Verkauf nach Finnland - was beachten?

Es ist ernst, mein geliebtes Model S wird am Mittwoch abgeholt.

Der Käufer ist aus Finnland.

Muss ich als Verkäufer irgendetwas besonderes beachten? Alle Dinge die für Deutschland gelten, sind mir selbstverständlich bekannt.

Meine Frage ist allerdings, ob Besonderheiten für den Verkauf nach Finnland wichtig sind.

Danke für Eure Hilfe!

Frank

Verkaufst Du aus der Firma mit USt, dann könnte das ein Thema sein.

Gruß Mathie

Moin,
Du selber brauchst eigentlich nicht viel beachten.

Privatverkauf:
Einfach einen normalen Kaufvertrag machen.

gewerblicher Verkauf:
Rechnung mit ausgewiesener MwSt. + Kaufvertrag erstellen

Ist der Käufer eine Firma kannst Du auch einen Nettoverkauf lt. §6 UST Gesetz machen.(Wichtig so auch in die Rechnung schreiben)
Wichtig ist dabei nur das Du Dir die MwSt. als Kaution geben lässt und diese dem Käufer erst zurück überweist wenn das Fahrzeug ausgeführt wurde und den Zollbescheid vom Käufer bekommen hast.
Sollte der Käufer das Fahrzeug nicht ausführen würdest Du sonst auf der Steuer sitzenbleiben.

Des weiteren solltest Du das Fahrzeug abgemeldet übergeben da es bei uns in DE immer wieder Probleme mir dem Verkehrsamt gibt wenn die Autos im Ausland abgemeldet werden.

Der Käufer kann sich ja Zollkennzeichen hier holen.

Gruß
Tom

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Hallo,
hat schon mal jemand über die Firma „Stern Wagen GmbH“ bei Hamburg als Vermittler nach Finnland verkauft?
Erfahrungen?

Bin für jede Info dankbar.

Gilbert

Hi Gilbert, ich hab mit Ihnen einen Kaufvertrag und angeblich wurde das Geld überwiesen! Durch Recherchen bin ich aber auch Mistrauisch und recherchiere deshalb hier! Gerne kannst du mich morgen kontaktieren

Wie war deine Erfahrung?

Hallo, es kam nicht zum Kauf, da der Finnische Käufer abgesprungen ist.