Hallo zusammen,
bin neu hier im Forum, danke für´s Freischalten, freue mich hier zu sein
Interessiere mich für ein Modell S, leider komme ich im Moment nicht weiter und hoffe auf Eure Hilfe!
Das Modell S muss auf einem Doppelparker (Doppelparker-Hebeanlage) geparkt werden,
leider ist der Doppelparker pro Fahrzeug nur bis zu einem Gewicht von 2000,00 kg zugelassen.
Im Internet finde ich nun ein Leergewichtangabe vom Modell S von 1999–2100 kg.
Wo finde ich für die einzelnen Modelle des Modell S die spezifischen Leergewichtsangaben,
die auch später in Fahrzeugschein zu finden sind ?
Das Model S ist kein riesiges Schiff, auch nicht auf deutschen Strassen und Parkplätzen. Ja, es ist einigermaßen groß, aber nach meiner Erfahrung überhaupt nicht riesig oder unhandlich. Ganz im Gegenteil find ich es immer wieder erstaunlich, wie man sich mit dem Ding noch durch irgendwelche Lücken und auf irgendwelche völlig ätzend zugängliche Parkgelegenheiten mogeln kann.
Mit der Beschränkung auf maximal genau 2,0 Tonnen ist der Doppelparker dann aber leider nicht geeignet für das Model S.
ich finde was über 10m² Schatten wirft IST riesig.
Vorher fand ich Autos wie z.B. einen Passat einigermaßen groß.
Neben unserem MS schaut der gradezu winzig aus.
Aber mal zum Thema: gibts auch GEMESSENE Werte von einem MS P85+ ?
(nicht die aus dem Netz, die kenn ich auch)
Ja, irgendwo in den Tiefen des Forums. Das ist aber mindestens 1 Jahr her, eher aber 2016. In meiner Erinnerung waren es 20 bis 30 kg weniger, als im Schein stand. Damals wurden die laufenden Verbesserungen im Fahrzeug als Ursache vermutet.
LGH
Dann dürfte er aber das Auto nur per Summon auf den Heber fahren
Ernsthaft: würde mir keinen Kopf machen, wenn das Ding für 2to zugelassen ist, würde ich mit mindestens ner halben Tonne „Reserve“ in der Konstruktion rechnen.
Klar ist da Reserve drin, aber Reserve heißen so, weil man sie nicht von vorne herein einplanen darf. Und wenn etwas an der Hebevorrichtung passiert, wird die Versicherung sich auf die Suche nach einem Schuldigen machen.
Aber vielleicht kann er vom Hersteller für die geringe Überschreitung eine Unbedenklichkeitserklärung bekommen wenn bestimte Parameter eingehalten werden. Zum Beispiel die ziemlich gleiche Achslast vorne und hinten beim Tesla. Oder fehlende Motorvibrationen beim drauffahren
Oder bestimmte Umstände der Installation. Oder man kann die erlaubte Last durch irgendeine kleinen mechanische Nachrüstung etwas erhöhen.
Ich würde entweder den Ahnungslosen mimen und einfach drauf fahren, oder beim Hersteller nachfragen.
Falls Ihr Euch erinnern könnt, der von vielen fälschlicherweise angegriffene „Frankfurter Bub“ hatte genau dasselbe Problem. Er bekam diese Herstellerbescheinigung eben nicht und es fand sich niemand der Seinen Stellplatz mit Ihm tauschen wollte. Deshalb hat er sich dann keinen Tesla gekauft.
Dies ist nun OT:
Ich finde es schade um Ihn, er blieb trotzdem noch lange im Forum, aber irgendwann waren Ihm die Unterstellungen einfach zu viel. Dabei hat das Forum gerade auch durch Ihn und seiner beruflichen Qualifikation sehr lange profitiert. Deshalb an Alle, lest auch mal gelegentlich ganz frühe Beiträge eines Users, bevor Ihr Euch ein vorschnelles Urteil bildet.