Grüne Umweltplakette

Ich habe irgendwie Probleme damit, dass ich eine Feinstaubplakette verkleben soll, obwohl ich maximal beim Bremsen Feinstaub erzeuge.

Ein bekannter KfZ-Gutachter hat mir erzählt, dass ich keine Plakette verkleben muss. Sollte eine Fahrzeugüberprüfung in einer Umweltzone stattfinden, so müssen die Angestellten auch erkennen, ob sich um EV handelt oder nicht (fehlendes Sportendrohr). Bei einer Verwarnung muss ich allerdings nachweisen, dass es sich um EV handelt und kann die Verwarnung reklamieren.

Wie handhabt ihr es mit der „blöden“ Plakette :question: :question:

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Ich fahre nicht viel in Umweltzonen.
Aber auch schon bei der grünen Plakette meines Verbrenners habe ich mich geweigert sie an zu bringen.

Beim E-Auto, schon gar nicht.

Wie währe es mit einer ev Plakette !
Von der Theorie brauch man keine.

Um jeglichen stress zu vermeiden sollte man sich eine holen

Die Plakette gab’s bei der Übergabe.

Ich habe die grüne nicht angebracht sondern die graue von Tesla mit 0 Emission :mrgreen:

Meine liegt im Handschuhfach… Ich warte schon, dass mal jmd fragt :wink:

Auch geil. Sie finden über das Kennzeichen den Fahrzeughalter raus, aber schaffen es nicht, mal nach dem Fahrzeugtyp zu schauen? Ich hab grad den Drang, in den Umweltzonen spazieren zu fahren…

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Also ich habe weder beim Roadster noch beim Model S die Plakette angebracht und ich fahre sehr viel in Umweltzonen. Bisher hatte ich noch keine Probleme…

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Als ich meinen Roadster zugelassen hatte, gab es in der kennzeichenverordnung zur Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzesnoch keine pflicht zur grünen Plakette.

In der aktuellen Kennzeichenverordnung zur Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzesnoch ist die kennzeichnungspflicht auf Elektrofahrzeuge erweitert worden.

Ein Twike oder City-El braucht keine grüne Plakette, da nur 3-rädrig.

lg

Eberhard

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Ich habe die weisse TTF-Forum Plakette angebracht. :smiley:

Uli

Ich habe da leider andere Erfahrungen gemacht. Nachdem man mir m.E. ( habe vielleicht nicht ganz genau aufgepasst vor lauter Erklärungen zum Wagen) bei der Auslieferung gesagt hatte, dass ich die Plakette nicht bräuchte, habe ich sie auch nicht hingemacht. Ich fand sie halt auch nicht so schön. Kurz vor Weihnachten bekam ich dann in München von der Parküberwachung eine Zettel drangeklebt, dass ich also entgegen der Erforderniss mit einem Kraftfahrzeug ohne Plakette in der Umweltzone sei und daher nun eine Anzeige bekäme. Dachte mir noch, dass die halt nur nicht das Auto kennen. Beim Anschauen der Vorschriften bekam ich dann aber meine Zweifel. So wie ich das für München verstehe, kriegt ein E-Auto selbstverständlich grün, aber das klang dann eher so, als ob man das Grün auch zeigen müsse.

Hab dann also doch die Plakette angebracht und gehofft, dass nichts käme, weil sie gesehen haben, dass es ein E-Mobil ist. Leider kam dann doch ein Anhörungsbogen für mein Vergehen, „Automarke unbekannt“. Die Verbindung von Zulassungsstelle zu Strafzettelbehörde scheint unergiebig, nur meine Adresse konnten sie finden, nicht die Automarke.
Hab jetzt halt zurückgeschrieben, dass ich ja eben ein ganz umweltschonendes Auto habe etc. und Foto mit der inzwischen angebrachten Plakette beigefügt.

Jetzt warte ich, was passiert. Wäre übrigends 80€ und ein Punkt :cry:

Es gab doch die Punkte Reform :wink:

Ich hab die hässliche grüne Umweltplakette wie vorgeschrieben unten rechts in die Windschutzscheibe geklebt. Letztlich können sich die Ordnungsämter auf stur stellen und zumindest Gebühren für den Widerruf des Tickets verlangen.
Versucht mal in Österreich mit der gültiger Vignette im Handschuhfach über die Autobahn zu fahren, das gibt die gleiche Strafe wie komplett ohne Vignette.

Ich muss an dieser Stelle einmal eine Lanze für die Politessen brechen: Bloß weil die jeden Tag Autos angucken, ist nicht zu verlangen, dass sie jede einzelne Marke und jedes einzelne Modell kennen. Was ist mit zum Beispiel Umbauten? Oder mit Hybriden, z.B. i3 mit Range Extender? Man kann nicht jedes Mal unter’s Auto kriechen um das Drecksrohr zu suchen. Einige Verbrenner verstecken das ja verschämt hinter der Schürze…

Nein, diese Untersuchung des konkreten Fahrzeugs muss anderweitig erfolgen und dann durch entsprechende Kennzeichnung bestätigt werden. Soweit gibt es glaube ich kaum einen Ansatz für Kritik. Die Frage ist, nach welchen Kategorien klassifiziert wird (z.B. weiße Plakette für lokal emissionsfreie Fahrzeuge) und wie gekennzeichnet wird (z.B. blaues Nummernschild statt weißer Plakette). Aber für solche Kritik sind die Ordnungsämter die falschen Ansprechpartner.

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Genau wie den weissen ‚CH‘ -Kleber aus dem Wiener Abkommen (also GROSS und Weiss und Gut sichtbar!) hab ich auch den grünen Umweltplakettenkleber dran.
Ich bin damit sicher einer der Einzigen die das machen und geniesse die Ironie von diesen beiden altertümlichen, gesetzeskonformen Flecken. :unamused: :smiley:

Vielleicht kommt irgendwann noch ein ‚Bleifrei‘-Warnkleber dazu. :neutral_face:

Die „D“-Kleber sind ja zum Glück mit den neuen europäischen Kennzeichen obsolet geworden. Da hatte die EU doch mal was Gutes!

Aber nur innerhalb der EU.

bei mir hatte tesla „freundlicherweise“ dieses grüne babberl auf die frontscheibe tapeziert :frowning:
ich hatte 1h zu tun um alle fragmente runterzubekommen :imp:
das puzzle hab ich auf ne trägerfolie gerettet und im handschuhfach deponiert
mir kommt KEIN aufkleber auf die frontscheibe - die ist zum durchkucken da
da bin ich nicht kompromissbereit - die sollen sich was anderes überlegen…
:sunglasses:

Ich kann nun berichten, dass das Kreisverwaltungsreferat München das Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen mich eingestellt hat.
Man bat aber um Verständnis dafür, dass bei erneutem Verstoß ein solches Verfahren fortgeführt würde.

Puh, also noch mal gut gegangen. :slight_smile: Das finde es jetzt kulant und freue mich über die Stadt München. Da man nicht weiß, wie kulant die Behörden so sind, möchte ich es nicht zur Nachahmung empfehlen.

Viele Grüße
Brigitte

Am 13.04.2015 wurde mir vorgewurfen, dass ich in Berlin folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen habe:

„Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2)
mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil (Verkehrsteilnahme durch Parken). § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2 StVO, § 49 StVO;
§ 24 StVG; 153 BKat“

Daraufhin habe ich in Berlin über einem Onlineportal der Bußgeldstelle mich geäußert, indem ich folgendes geschrieben hatte:

„Das Auto kann bei Verkehrsteilnahme gar keine schädliche Luftverunreinigung verursachen, denn es ist
ein rein batteriebetriebenes Elektroauto. Meine Fahrzeugpapiere könnten das belegen, aber es ist
algemein bekannt, dass der Hersteller Tesla ausschließlich Elektroautos produziert. Da der/die Mitarbeiter/in
des Ordnungsamtes ausserdem festgestellt hat, dass das Fahrzeug der Marke Tesla ist, kann die
Aussage schon deswegen nicht als Tat vorgewurfen werden.“

Dann, am 27.04.2015 hat der oder die Beamte die Ordnungswidrigkeitsverfahren eingestellt:

„… das gegen Sie eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren habe ich gemäß § 46 (1) OWiG in Verbindung mit § 170 (2) StPO eingestellt, da keine Ordnungswidrigkeit vorliegt.“

Ich habe übrigens keine Umweltplakette auf der Windscheibe geklebt. Bei der Umregistrierung des Autos (Vom Ausland als Umsiedlungsgut mitgenommen) wurde mir in Dezember 2014 bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Berlin von einer Beamtin, nachdem mit den Papieren soweit alles geklappt hatte standardmäßig erstmal gesagt, dass ich auch noch eine Umweltplakette brauche, dann aber im darauffolgenden Satz sagte, „ach so, sie haben ein Elektroauto, dann brauchen Sie keine Plakette.“

Ich wollte nicht mit Ihr eine Diskussion hierüber anfangen und später auch nicht bei dem Verwehr gegen meinen Tatvorwurf und habe deswegen versucht darauf zu verzichten die Umweltplakette zu erwähnen, was zum Glück Erfolg hatte.

Vielleicht hilft es noch jemanden.

Auch ich habe die Plakette bisher nicht verklebt. Sehe ich nicht ein.
Ich habe dafür natürlich auch schon ein „Ticket“ bekommen, nach einer kurzen Email an das Verkehrsüberwachungsamt wurde mir in schrecklichem Beamtendeutsch mitgeteilt, dass das Verfahren aufgrund der Beweislage eingestellt wurde.

Bisher hat es bei mir also, ähnlich wie bei w_m0zart, funktioniert.