Unfallschaden: Frage zur Höhe der Wertminderung

Hallo zusammen,

letzte Woche hat mir eine Dame im Berufsverkehr die Beifahrerseit umdekoriert, schön mittig an der Beifahrertür getroffen und bis zum hinteren Kotflügel inkl. Reifen hinten rechts alles zerkratzt, zerdellt, beschädigt, siehe Fotos:

Nun war ein Gutachter der gegnerischen Versicherung da, der die Reparaturkosten berechnet/geschätzt hat.
Ebenso hat er eine Wertminderung in Höhe von €2.700,- berechnet.

Da ich ein kompletter Laie bin, habe ich keine Ahnung davon, dafür, dass mein Auto aber jetzt das Stigma „Unfallfahrzeug“ trägt, finde ich den Betrag doch sehr gering.

Kann das jemand von Euch mit mehr Fachwissen besser einschätzen, ist das realistisch oder sollte ich ggd. ein Gegengutachten bei einem von mit beauftragten Gutachter erstellen lassen?

Vielen Dank für Eure Tipps und Hilfestellung und schöne Grüße

bwi

Das war ein Kardinalfehler, den Gutachter der gegnerischen Versichernug kommen zu lassen.
Man hat als Geschädigter immer das Recht auf anwaltliche Unterstützung und freie Gutachterwahl. Beides zahlt die gegnerische Versicherung.

Ob Du das jetzt noch ohne großen Aufwand im Nachhinein heilen kannst, weiß ich mangels Erfahrung nicht.

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Da schließe ich mich auch an. Egal, wie kooperativ die Versicherung wirkt und auch wenn die Schuldfrage klar ist… AB ZUM ANWALT.

Ich weiß, dass es traurig ist, aber ohne wirst du nie erhalten, worauf du Anspruch hättest! Außerdem dauert es deutlich länger.

Wenn du keinen Verkehrst-Anwalt hast, schreib mir, dann geb ich dir die Kontaktdaten von meinem.

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Als mich letztes Jahr ein LKW an der Kreuzung von hinten angestubst hatte, hatte ich mich an einen zertifizierten Tesla Body Shop (Auto Bayertz in Düsseldorf) gewendet.
Die haben gar nicht lange gefackelt und mir direkt einen Anwalt und einen Gutachter empfohlen.
Was soll ich sagen? Ich brauchte mich um rein gar nichts kümmern.
So eine stressfreie Schadensabwicklung hatte ich noch nie, und das, wo noch der LKW im Ausland zugelassen ist und der Fahrer in einem dritten Land wohnhaft ist.

Das einzig traurige daran war die Lieferzeit der Ersatzteile seitens Tesla.
Als die dann endlich verfügbar waren, kurz zum Body Shop, meinen Tesla dort abgegeben und mit dem Tesla des Junior-Chefs (als Leihwagen) nach Hause gefahren.
Ein paar Tage später dann das umgekehrte Spiel.
Perfekt repariert, der Wagen gilt sogar noch weiterhin als unfallfrei, daher bei mir glücklicherweise keine Wertminderung nötig.
Darüber hinaus wurde der Wagen auch noch innen wie aussen gründlich gereinigt und es gab mal wieder ein kleines Geschenk von Bayertz dazu.

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Hallo allerseits,

danke für Eure Tipps und Erfahrungen.
Rechtsschutzversicherung ist kontaktiert, Termin mit Anwalt morgen Nachmittag.

Termin im zertifizierten Tesla Body Shop in Bergisch Gladbach ist auch vereinbart, Hiltscher GmbH.

Ich halte Euch auf dem Laufenden.

Schöne Grüße

kwi

Du brauchst deine Rechtsschutzversicherung nicht einschalten!

Alle Kosten muss die gegnerische Seite tragen.

VG Tenker

Ich hatte auch vor ein paar Wochen einen leichten Schaden vorne. Wollte die Versicherungskosten für alle Tesla Fahrer nicht in die Höhe treiben und habe auf Gutachter und Anwalt verzichtet (war nicht selbst Schuld).
Jetzt habe ich eine Wertminderung in Höhe von 700€ erhalten (Unfallschaden ~5.000€) und finde es eigentlich sehr wenig im Verhältnis zum Fahrzeugwert (MS 90D ~ 1 Jahr).

Kann man so etwas auch noch im Nachhinein überprüfen lassen?

Hier kann man sich den „Merkantilen Minderwert“ selbst berechnen.

Ich habe in meinem Autofahrer-Leben gelernt, dass man IMMER einen Anwalt einschalten sollte, wenn man der Meinung ist, dass der Unfallgegner die Schuld trägt.
Selbst wenn an der Unfallstelle alles Friede, Freude, Eierkuchen ist, und der Unfallgegner „sorry, eindeutig meine Schuld“ sagt, so kann er seine Aussage am nächsten Tag noch revidieren und behauptet, du hättest schuld.

Ebenso würde ich bei jedem Unfall, unabhängig von der Schuld, immer die Polizei einschalten.
Bei „Bagatell-Unfällen“ wollen die zwar nicht kommen, aber dann begründet man es einfach damit, dass ich mich nicht in der Lage sehe, die Echtheit seiner Dokumente zu prüfen, schon müssen sie kommen.
Kostet mich dann als Anforderer 35,- €, dafür habe ich aber die Gewissheit, dass die Daten auf den Dokumenten echt sind, der Unfallgegner nicht wegen irgendwelcher Vorstrafen gesucht wird, …
Und die Versicherungen sind einem sicherlich sehr dankbar, wenn man denen einen Unfallaufnahmebericht der Polizei zukommen lassen kann.

@kellergeist: füllst Du nie das Unfallprotokoll aus? Da steht ja drin wer schuld hat.

Genau so haben wir es gemacht. Unfallprotokoll ausgefüllt, Polizei war da, tat aber nix, außer Daten auszutauschen, Unfallfrage war hat kein Thema…

Die Polizei darf überhaupt nicht ansagen wer Schuld hat und wer nicht. Die nehmen nur die Daten auf. Auch in einem Unfallprotokoll steht so etwas nicht drin. Sollte jedenfalls nicht. Die Schuldfrage klärt ein Gericht. So sollte es jedenfalls sein.

Und im Nachhinein die Schadenshöhe zu korrigieren ist auch schwer. Man bekommt nur einen Gutachter von der Versicherung. Egal von der eigenen oder der anderen. Nur einen. Willst du ein Gegengutachten, dann musst du das selbst zahlen. Aber dabei ist es nicht sicher ob ein Gericht oder die Versicherung das auch anerkennt. Am besten ist es den eigenen Gutachter zu nehmen. Ist der Gegner damit nicht einverstanden, muss er den neuen zahlen.

Leider hatte ich schon mehrfach mit nicht selbstverschuldeten Unfällen, deren Anwälte und Versicherungen zu kämpfen. Stellen sich am Ende alle quer, bist du eh der Arsch. In dem Falle, Adresse merken, etwas Zeit ins Land ziehen lassen und … :imp:

Ich stelle mir gerade die Frage nach den entstehenden Kosten. Nur in den wenigsten Fällen dürfte die Schuldfrage ganz eindeutig sein und es wird eine Beteiligungsquote geben - aber wie wird dieses festgelegt?

Ich habe es so verstanden, dass dies gerichtlich geschieht:
Angenommen man wird zu 30% als schuldig am Unfallhergang gesprochen. Angenommen man hat keine Rechtsschutzversicherung - welchen Teil müsste man dabei selbst tragen, welchen übernimmt noch die Haftpflichtversicherung, welchen Teil die gegnerische Versicherung?

Inwieweit lohnt es sich eine Rechtsschutzversicherung für Verkehr abzuschließen?

Hmm, ich hatte schon ein paar kleinere Unfälle, dabei wurde nie eine Teilschuld angedichtet. Die Schäden wurden immer vollständig reguliert. Die Verhandlungen hat jeweils meine Versicherung übernommen.

Wenn die Versicherung zahlen muss, dann ist es egal ob 10% oder 90%. Die bezahlt den Schaden für dich. Du musst nicht den „Rest“ zahlen. In der SF-Klasse steigst du dann sowieso. Dann ist es Pupe ob der Schaden 10% oder 90% war.

Mal angenommen, du hast ein Schaden von 30% du und dein Gegner 70% bekommen. Dann zahlt deine Versicherung ihm 30% und du bekommst vom Gegner 70%. Deine 30% Rest zahlst du dann entweder alleine oder du hast eine VK die das übernimmt.

Jedenfalls finde ich die Werte zur Wertminderung echt lachhaft. Wenn du dein Wagen als Unfaller verkaufen willst, sinkt deine Chance um (eigene Schätzung) 90% den Wagen überhaupt noch zu einem angemessenen Preis verkaufen zu können. Wenn überhaupt noch.
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Ah OK, danke! In dem Fall bleibt man mit VK ja allenfalls auf dem Selbstbehalt und der höheren SF-Klasse sitzen.

In welcher Situation ist denn eine Rechtsschutzversicherung wirklich sinnvoll?
(Ab wann können Rechtsansprüche gegen mich als Person anstelle meiner Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden?)

Meines Erachtens für alles, was nicht Schadenersatz aus dem Zivilrecht ist.
Ist außerdem sinnvoll, falls für gegen Deine Versicherung vorgehen willst, weil die etwas nicht zahlen will.

Ich habe noch nie ein Unfallprotokoll ausgefüllt, das hat bisher immer die Polizei gemacht.
Glücklicherweise habe ich in den 24 Jahren nur drei Unfallprotokolle in den Händen halten müssen.
In dem Unfallprotokoll steht aber nicht drin, wer Schuld hat.
Die meisten glauben, dass Beteiligter 01 immer der Schuldige sei, das ist aber nur ein hartnäckiges Gerücht.
Beteiligter 01 ist einfach nur der erste am Unfall beteiligte. In irgendeiner Reihenfolge muss die Polizei hat die Beteiligten aufnehmen.
Bei Unfällen mit vielen Fahrzeugen wird der Einfachheit halber einfach von vorne nach hinten (oder auch umgekehrt) aufgeschrieben, damit die Aufarbeitung später einfacher ist.
Die Schuldfrage klärt auch nicht die Polizei, die liefern nur Informationen.
Die Schuldfrage wird von den Versicherungen geklärt.
Erst wenn sich die Versicherungen nicht einig sind, müssen Gerichte die Schuldfrage klären.

Hallöchen,

zum Thema „Unfallwertminderung“ auch eben mein aktueller Beitrag.

@DI77I: Eindrucksvolle Fotos - ist das erste vor oder nach den unten stehenden aufgenommen?

Der „Gute“ ist der nach dem Unfall.
Der wurde als Unfallfrei hier angeboten. Und glaubt mir, dass ist bei sehr vielen Fahrzeugen so. Leichter Seitenschaden, ja klar.