Treibstoffkosten auf Urlaubsfahrt n. unverschuldetem Unfall

Mir ist vor etwa 3 Monaten jemand in Deutschland aufgefahren, als ich einem entgegenkommenden Notarzteinsatzfahrzeug das Abbiegen ermöglichen wollte. Ich fahre seitdem einen Mietwagen und musste damit auch in den Urlaub fahren. Nun soll ich nächste Woche meinen Telsa zurückbekommen und muss mich mit der Abrechnung des ganzen beschäftigen.

Eigentlich hatte ich vor einen Roadtrip durch Spanien zu machen und dabei soweit möglich das Supercharger-Netzwerk zu nutzen. Hat schon mal jemand (versucht) für die Treibstoffkosten Schadenersatz von der generischen Versicherung zu bekommen?

Hast Du den Trip tatsächlich gemacht und die Tankquittungen aufgehoben? Dann kann ich mir vorstellen, dass Du die Kosten geltend machen kannst, schließlich sind das direkte Folgekosten des Ausfalls Deines Autos bei dem die „Tankkosten“ bereits vorausbezahlt sind. Also ein nachweisbarer Schäden, der nach meinem Verständnis zu ersetzen ist.

Bin allerdings Juralaie, also am besten mit einem Anwalt klären, denn die Versicherungen werden in so einem ungewöhnlichen Fall vermutlich nur bei wasserdichter Begründung zahlen.

Gruß Mathie

Ja, Tankquittungen habe ich weitestgehend aufbewahrt. Beim Tanken an Urlaubsorten hatte ich auf das Aufheben verzichtet, da ich mir dachte, dass ich auch für das Laden im Hotel etwas hätte bezahlen müssen. Letztendlich wäre es wohl schlauer gewesen alles aufzuheben, damit man nachher beweisen kann, dass man auch auf etwas verzichtet hat. Falls hier nicht noch jemand mitteilt, dass das völlig aussichtslos ist, werde ich wohl mal alles einscannen und der generischen Versicherung schicken. Erst mal schauen was die sagen, bevor ich einen Anwalt bemühe.

Ich würde dann zumindest beim Einreichen dazuschreiben, welche SuCs Du normalerweise auf der Strecke genutzt hättest, um darzulegen, dass Dir tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Viel Erfolg und lass uns bitte wissen, wie es gelaufen ist.

Gruß Mathie

Bei GoingElectric ist ein Thread, wo jemand mal sowas ausgefochten hat und Recht bekam.
War halt nur kein Tesla mit SuC, sondern ein anderes E-Auto und die damit verbundenen höheren Spritkosten des Verbrennerleihwagens als bei heimischer Stromladung des E-Fahrzeugs. Er hat es aber über seinen Anwalt gemacht.

Mit dieser Einstellung fallen immer wieder Betroffene herein, die eine heilige Scheu davor haben, einen Anwalt mit ihrer Vertretung zu betrauen. Ein Anwalt hat - in den allermeisten Fällen - mehr Ahnung, was man wie als Schaden geltend machen kann, kann die Ermittlungsakte einsehen und vieles mehr, und seine Kosten werden in dem Maße von der gegnerischen Versicherung übernommen, in dem man an einem Unfall schuldlos ist. Eine Versicherung hat nämlich auch Anwälte, die sich mit den Fällen beschäftigen. Und überhaupt würde ich mir den Streß mit der Abwicklung möglichst nicht antun.
Nein, ich bin kein Anwalt oder bekomme eine Vergütung dafür, daß ich das schreibe, höre und lese das aber andauernd von vernünftigen Leuten.

Danke für das Schubsen in Richtung Anwalt :slight_smile:
Ich habe mal bei einem angefragt und werde berichten wie es weitergeht.

Genau der richtige Schubser!
So muss man das machen…

@Sofa +100, auch wenn man selbst den eigenen Anwälten nie 100%ig trauen sollte, so machen die zumindest bei sowas schon sehr viel Sinn :slight_smile:

Erster Zwischenstand:
Die Suche nach einem Anwalt in der Nähe des Sitzes der generischen Versicherung war nicht der richtige Weg. Auch wenn die verkehrsrechtliche Schuldfrage eigentlich unstrittig ist und es nur um den Schadenersatz geht, wird ein möglicher Prozess am Amtsgericht des Unfallorts geführt, auch wenn da keiner der Prozessbeteiligten ansässig ist.
Weiterhin ist die Regelung „die Versicherung der schuldigen Seite übernimmt die Rechtsanwaltskosten der unschuldigen Seite“ (bzw. anteilsmäßig, nach % der Schuld) auch in diesem Fall nicht wirklich so. Es hängt auch davon ab, ob die einzelnen Schadensersatzpositionen erfolgreich durchgesetzt werden können.
Daher ist es ratsam, dass ich nicht direkt einen Anwalt beauftrage, sondern das ganze über die Rechtsschutzversicherung laufen lasse.

Zumindest in D ist die Rechtslage wie von den Vorpostern dargestellt. Selbst wenn Du eine geringe Teilschuld tragen solltest, wird hier entsprechend geteilt - so die Schuldfrage wie von Dir dargestellt unstrittig ist. Ich gehe daher davon aus, dass Du nicht hier ansässig bist. Warum Du am Sitz der generischen Versicherung einen Anwalt gesucht hast entzieht sich mir irgendwie allerdings auch in diesem Fall. Idelaerweise solltest Du einen _Fach_anwalt für Verkehrsrecht zu Rate ziehen. Deine RV kann Dir ggf. da einschlägige Adressen nennen.

Bye Thomas

Auf jeden Fall (wenn Du die gegnerische Versicherung meinst :wink:)! Ich würde mir eine Versicherung in meiner Nähe suchen, damit ich nicht so weit zu ihm reisen muß.

Ich lehne mich mal etwas aus dem Fenster: wenn Dir das der Anwalt so gesagt haben sollte, ergeben sich für mich daraus zwei Dinge: die Frage, was er beruflich macht, und die Zustimmung, daß es eine gute Idee sein könnte, genau diesen Anwalt besser nicht zu beauftragen. :slight_smile:
Aber mach Du, wie Du es für richtig hältst.

Wenn man schon eine Versicherung dafür hat, würde ich die auf jeden Fall erst mal ALS ERSTES fragen ob die den Fall überhaupt übernehmen wollen. Dann kann man, wenn man will, die gleich nach einem Anwalt fragen. Einen Anwalt in der Nähe des Unfallortes zu suchen macht schon Sinn, wenn eine Begehung dort nötig ist. Aber in einem solchen Fall wohl eher nicht notwendig.

Und man sollte hier nicht so schnell sagen, dass es doch eindeutig ist und so weiter. Ich kenne einen Fall, wo ein Bekannter sich bei einer Ausweichaktion für ein Feuerwehrauto die Aufhängung abgerissen hat und 2 Felgen im Eimer waren. Mehr als 4000€ Schaden. Er bekam genau Null wieder. Das Gericht sagte wohl, er habe schließlich damit im weitesten Sinne „Leben gerettet“ und man müsse eine Gasse bilden, auch wenn man selbst einen Schaden davon trägt. Da er damals nicht rechtschutzversichert war und es bis dahin schon sehr teuer für ihn wurde, hat er das mit dem Einspruch gelassen. Ob das so richtig und rechtens war, kann ich nicht sagen.

Wenn er also eine RV hat, hin da und fragen.
Dann Anwalt für VR.
Man kann heute auch alles schicken, faxen, senden, mailen. Man muss da nicht hin. Auch nicht zum Gericht, wenn es unverhältnismäßtig ist. Da kann man sich befreien lassen.

Ich bin jedenfalls auf das Ergebnis gespannt.

Darf ich mal fragen um welche Summe es geht? Ist das der ganze Hick-Hack mit Zeitaufwand etc Wert?

Sooo, unerwartet heute eine Email von der Rechtsschutzversicherung erhalten mit folgendem Anhang:

Ich erhalte 849,69 EUR für die Treibstoffkosten, die ich während der 3 monatigen Reparaturdauer nachweisen konnte. Die ursprüngliche Forderung vom Oktober 2018 belief sich auf etwa 886 EUR und enthielt einen Teil der Quittungen in Schweizer Franken. Der Unterschied kommt durch den momentan recht starken Franken und den somit geänderten Wechselkurs zustande.

„Die Zahlung erfolgt ohne Präjudiz und Anerkennung einer Rechtspflicht.“

Ich konnte mir zwar denken was Präjudiz bedeutet, wollte es aber dann doch genau wissen:

  1. RECHTSSPRACHE
    Entscheidung eines obersten Gerichts mit Leitbildfunktion für ähnliche künftige Rechtsfälle
  2. BILDUNGSSPRACHLICH
    Entscheidung, die für zukünftige Fälle, Beschlüsse, Ereignisse maßgebend ist, nach der sich zukünftige Fälle, Beschlüsse, Ereignisse richten

Der Weg war steinig. Die Generische Versicherung hat oft nicht oder nur stark verzögert reagiert. Die Durchsetzung des Schadenersatzes für die Wertminderung hat zwar schon Anfang des Jahres stattgefunden, aber auch erst nachdem ein Brief per Schneckenpost versendet wurde, da man auf Emails nicht reagierte. Meine Rechtsschutzversicherung hat sich auch nicht wirklich mit Ruhm bekleckert. Offenbar wurde ich anfangs von einem „Anwalts-Azubi“ betreut, der es sogar fertig gebracht hat, in einer Erinnerungsmail an die generische Versicherung einen falschen Anhang mitzuschicken, der nicht die Wertminderungsexpertise enthielt, sondern eine als PDF exportierte Email von mir. In dieser Email hatte ich mich über die Ahnungslosigkeit bezüglich der deutschen Rechtslage und mangelnde Hartnäckigkeit meiner Rechtsschutzversicherung beschwert. Super wenn sowas die generische Versicherung erfährt…
Zwischenzeitlich hatte meine Rechtsschutzversicherung auch angedeutet, dass man die Sache einstellen möchte, da es sich ja nur um einen so kleinen Betrag handelt. Letztendlich hat „Abwarten… Tee trinken…“ doch zum Ziel geführt… zumindest mir mich, denn ein letztinstanzliches Urteil in dieser Angelegenheit wäre schon hilfreich gewesen.
(Edit: Bild noch mehr anonymisiert)

IBUZA, danke fürs Teilen der Info. Freut mich, dass Du die Kosten noch erhalten hast.

Ich weiß nicht ob es zulässig ist, den Brief mit den Faksimiles der Unterschriften ohne Zustimmung der Beteiligten zu veröffentlichen. Willst Du ihn vielleicht vollständig anonymisieren? Wäre ja schade, wenn da nochmal Ärger entstünde, wo es jetzt so lange gedauert hat, den Schaden zu regulieren.

Gruß Mathie

Herzlichen Glückwunsch!
Manchmal hat man doch Glück.