Steuerliche Kosten Tesla in Österreich

Was kostet in Österreich ein Tesla Model S jährlich an Steuern? Ein Auto ist in A ja recht kostspielig, ist das in Österreich auch so? Jemand aus Österreich anwesend?

Welche Steuern meinst du konkret? Elektroautos sind in Österreich derzeit von der motorbezogenen versicherungssteuer befreit.

In Österreich hat man folgende steuerliche Vorteile:

Keine NoVa
Normverbrauchsabgabe die bei Kauf einmalig je Auto zu bezahlen ist.
Also nicht, wenn man das Auto gebraucht kauft, da sie schon als das Auto Neu gekauft, entrichtet wurde. Ausnahme wenn das Auto im Ausland gekauft und folglich noch keine NoVa bezahlt wurde.

Keine motorbezogene Vericherungsteuer
Wird mit der Haftpflicht/Kasko Versicherung mitbezahlt

Für Firmen:
E-Autos bis zu einen Neupreis von 80000 Euro sind Vorsteuerabzugsberechtigt
Dies bedeutet, das man die Mehrwertsteuer für den Kauf/Leasing und Betriebskosten sowie sämtliches Zubehör für das Auto direkt/sofort mit der Finanz gegenrechnen kann.
Leider fällt Tesla seit dem wegfall des ms 75 ohne D da raus.

Keinen Sachbezug bzw. Eigenanteil.
Für betiebliche Autos die Privat genutzt werden, muss bei Angestellte ein Sachbezug und bei Selbständige ein Eigenanteil entrichtet werden.
Dies können leicht ein paar 100 Euro Netto monatlich sein!
Die höhe richtet sich nach Neupreis und CO2 Ausstoß des Autos.

Die Vorsteuerabzugsberechtigung gilt aber nicht für die ganzen 80.000 €, sondern lediglich für 40.000 €.
LGH

Zu dem Thema hab ich im Owner Bereich etwas gepostet, was mir derzeit sauer aufstosst. https://tff-forum.de/t/sachbezug-bei-evs-regelung-ungerecht-betrifft-oesterreich/19587/1
Hier besteht nach meinem Verständnis derzeit eine Ungleichbehandlung von Selbstständigen und Angestellten.

Kann ein Moderator gerne zusammenführen, ist vielleicht eh öffentlich besser aufgehoben.

Ich machs gleich öffentlich, nachdem es hier grad dazu passt:

Mich beschäftigt derzeit die Frage des Sachbezuges bei der Privatnutzung von Firmenwagen mit Elektroantrieb. Hier besteht aus meiner Sicht eine enorme Ungerechtigkeit, die mich als Selbstständiger in einer OG selbst betrifft.

Bekanntermaßen sind derzeit in Österreich Elektroautos von der Anrechnung eines Sachbezuges befreit. Das heißt, bei Privatnutzung entfällt eine Anrechnung für eben diese private Nutzung auf die Einkommensteuer Bemessung.
Allerdings gilt dies nur für Angestellte und Gesellschafter von GmbHs bzw. Kapitalgesellschaften.

Gesellschafter von Personengesellschaften wie OGs oder Einzelunternehmern können hiervon nicht profitieren.

Ich finde das in großem Ausmaß ungerecht und sicher nicht im Sinne einer Gleichstellung. Ich kann für diesen Umstand auch keine Gründe entdecken.
Nach intensiver Auseinandersetzung mit dem Thema geht es mir als Betroffener nicht nur um meinen eigenen Vorteil, ich bin der Überzeugung dass diese Frage gerecht behandelt werden sollte. Eine Vergünstigung wie diese sollte entweder für Alle gelten oder für gar keinen.
Zumal bei uns in Österreich das Thema betrieblicher Fahrzeuge ja ohnehin mit Barrieren wie partieller (oder gar kein) Vorsteuerabzug und „Luxustangente“ belegt ist, Dinge die man in anderen EU Ländern gar nicht kennt.

Ich versuche hier derzeit etwas Bewusstsein für diese Frage zu schaffen, habe natürlich auch bereits die Interessensvertretungen kontaktiert. Ich bekam hier Zustimmung und die Auskunft dass man an der Frage dran wäre - viel erwarten tue ich mir davon nicht.

Ich selbst habe derzeit weder vor die Gesellschaftsform meines Unternehmens nur deswegen zu ändern, noch das Ganze so hinzunehmen. Offenbar gibt es für solche Fälle ein Procedere, in dem man seine steuerliche Berechnung offenlegt mit dem Hinweis auf die empfundene Ungerechtigkeit und warum man das so gemacht hat. Dabei wird vermutlich auch nichts rauskommen (außer dass es nicht akzeptiert wird und nachzuzahlen ist), aber zumindest muss sich jemand mit der Frage beschäftigen.

Warum poste ich das hier? Zum Einen weil ich mir nicht vorstellen kann, dass ich der Erste bin den das betrifft. Ich hoffe auf den einen oder anderen Gedanken von ebenfalls Betroffenen. Zum anderen würde ich mich freuen, wenn sich andere Unternehmer hier, auch wenn sie selbst vielleicht nicht betroffen sind, ebenfalls an die üblichen Verdächtigen wie Wirtschaftskammer, Wirtschaftsbund wenden würden, damit das Thema dort öfter mal auf dem Tisch liegt.

Trifft bei mir nicht zu da GmbH aber da gebe ich dir absoluit recht.
Das das Ganze von der Gesellschaftsform abhängt wusste ich nicht, verstehe ich aber auch nicht welchen Grund das haben sollte.

Ich hege als Einzelunternehmer schon lange denselben Groll, aber da gibt es so viele Ungleichheiten, da wüsste ich gar nicht wo ich anfangen soll. Für Einzelunternehmen gibt es in Österreich einfach gar keine Lobby, auch wenn ich immer schöne Werbebriefe vom Wirtschafts bzw. Sozialminister über die SVA bekomme.
LGH

Ich denke man muss das zum Thema machen. Zum Beispiel die vergünstigte Besteuerung von Weihnachts- und Urlaubsgeld von Angestellten war auch jahrzehntelang eine Ungerichtigkeit gegenüber Selbstständigen, bis es dann mal wirklich thematisiert wurde und als Kompensation zumindest die Freibeträge für Unternehmer kamen.

Ein Mail an deine Landes-WKO zu dem Thema kann nicht schaden.

Hallo Zusammen!

Wie bereits in einem anderen Fred erwähnt ist hier noch keine gesetzliche Regelung getroffen, allerdings gibt es ein VWGH Urteil, welches entschieden hat, dass auch wesentlich beteiligte Gesellschafter und GF´s keinen Sachbezug für Elektrofahrzeuge abführen müssen.

Kurzzeitig war ein entsprechender Auszug auf der WKO Seite zu finden, welcher mittlerweile leider wieder entfernt wurde. (Dateianhang)

Ich werde für mein Elektrofahrzeug definitiv keinen Sachbezug abführen und werde dies im Zweifelsfall ausjudizieren…

Da ich mich mit dieser Angelegenheit aktuell stark befasse, (n) (muss) werde ich versuchen, das entsprechende Urteil zeitnahe nachzureichen.

Hallo Gemeinde!

Ich hoffe dass die österr. Fraktion mitbekommen hat, dass die Verordnung mittlerweile durch ist…
Nun sind auch GF‘s und wesentl. Beteiligte vom Sachbezug befreit… :slight_smile:

Danke an die Grünen, hätte auch nicht gedacht dass ich das jemals schreiben würde :stuck_out_tongue:

Danke für das Posting, bin froh dass auch andere ausser mir das Thema verfolgen.

Allerdings nach wie vor ungerecht und kein Erfolg für jene wie mich. Bezieht sich nämlich nur auf Kapitalgesellschaften. Also einzelunternehmer und Gesellschafter von personengesellschaften können nach wie vor nicht davon profitieren.

Danke für die Info. Ich bin angestellter GF eine GmbH und ich habe das Thema Sachbezug / Tesla bei der letzten Prüfung (vor ca. 1,5 Jahren) mit dem Finanzer durchgesprochen. Er bestätigte mir schon damals dass kein Sachbezug abzuführen sei…

Ich denke mal dass diese Regelung nicht mehr lange Bestand haben wird. Sobald Eautos bei den „Vertrieblern“ ankommen (Model 3 und Co) wird die Sachbezugsbefreiung gekippt…

Sorry, bin kein Jurist.
Aber ich kann aus dem angehängten Bundesgesetzblatt nicht herauslesen, dass ich als GF einer GmbH vom Sachbezug befreit bin.
Bin ich blind (oder blöd :frowning: )? Kann das jemand für mich ausdeutschen?