach ein paar Details gefragt. Alle Garantie- und die 80.000er Service-Einheit wurden erledigt. Ich glaube, daß ganze Thema „Fremdfelgen und Tesla-Garantie“ ist ein Phantom. Es geistert durch die Lande seit es Tesla in DE gibt, wirde aber nie gesichtet.
VG Tommy

Mir wurde von Tesla gesagt das die die Anweisung haben keine Dinge an den Komponenten zu machen, die mit den Rädern zusammen hängen. Also Aufhängung, Antrieb, etc… Die haben Vorgaben und Daten nach denen die arbeiten müssen. Sie mach´t´en es trotzdem wenn es nur Kleinigkeiten oder gute Kunden waren.

Von Garantiedingen konnte er mir aber nichts sagen.

Bei den Problemen jetzt bei Tesla würde ich in einem Garantiefall allerdings auch nichts riskieren und die originalen drauf machen.

Und was machst du wenn du wo hin fährst und liegen bleibst? Immer nen Satz Originaltäder dabei haben und vorm Abschleppen noch schnell wechseln? Zumindest in den ersten 8 Jahren…

Ich habe immer ein Ersatzset dabei :mrgreen: