Wiener Abkommen zum vollautomatisierten Fahren

Der Autobahnpilot ist ab nächster Woche nun auch rechtlich erlaubt - erstaunlich wie die Zulassung ohne ging:

golem.de/news/autobahnpilot- … 19922.html

Danke, sehr interessante Info!

Deine Folgerung aus dem Artikel teile ich aber nicht, die jetztigen Funktionen sind ja schon erlaubt. Hier wurde lediglich klargestellt, dass solange der Mensch übersteuern kann, die jederzeitige Kontrolle gegeben ist. Also fällt AP wie von Tesla implementiert immer noch unter jederzeitige Kontrolle, selbst wenn man hunderte von Kilometern ohne manuelle Bedienung des Fahrzeugs fahren könnte. Also Nickerchen weiterhin verboten.

Das Wiener Übereinkommen wurde jetzt aber so ergänzt, dass vollautomatisches Fahren ohne Einwirkungsmöglichkeit der Passagiere nicht ausgeschlossen wird, wenn im Fahrzeugteileübereinkommen Systeme für vollautonomes Fahren geregelt werden. Dies ist bis dato nicht der Fall, also ist vollautonomes Fahren derzeit immer noch nicht zulässig.

Die in meinen Augen richtige Schlußfolgerung aus der Änderung wäre, dass das Wiener Übereinkommen vollautonomes Fahrzeugen nicht mehr im Weg steht. Systeme wie der Tesla-AP waren auch nach der alten Version des Übereinkommens zulässig und sind von der Änderung nicht betroffen, hier gab es lediglich eine Klarstellung.

Gruß Mathie

Sehr guter Artikel mit interessanten Details. Danke für den Link.