Fahrdaten-Speicher - Zugang bei Unfall?

Gott sei Dank nicht aus aktuellem Anlass sondern nur aus Interesse:
weiss man welche Daten Tesla speichert, und wie lange?
Für die Verbesserung vom Autopilot werden ja Daten gesammelt und ausgewertet.
Falls jetzt bei einem Unfall Details strittig sind oder der Unfallgegner Behauptungen aufstellt wie: „der hat nicht geblinkt“, „der war viel zu schnell unterwegs“, „hatte das Licht nicht eingeschaltet“ etc. wäre es ev. hilfreich, das Gegenteil beweisen zu können.
Aber kommt man im Ernstfall überhaupt an die Daten ran?
Die EU denkt ja angeblich schon länger über verpflichtende Unfalldatenspeicher für Neufahrzeuge nach.
Weiss da jemand was?

Hi !

Meine Info:

ca. 1 Woche werden alle min. für einen Unfall relevanten Daten aufgehoben. Es werden im Grundsatz keine Kamerabilder gespeichert - wohl aber auch AP Daten - also aktiviert, nicht aktiviert - warum nicht u.s.w. …

Die wesentlichen Fahrzeugstati werden auch alle gehalten. Von Licht bis Bremse…

Genau wirst Du es bei Tesla erfahren…

Nach 1 Woche soll der Speicher rollieren und überschrieben werden…

:wink:

Was das Model S (BJ 2013 ohne AP) auf jeden Fall im Sekundentakt speichert sind
1.) Bremspedalposition
2.) Gang/Schaltstufe (PRND)
3.) Motordrehzahl
4.) Gaspedalstellung
5.) Geschwindigkeit aus Motordrehzahl errechnet.

Wird im Fahrzeug ca 1 Woche gespeichert. Nach einem Unfall am besten gleich bei Tesla anrufen und die Daten archivieren lassen.

Tesla gibt diese Daten nur auf richterliche Anfrage mit Deinem Einverständnis heraus und auch nur an das Gericht, nicht an Dich und auch nicht an Deinen Anwalt.
Dieser muß Akteneinsicht beantragen, erst dann bekommst Du sowas:

Beängstigend. Aber das haben wir ja alle so unterschrieben…

Beängstigend?
Mir war vor dem Kauf klar, dass Tesla umfangreiche Daten in Echtzeit übermittelt bekommt.
Das sie diese auch speichern und systematisch auswerten (siehe Autopilot-Optimierung) war für mich schon selbstverständlich.
Mit der Bestellung habe ich dann eine Einverständniserklärung erhalten, welche Art und Umfang spezifiziert.
Diese musste ich akzeptieren, damit die Bestellung angenommen wird.

Dass Tesla die Daten nur auf richterlichen Beschluss und mit Einverständnis des Halters herausrückt beruhigt mich sogar.
So kann ich gerichtlich beantragen, dass meine Fahrdaten als (mich entlastendes) Beweismittel bei Tesla angefordert werden, jedoch kann ein Unfall Gegner ohne meine Zustimmung nicht einfach meine Daten anfordern, um mich damit zu belasten.

Richtig. Ich habe genau diesen Fall gehabt. Ich bin vor einer Ausfahrt langsam hinter einem weit vorausfahrenden LKW hergefahren, mit sehr großzügigem Abstand, als mir von hinten ein LKW auffuhr. Der hat dann behauptet, ich hätte ihn ausgebremst. Sein hinter ihm fahrender Kumpel hat das bezeugt. Ich habe zuletzt 20 Sekunden vor dem Aufprall meine Geschwindigkeit verändert, aber das glaubt Dir bei 2 Zeugen und einem Wagen mit 400 oder wieviel PS kein Richter dieser Welt.
Diese Daten sind meine einzige Rettung. Verfahren läuft seit November 14 und ist noch nicht abgeschlossen, weil das Gericht nicht so ohne weiteres in der Lage ist, meine Daten und die des LKW übereinanderzulegen.

das Übereinanderlegen sollte egal sein. Die Geschwindigkeitsdifferenz beim Aufprall die nicht zu den anderen Werten wie Gasstellung oder Bremse passen sollten eigentlich selbsterklärend sein.
Ich habe für solche Fälle eine Dashcam, auch nach hinten

Problem ist in der Tat die genaue Bestimmung des Aufprallzeitpunktes. Die Uhr des Fahrtenschreibers des LKW ging um 10 Minuten falsch. Der Aufprall erfolgte ja mit minimaler Differenzgeschwindkeit von vielleicht 3 km/h. Der LKW hat dann auch nicht gebremst sondern ist unvermindert weitergefahren. Ich konnte dann ja auch nicht bremsen sonst hätte es erneut gekracht und der Trucker hätte das dann mit noch mehr Argumenten als Nötigung ausgelegt. Dann wollten wir beide aus Sicherheitsgründen an der Stelle nicht anhalten sondern sind noch ca 500 m weiter gefahren, um kurz vor der Ausfahrt auf dem sichereren Standstreifen anzuhalten. Die mathematische Kunst liegt nun darin, diesen gleichzeitigen Stoppzeitpunkt als gemeinsamen Nullpunkt zu setzen und von da aus zurückzurechnen. Damit war der Polizist überfordert und meinen Berechnungen glaubt der Richter naturgemäß eher weniger. Das Schlimme ist nicht der geringe Sachschaden, sondern der angebliche „gefährliche Eingriff in den Strassenverkehr mit Unfallfolge“

Das habe ich daraus auch gelernt. In meinen Neuen kommt sofort eine rein.