Privatanteil-Berechnung für Steuer und AHV

Wichtig für alle Unternehmer unter uns:

Für die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs gilt ja seit einiger Zeit in der Schweiz die Regelung für Steueramt und AHV (Altersrente), dass 1% des Wagenneuwerts pro Monat als Privatanteil dem Lohn aufgerechnet wird. Beim Model S (und vermutlich bei anderen E-Fahrzeugen in abgeschwächter Form) wird diese Regelung verzerrt, weil der Kaufpreis zwar höher, dafür aber der Unterhalt massiv günstiger ist. Mit den 1% soll ja vor allem der dem Geschäft belastete Unterhalt für die Privatnutzung des Autos ausgeglichen werden.
Bitte teilt mir in diesem Thread auch mit, ob das in D, A usw. ähnlich gehandhabt wird.

Aufs Model S bezogen werde ich nun folgende Tatsachen den Steuerbehörden und der AHV (vorerst in der Schweiz und je nach Eurem Feedback auch in anderen Ländern) unterbreiten:

Im Kaufpreis sind ja zwei Besonderheiten enthalten: 8 Jahre Vollservice (viel weiter gehend als auf normalen Autos) und lebenslang kostenlos Strom an den Superchargern. Diese beiden Elemente werden von verschiedenen Quellen übereinstimmend mit ca. 20’000 Wert für den Service (inkl. Bremsen, Scheibenwischer, einfach alles) und mit CHF 30’000 für den „Treibstoff“ bewertet* . Diese beiden Elemente führen zu Unterhalts- und Betriebskosten, die im Bruchteilbereich von denen „normaler“ Automobile liegen. Mit anderen Worten: Beim Tesla Model S bestehen CHF 50’000 des Kaufpreises faktisch aus einer Vorauszahlung von Unterhalts- und Betriebsstoffkosten. Demnach muss dieser Betrag für die Privatanteilberechnung vom Kaufpreis abgezogen werden, weil sonst eine Doppelbesteuerung erfolgte, was wiederum gesetztlich ausgeschlossen ist.

Den Antrag stelle ich natürlich auch in Absprache mit Tesla und vor allem im Namen des Portals e-driver.net, um hier für alle e-driver eine Lanze zu brechen.

  • Annahme: Von den ca. 300’000 km Lebensdauer bei einem E-Auto sind angenommen 100’000 km Geschäftskilometer auf Autobahnen. Bei einem Limousinen-Verbrauch von 16 Litern zu CHF 1.89 entspräche das Benzinkosten von CHF 30’240.
    Bin soeben zurück von einer weiteren 1300 km langen Geschäftsreise durch Süddeutschland. Die Stromkosten dafür betrugen genau CHF 0.- , weil die Ladung an den Tesla-eigenen Superchargern entlang der Autobahn ja eben stets kostenlos ist.

Falls Ihr in dieser Hinsicht einschlägige Erfahrung habt, bin ich froh um Mitteilung Eurer Erkenntnisse/Erfahrungen.
Falls Ihr mit Eurem Namen dieses Anliegen unterstützen wollt, bin ich froh, wenn Ihr euch bei mir meldet (mit PN oder über das Kontaktform auf e-driver.net). Je mehr Fahrer diesen Missstand geradebiegen wollen, desto eher werden sich die Ämter bewegen.

Herzlichen Dank,
Christoph Erni.

Hi Christoph,

Für Deutschland gibt es auch 1% welches dem Gehalt pro Monat hinzuaddiert wird. Allerdings auch eine Regelung für eFahrzeuge:

Das adressiert allerdings nicht Deine Argumentation. Zudem finde ich den Deckel unverschämt (10.000,- € oder weniger) ist für das MS (bis 42.500,- € hätten schon gepasst). Aber ich glaube damit sind die Diskussionsgrundlagen schon etwas unterschiedlich in CH und DE.

Gruß,

Leto

Das ist genau die Frage die mich momentan auch beschäftigt. Ich tendiere sogar dazu den Tesla privat zu kaufen und dem Geschäft die km als Spesen mit einem Fahrtenbuch zu verrechnen und auf den Vorsteuerabzug zu verzichten. Allerdings wäre es erstrebenswert, wenn die Steuerverwaltung eben die Argumentation der Service- und Energiekosten berücksichtigen würden. Ich bin auf jeden Fall an einer Lösung interessiert. Ich gehe aber nicht davon aus, dass die Steuerverwaltung uns e-driver entgegenkommen wird, da momentan eine richtige Hetzjagd auf jeden Steuerfranken stattfindet.

LG Marc

Wir haben uns auch gerade eine sehr teuere Regierung zusammengebaut, die ersten paar hundert Millarden (nicht die falsche Einheit aus Versehen) für die Rente ab 61 sind schon weg. Ich glaube also auch kaum an Erfolgsaussichten… Insbesondere da schon ein Mechanismus existiert, s.o.

Ist das eine Besonderheit in der Schweiz? In Deutschland ist das nicht so und ich kann einen 4-Jahres-Service für Geld dazu kaufen. Und der ist nicht unbedingt günstiger als die Service-Pauschalen für Verbrenner-Autos.
Und ob man an Superchargern kostenlos lädt oder an der Firmensteckdose, ist für jeden einzelnen Besitzer unterschiedlich.

Bei der steuerlichen Betrachtung (1%-Regelung) macht der Gesetzgeber ja auch keinen Unterschied, ob das 100.000,-Euro Auto 5 oder 25 Liter/100km verbraucht. Du musst immer 1.000,- Euro/Monat versteuern.

Ich sehe leider nicht viel Erfolg für Dein Vorhaben :frowning:

Für Deutschland wäre meine Forderung ganz einfach: Abschaffung der Deckelung auf 10.000,- Euro (bzw. 9.500,- Euro für in 2014 zugelassene E-Autos)!

+10

Tesla als Firmenauto mit Privatanteil macht so keinen Sinn. Die Variante privat anschaffen und Fahrtenbuch für Firmenfahrten ist bei mir im Moment die verfolgte Lösung.

Das ganze umzukehren hätte ja seinen Reiz: Die Firma bezahlt 1% des Neuwerts pro Monat :slight_smile:

Sind es 1% pro Jahr? Diese Webseite meint 0.8% bei Vorsteuerabzug, 0.4% ohne Vorsteuerabzug.
Dies deckt sich auch mit dieser Broschüre der MWST (Seite 13)

Und ja, Tesla hat andere „bereits eingerechnete“ Features je nach Land. Bei 85kWh sind die 8 Jahre Service enthalten. Beim Verkauf meinte Sales Zürich, Ranger sei für die ganze CH (also auch für Kunden in Graubünden) ohne Verrechnung der Anfahrtskosten inbegriffen. Seit damals hat die Webseite geändert und spricht jetzt klar von Verrechnung der Anfahrtskosten…

Ich hab meinen Treuhänder hinter diese Angelegenheit gesetzt - musste aber schnell merken, dass weder er, noch der kantonale Beamte grosses technisches Verständnis haben. Nach langen Gesprächen und etlichen sehr tiefen Atemzügen hat sich dann aber der Steuerbeamte „auf zusehen hin“ dazu bereit erklärt, den aufzurechnenden Betrag um 33% zu kürzen. Schriftlich wollte er dieses Einverständnis aber nicht geben. Es will sich ja keiner zu weit aus dem Fenster lehnen. Und da der Föderalismus in der Schweiz sehr gepflegt wird, bin ich mir sicher, dass das auch jeder Kanton für sich regelt (siehe Strassenverkehrsbesteuerung). Schon jetzt freue ich mich auf die weiteren Probleme, denn Firmendomizil ist AG, Privatsteuerdomizil ist ZH. Erfahrungsgemäss akzeptiert ZH aber selten etwas, was von einem anderen Kanton kommt - vor allem nicht, wenns weniger Steuern dafür gibt. In zwei Jahren wissen wir mehr :laughing:

Lieber Christoph und LBX8046 (Pilot? :slight_smile:)

ich habe seit 1. Januar meine eigene Firma (raffiniert media gmbh, www.raffiniert.biz) und bin nun auch in dieser „Situation“. Bestelle wohl am Donnerstag mein „S“ und habe mit meinem Treuhänder auch darüber gesprochen. Er meinte halt auch, es sei eigentlich ein „Nachteil“ (steuerlich gesehen), dass man die Wartungskosten bereits im Kaufpreis bezahlt.

Wäre deshalb sehr an einem Austausch mit euch diesbezüglich interessiert. Mein Firmensitz ist im Kt. SO.

Viele Grüsse
Raphael

Ich habe das Service erst nach Auslieferung bestellt und daher auch eine eigene Rechnung erhalten.
Ich würde es nicht gleich mit bestellen wenn es möglich ist.

Ist in der Schweiz immer im Kaufpreis des S85 enthalten.

bei uns ist es möglich durch Rausrechnen des Betrages und Glaubhaftmachung- indem ich die Servicesangebote aus D oder A Seiten
kopiere- extra ansetzten.
Natürlich liegt es im Ermessen das Finanzbeamten ob er das auch so sieht.

Norbert, wärst Du so nett und würdest mir das genauer erklären? Vielen Dank!

Habe mal bei unserem Steueramt im Katon Bern angefragt, wie eigentlich ein Fahrtenbuch aussehen muss, damit es akzeptiert wird. Aber wie bei allem in der Schweiz, muss mit 26 möglichen Antworten gerechnet werden (pro Kanton jeweils eine andere Antwort). Konkret will ich wissen, ob das Führen des Buches in einer Excel-Tabelle möglich ist, welche Daten eingetragen werden müssen, ob es mit über 80% Anteil geschäftlichen Fahrten überhaupt möglich ist und ob ein Vergütungssatz von 90 Rp. pro km in Ordnung ist.
Dass ich mir jeden Monat die 0.8% Privatanteil (macht pro Jahr ein fiktives Mehreinkommen von über CHF 11’000, worauf natürlich sämtliche Sozialleistungen sowie die Einkommenssteuer geschuldet ist) anrechnen lasse, ist für mich keine Option. Da kann ich das bisschen Mehraufwand mit dem Fahrtenbuch getrost in Kauf nehmen, wenn anschliessend die Geschäftsfahrten als Spesen abgerechnet werden können.

Werde die Antwort der Steuerverwaltung posten.

LG Marc

Bei den Berner Behörden scheinen die Mühlen aber langsam zu mahlen!!! :laughing:
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