Am 13.04.2015 wurde mir vorgewurfen, dass ich in Berlin folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen habe:
„Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2)
mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil (Verkehrsteilnahme durch Parken). § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2 StVO, § 49 StVO;
§ 24 StVG; 153 BKat“
Daraufhin habe ich in Berlin über einem Onlineportal der Bußgeldstelle mich geäußert, indem ich folgendes geschrieben hatte:
„Das Auto kann bei Verkehrsteilnahme gar keine schädliche Luftverunreinigung verursachen, denn es ist
ein rein batteriebetriebenes Elektroauto. Meine Fahrzeugpapiere könnten das belegen, aber es ist
algemein bekannt, dass der Hersteller Tesla ausschließlich Elektroautos produziert. Da der/die Mitarbeiter/in
des Ordnungsamtes ausserdem festgestellt hat, dass das Fahrzeug der Marke Tesla ist, kann die
Aussage schon deswegen nicht als Tat vorgewurfen werden.“
Dann, am 27.04.2015 hat der oder die Beamte die Ordnungswidrigkeitsverfahren eingestellt:
„… das gegen Sie eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren habe ich gemäß § 46 (1) OWiG in Verbindung mit § 170 (2) StPO eingestellt, da keine Ordnungswidrigkeit vorliegt.“
Ich habe übrigens keine Umweltplakette auf der Windscheibe geklebt. Bei der Umregistrierung des Autos (Vom Ausland als Umsiedlungsgut mitgenommen) wurde mir in Dezember 2014 bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Berlin von einer Beamtin, nachdem mit den Papieren soweit alles geklappt hatte standardmäßig erstmal gesagt, dass ich auch noch eine Umweltplakette brauche, dann aber im darauffolgenden Satz sagte, „ach so, sie haben ein Elektroauto, dann brauchen Sie keine Plakette.“
Ich wollte nicht mit Ihr eine Diskussion hierüber anfangen und später auch nicht bei dem Verwehr gegen meinen Tatvorwurf und habe deswegen versucht darauf zu verzichten die Umweltplakette zu erwähnen, was zum Glück Erfolg hatte.
Vielleicht hilft es noch jemanden.