Gebrauchter Tesla - Garantie und weiteres

Hi zusammen

angenommen ich würde meinen S85 gegen ein anderes Model S vom Gebrauchtwagenmarkt - nicht von Tesla direkt - eintauschen: Was würde dies für meine Garantie- und Serviceleistungen bedeuten? 8 Jahre Antrieb / Batterie habe ich wohl sowieso, wie sieht es mit der üblichen 4 Jahre / 80tkm auf das restliche Fahrzeug aus?
Ist der „einzige“ Vorteil beim Kauf von Tesla selbst, dass die 80tkm ab Kauf und nicht 0km gelten?

Gibt es sonst noch Dinge, die beachtenswert wären?

Danke & viele Grüsse, Raphael

Ja den Punkt muss man ganz klar sehen. Kaufst du von Tesla hast du die 80000km ab Kauf. Kaufst du privat ist die Garantie mit 80tsd abgelaufen. Das ist der entscheidende Unterschied. Kann man nicht oft genug rausstreichen. (unberührt die 8 Jahre unbegrenzt Drive Train und Akku)

Ein weiterer wichtiger Punkt:
Garantieleistungen für ein CH-Fahrzeug werden nur in der Schweiz erbracht. Ein EU-Fahrzeug kann man aber in (fast) jedem beliebigen EU-Land ins Service Center bringen um Garantieleistungen ausführen zu lassen.
(Zumindest stand das so im „Kleingedruckten“ meines Kaufvertrags vor ca. einem Jahr)

Also ich habe auch gebraucht über tesla gekauft und zudem das 4 Jahre wartungspaket dazu bekommen. Ob das bei allen gebrauchten über Tesla so ist, weiß ich nicht. Bei mir war es dabei und u. a. auch ein entscheidender Punkt.

Meiner ist gebraucht bei Tesla gekauft, 30.01.2016

Garantieleistungen wie folgt:

8 Jahre auf Batterie und DU, etc. unbeschränkte KM - ab Erstzulassung
4 Jahre oder 80’000 Km Gebrauchtwagengarantie, was zuerst eintrifft - ab Kaufdatum
Garantie, unabhängig ob die Service gemacht werden oder nicht

Stimmt das wirklich??
Wie schaut’s aus mit einem in der EU gekauften in der Schweiz? Dachte das sei rechtlich gar nicht haltbar?

Ich möchte bei Tesla nicht zu einem Kunden 2. Klasse werden durch den Tausch, habe ja bereits einen Neuwagen bei ihnen gekauft, habe aber nun einen perfekt passenden Gebrauchten angeboten bekommen…

Ist der Gebrauchte von Tesla oder von jemand anderem? Wenn von Tesla glaube ich nicht, dass Du damit „Kunde 2. Klasse“ wirst.

Wenn Du ihn selbst importierst, könnte das anders aussehen, da sind die meisten Hersteller zickig, falls sie nicht durch Gesetzte zu anderem Verhalten gezwungen werden.

Würde in beiden Fällen vor einem Kauf bei Tesla anfragen und mir evtl. Zusagen schriftlich geben lassen.

Gruß Mathie

Danke!
Es gibt aber doch sicher auch Erfahrungen, wie sich Tesla hier verhält. Was ich bisher erlebt habe würde es mich sehr wundern, wenn es dann schlecht laufen würde, v.a. weil ich ja einen Neuwagen 2014 bei ihnen gekauft hatte.

Danke & viele Grüsse, Raphael

Ich habe vor kurzem ein Model S in Deutschland gebraucht erstanden und nach Österreich importiert. Die erste Garantiereparatur (Isolationsproblem DU) ist problemlos abgelaufen, auch eine Zierleiste die beim Vorbesitzer nur einmal provisorisch abgedichtet wurde ist ersetzt worden.
Garantie habe ich offiziell keine mehr (91000kmI), aber ich hoffe doch bei gröberen Problemen auf Kulantes verhalten und Kleinigkeiten muss ich wohl selber fressen.

Wenn du ihn gebraucht von Tesla gekauft hast, dann hast du doch 4 Jahre / 80000 km Garantie ab Kauf / km-Stand.
Hast du ihn jedoch auf dem freien Markt gekauft, dann ist die Garantie bei 80000 km abgelaufen.

Sorry, ich hab vergessen dazuzuschreiben das es ein Privatkauf war und nicht von TESLA. Also prinzipiell keine Garantie mehr außer Aukku u. Antrieb.

Im Dokument „model_s_new_vehicle_limited_warranty_eu_german_r20141024_de_de_0.pdf“ (welches zumindest beim Kauf meines Model S massgebend war) steht im Absatz

„Welche Fahrzeuge sind abgedeckt“:
„Die Neuwagengarantie gilt für ein MODEL S Fahrzeug, das von Tesla in der Garantieregion Europa
verkauft wurde. Zum Zwecke dieser Neuwagengarantie ist die Garantieregion Europa definiert als
die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie Monaco, San Marino und die
Schweiz, vorausgesetzt, dass Sie zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen in das betreffende
Land oder die betreffende Region zurückkehren, in der das Fahrzeug ursprünglich von Tesla
gekauft wurde. Wenn ein Kunde ein Fahrzeug von Tesla beispielsweise im Europäischen
Wirtschaftsraum kauft, muss er in den Europäischen Wirtschaftsraum zurückkehren, um
Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, während Kunden, die Fahrzeuge von Tesla in Monaco,
San Marino und der Schweiz kaufen, für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen in das
entsprechende Land zurückkehren müssen (z. B. muss ein Kunde, der ein Fahrzeug von Tesla in
der Schweiz gekauft hat, in die Schweiz zurückkehren). Jeder nachfolgende Käufer oder Erwerber
muss zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen in das betreffende Land oder die betreffende
Region zurückkehren, in der das Fahrzeug ursprünglich von Tesla gekauft wurde, unabhängig
davon, in welchem Land dieser Käufer oder Übernehmer das Fahrzeug gekauft hat.

Bis hierhin ist es für mich extrem eindeutig und ich deute es genau anders als Du :astonished:

Die Schweiz gehört gemäss der Formulierung explizit zur Garantieregion Europa und zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen muss man in das entsprechende Land oder Region zurückkehren. Da die Schweiz zur Region Europa dazugehört, muss ich also gar nirgends hin, sondern kann wie immer in der Schweiz bleiben!!?

Hier steht’s dann wieder anders:

Dazu kommt noch, dass mir selbst bei Tesla bisher niemand Auskunft geben kann. Ein SeC-Mitarbeiter sagte mir heute sogar, dass der Wechsel der SIM-Karte (Frankreich hätte eine andere?) sowie der Wechsel des Region-Codes in der Software nicht gemacht würde.

Wenn ich nur wüsste, von wem ich hier endgültig verbindliche Antworten kriegen könnte. Der Traumwagen wartet, und den gibt’s in der Konfiguration nicht mehr :frowning:

In das entsprechende Land oder Region zurückkehren ist für mich ja dann eindeutig das ich in der ganzen Garantieregion Europa die Garantie in Anspruch nehmen kann.
War auch bei mir wie gesagt kein Problem.
Auch mein Vorbesitzer war machmal in der Schweiz oder in Deutschland im SeC.

Jeder nachfolgende Käufer oder Erwerber
muss zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen in das betreffende Land oder die betreffende
Region zurückkehren, in der das Fahrzeug ursprünglich von Tesla gekauft wurde, unabhängig
davon, in welchem Land dieser Käufer oder Übernehmer das Fahrzeug gekauft hat."

Nicht funktionieren würde aber… man kaufe ein amerikanisches Model S in Europa und will in Europa die Garantie in Anspruch nehmen.

So sehe ich es ja auch, aber das 2. Zitat oben ist doch im krassen Widerspruch dazu?

Hat von euch jemand einen Vorführwagen oder Gebrauchtwagen direkt bei Tesla gekauft und weiß, wie das mit der Garantie gehandhabt wird? Habe meinen als Vorführwagen mit 7000km gekauft, mein Verkäufer meinte damals, dass die Garantie 80.000km ab Kaufdatum wären… Habe ich somit Garantie bis 87.000km? Steht das irgendwo drin?

Ein Vorführwagen sollte doch immer auch die 4 Jahre Vollgarantie ab Erstzulassung haben.
Enden tut die eben nach diesen vier Jahren, oder vorzeitig bei Erreichen von 80tkm.
Ich denke das hat der Tesla Mitarbeiter gemeint.

…das steht bei dir auf der Tesla Webseite beim Wagen unter Ausstattung. Da kannst du deine komplette Garantie auf Fahrzeug und Akku/DU einsehen…

Free SUC fällt weg.
Fraglich ist für mich, ob das Fahrwerk innerhalb der 1. 6 Monate unter Abnützung oder doch Garantie fällt.