ich denke, dass es dieses Thema bestimmt schon gab, leider habe ich per Suche nichts gefunden.
Gibt es eine Möglichkeit, die Kosten des Akkus separat zu bestimmen? Laut meines Steuerberaters kann man diese dann aus der 1%-Regelung „ausklammern“. Eine Anfrage bei Tesla brachte jedoch keine Erhellung - sie teilen mir die Kosten nicht mit. Weiß jemand von Euch dazu etwas?
Ich gehe mal davon aus, dass es um deutsches Steuerrecht geht. Dann kommt es nicht auf den Akkupreis an, sondern auf die Akkugrösse. Z.B. kann man das hier nachlesen wie es funktioniert:
Ja das ist die einzige, mir bekannte, Möglichkeit in Deutschland.
Leider mit einem Höchstbetrag, der wieder nur eingeführt wurde, um die ausländischen E-Fahrzeuge mit großen Akkus auszuklammern
Ich kann mit dieser Regelung den zu versteuernden Listenneupreis meines Model S (06/2015) um 9.000 Euro reduzieren.
Es gibt leider nur die pauschalen Kürzungsmöglichkeiten für das Batteriesystem, sowohl bei der 1%-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, 2. Halbsatz EStG) als auch bei der Fahrtenbuchmethode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3, letzter Halbsatz EStG). Das bedeutet z.B. wie bei Yellow, dass der Bruttolistenneupreis um einen pauschalen Abzug für das Batteriesystem gemindert wird oder Du bei der Fahrtenbuchmethode die pauschalen (!) Kosten für das Batteriesystem herausrechnen darfst und somit die Kosten insgesamt minderst (und somit kostenmäßig auch den privaten Anteil).
Das ist aber bei einem Tesla Model S (selbst mit 70kWh Akku) zwar nett, aber keine wirkliche Subvention.