Müssen Upgrades in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden ?

Hallo zusammen,
Als ich auf der Zulassungsstelle unser Model S 60D angemeldet habe, kam bei mir die Frage auf wie das mit dem Softwareupdate bzw. der Aufhebung der 60 kW Limitierung für die Betriebserlaubnis ist.

Im Fahrzeugbrief ist das Auto als Model S 60D eingetragen, nach dem Update ist es ein 75D!

Ist hier auch eine Eintragung in den Papieren notwendig ?

Ich würde sagen JA ! Die Kapazität der BATT steht in den Papieren. Das würde nicht mehr stimmen - also alles nur für DE gültig. Die 30 und 60 min Leistung ändert sich ja auch. Das kann allerdings im Toleranzbereich liegen. Genau weiss ich das nicht - es interessiert mich aber. Bei unserer ZE40 stehen auch 41kWh in den Papieren.

Was mir auch noch aufgefallen ist, es ändert sich ja nach dem Update auch die Höchstgeschwindigkeit (210 -> 225 km/h)

Ja - ich kenne den Toleranzbereich da nicht - kann sein, dass das i.O. so ist… Sind unter 10% - davon habe ich mal etwas gehört - muss man mal nachschauen…

Wenn dem so ist müsste einen Tesla nicht beim Kauf vom Upgrade darauf hin weisen dass im Grunde ab dem Update die Betriebserlaubnis erlischt?

Müsste…die Frage ist ob sie das überhaupt wissen?

Vielleicht wäre es an der Zeit, die Papiere auf e-Paper einzuführen :nerd:

Bei meinem S60 waren im COC und in allen Papieren die Daten für den S75 angegeben, z.B. die Höchstgeschwindigkeit 225 km/h und die Batteriekapazität 60 ww. 75 kWh. Da brauchte nichts geändert werden.

Hallo,
in D steht im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) bereits „Batteriekapazität 60KWH und 75KWH“.
Die Höchstgeschwindigkeit ist mit 225 angegeben.
Ich habe meinen 60er im nachhinein zum „Sonderpreis“ zum 75er freischalten lassen, übrigens während des
aufladens an der Wallbox, ich konnte online zusehen wie die Reichweite gestiegen ist :slight_smile: :slight_smile: .
Also keine Änderung der Zulassung nötig, da der 60er eh ein 75er ist.

Schoettker war schneller, entschuldigung für den Doppelpost. :wink:

Hab gerade nochmal im Schein nachgesehen,

Ihr habt Recht, bei mir steht auch „Batteriekapazität 60KWH und 75KWH“.

Das ist schonmal gut, da muss man wohl doch nichts ändern lassen.

Ich würde das Thema gerne nochmal aufwärmen. Bei mir steht nämlich Höchstgeschwindigkeit 210 und bei Batteriekapazität „60 KWH WW. 75KWH“. Hatte zufällig schon mal jemand Kontakt diesbezüglich mit TESLA/Zulassungsstelle/TÜV o.ä. bezüglich des Themas?

In CH sind keinerlei Informationen über die Akku Kapazität enthalten, trotzdem muss bei unserem TÜV (das STVA) einen neuen Fahrzeugausweis ausstellen.