Italien: Reifenindex?

Hi!
Auf der Suche nach „erlaubten“ Winterrädern bin ich in Wikipedia über dies gestolpert:

Nun sagt mein Fahrzeugschein „245/45R19 102Y“ - was btw schwer verständlich ist, weil dort auch als Höchstgeschwindigkeit 225km/h angegeben ist. Meine erste Recherche hat nur einen einzigen Winterreifen mit „Y“ gefunden, und den will ich nicht :wink:

Langer Rede kurzer Sinn: gibt es Erfahrungen, wenn ich etwa den Nokian W4 mit „V“ (=240km/h) draufziehe und Anfang Oktober über die Grenze gehe - kann mich dann jeder mutige Polizist, der noch’n Fleißsternchen braucht, verknacken?

Danke!
PS: Es steht dort auch, daß die Angabe im Schein nicht bindend sei, man also auch drunter gehen darf, vorausgesetzt, man fährt nicht schneller, als der Reifen kann - was bei V ja vollkommen ausgeschlosssen wäre - also in Resteuropa unbedenklich?

Ein V erfüllt doch die Anforderung, dass der Index der Höchstgeschwindigkeit genügen muss.
Im Übrigen: Willst Du echt zwischen 16.05. und 14.10. in Italien mit Winterreifen fahren?

Mein Vater war mal Anfang Oktober im Schnalstal eingeschneit, also ganz Abwegig sind Minterreifen in den Alpen im Oktober nicht.

Gruß Mathie

Die Frage ist, ist der „Geschwindigkeitsindex“ im Schein die Höchstgeschwindigkeit, oder wie ich es lese, der letzte Buchstabe in der Reifenbeschreibung - und das ist eben ein Y, warum auch immer. Natürlich will ich nicht im Sommer rumfahren, aber Anfang Oktober kann es schon Schnee haben.
Es geht auch nicht um „Sinn“, ich habe nur keine Lust, mich mit einem Mann in Blau streiten oder löhnen zu müssen. Hier sind doch viele in I unterwegs, wie löst ihr das?

Es geht ja um den Geschwindigkeitsindex des aufgezogen Reifens. Dieser (letzter Buchstabe der Reifenbezeichnung) - umgerechnet zur Geschwindigkeit - muss mindestens der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit Deines Tesla (225 km/h) entsprechen. „V“ entsprechend 240 km/h passt also.

Wohl umgekehrt… :smiley:
LGH

Umgekehrt wäre ja Winter. Da hätte ich noch Verständnis für :wink:
So weit im Süden ist Italien nicht :laughing:

Joergen,
das habe ich schon kapiert, so würde es auch jeder vernünftige und nicht böswillige Mensch lesen und interpretieren. Aber hast Du mir eine belastbare Quelle, das das die Italos auch so sehen?

Es geht darum, dass es die Lösung, wie es früher gerne gemacht hat, nämlich einen langsameren Reifen kauft und dann einen Aufkleber mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit ins Cockpit klebt, nicht mehr gibt.
Es muss wohl Schlaumeier gegeben haben, die mit billigen, langsamen Winterreifen durchgefahren sind und es dann im heißen Hochsommer zu Unfällen gekommen ist.
Von daher muss mindestens der Index, der eingetragen ist, aufgezogen sein.

Woher wissen die bei ausländischen Autos überhaupt die Höchstgeschwindigkeit? Steht ja nicht überall in den Papieren?

Sicher?
Also in der COC steht es auf jeden Fall drin und sowohl in Deutschland, Österreich und Holland steht es meines Wissens drin.
In Italien wohl auch.
Und wahrscheinlich haben die Zugriff auf eine Datenbank, in der genau diese Daten drinstehen…

Hier mal etwas „offizielleres“: reifenqualitaet.de/sicherheit/s … enpflicht/
„Offiziell“ deshalb, weil die Bundesregierung darauf verlinkt: bundesregierung.de/Content/ … uropa.html

Aber in meinen… Wenn kontrolliert wird, muß ich den Schein vorlegen, und dann kann er mich niedermachen.
Weiß jemand, wie Tesla auf diesen Unfug mit „Y“ für den 75D kommt?

Zur „Pflicht“ sind wir schon einig… Unter Italien findet sich im ersten Link:
" Achtung neue Vorschrift ab 2014: Liegt der Speed Index der Winterreifen unter der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, dürfen diese Winterreifen nach dem 15. Mai d.J. nicht mehr gefahren werden!"
Das wäre ja vollkommen ok, weil der „V“ so oder so genügen würde. Nur, ist das jetzt die „offizielle“ Lesart? Die Seite selber hat sicherlich keinen „amtlichen“ Status. OK, wenn man über den Regierungslink geht, trägt der Verkehrsicherheitsbeirat die Infoseite.
Dann wolle’ mer’s mal glaube. :unamused: Mann, was ein Mist…
DANKE!

wenn das stimmt, was da steht, dann gilt das verbot ab 15.mai 2014. da steht nichts von nächstem winter.

Buona sera!

Es gilt im Sommer, daß eventuell in dieser Saison gefahrene Winter-, M+S-, oder GJR, mindestens den Geschwindigkeitsindex, der in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief, COC) angeführt ist.

Es ist dabei absolut gleichgültig, ob das Fahrzeug aus eigener Kraft gar nicht diese Geschwindigkeit erreichen kann.

Wir fuhren vor Jahren ein Prius III - und da wir damals auch viel in Italien unterwegs waren, und gerne GJR fahren, haben wir das Fahrzeug mit häßlichen 195/65-15-Reifen bestellt. DIE sind nämlich im COC mit „T“ (190 km/h eingetragen), passend zum abgeregelten Vmax von 180 km/h.

Die viel schickeren 17"-Räder, dagegen, sind „V“ (oder vielleicht noch höher), eine Geschwindigkeit (240 km/h), das ein Prius III wohl nur im freien Fall erreichen kann :open_mouth: .

Wenn ich jedoch die Reifen von den lokalen Bewohnern hier in und um unser Dorf am Lago Maggiore betrachte, konnten die Ordnungshüter große Mengen von Geld einkassieren - tun sie aber nicht. Kann sein, das es mit ein Fahrzeug wie ein Tesla anders ist, besonders mit nicht-italienischen Kennzeichen - aber die sind auch (wie Ordnungshüter überall) Menschen, und lassen sich, am besten in die Landessprache :wink: mit sich reden.

Und sollte das fehl schlagen kostet diese Ordnungswidrigkeit bei Zahlung innerhalb von einer Woche ab Kundgebung 59,50 EUR (85 EUR danach) - das entspricht hier 35 Liter Superkraftstoff :unamused: .