E-Kennzeichen ist nicht gleich NICHT-E-Kennzeichen

Hallo Freunde,
war letzte Woche in München und musste kurz im Parkverbot ohne Parkticket stehen bleiben. Bei der Rückkehr hatte ich schon einen 15€-Strafzettel an der Windschutzscheibe.
Gestern nun wollte ich die Strafe überweisen und dann hat es aber „klick“ gemacht: Mein Tesla hat ein E-Kennzeichen - auf dem Strafzettel ist aber kein E angegeben.
Anscheinend haben die Politessen in München keine Taste für Zusatzbuchstaben hinter dem Kennzeichen…
Was soll ich tun :question: Ich würde nun warten, bis ich per Briefpost angemahnt werde und dann schreiben, dass das leider nicht mein KFZ betreffen kann, da das ein ganz anderes Kennzeichen ist.
Habt ihr schon Erfahrung damit?
Oder ist meine Idee etwas kindisch…

Bin vor allem erst mal gespannt, ob die Dich überhaupt ausfindig machen.
Sag mal bescheid.
Gruss
Christian

Ja.

Bei einigen Landkreisen/Städten ist das E Teil des Nummernschilds und wird auch so im Fzg-Schein eingetragen, bei anderen nicht. In jedem Fall ist es nur ein Zusatz wie auch beim H-Kennzeichen. D.h. eine Identifikation problemlos möglich.

… Und der Strafzettel auch gültig :wink:

Das Fahrzeug ist auch ohne dem E-Zusatz eindeutig identifiziert, da das E kein Unterscheidungszeichen ist.
Es kann somit keine zwei Fahrzeuge mit A-BC123 und A-BC123E geben.

Es ist also genauso wie mit dem H-Kennzeichen.

Fazit: Verwaltungsgebühr sparen und direkt zahlen, da Einspruch zwecklos.

War bei mir auch so, ich habe eine Brief von der Rennleitung bekommen (Automarke: „unbekannt“ :laughing: ) ohne „E“ am Ende. Ich habe dann per Online-Anhörung mitgeteilt, dass mein Kennzeichen anders lautet. Mir war aber klar, dass ich nicht umhin komme, die 15 € für 8 km/h Geschwindigkeitsübertretung zu zahlen, ich wollte die aber nur ein bisschen beschäftigen… Kurz darauf hatte ich einen Brief mit dem korrekten Kennzeichen mit „E“ am Ende im Briefkasten.

Interessanter wäre es zu wissen was man denn als E-Kennzeichen Inhaber angeben muss damit z.B. in Österreich die Videomaut funktioniert.
(Wer das noch nicht kennt: man macht ein Konto bei der asfinag auf bei dem man sein Kennzeichen angibt und Geld auflädt. Fährt man dann z.B. über den Brenner darf man die Videomaut Spur nehmen, das System erkennt das Kennzeichen, die Schranke öffnet sich und das Geld wird vom Videomaut Konto abgebucht. Ähnlich funktionieren da auch die Jahreskarten)

Ich bin zwar kein Ösi und kenne mich mit deren Recht und Mautsystem nicht aus, jedoch würde ich für die Video-Maut das Kennzeichen so angeben, wie es auf dem Nummernschild steht, unabhängig davon, wie es im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Grund: Woher soll das österreichische Mautsystem wissen, dass auf einem deutschen Kennzeichen ein Buchstabe am Ende kein Unterscheidungskriterium darstellt?

Toll. Hoffentlich hast Du als gutverdienender Teslazahnarzt dann wenigstens den Schweizer Tarif (CHF 120.-) für eine Geschwindigkeitsübertretung in dieser Höhe entrichtet/gespendet.

Von der Schweiz habe ich auch schon Post ohne „E“ bekommen für 28 statt 20 (!) kmh (Wohngebiet) mit CHF 120 bekommen.

In Mannheim habe ich „Ankündigungszettel“ für einen Strafzettel bekommen, dort kam aber nichts.

Sei froh, dass sie in der Schweiz nicht die %-Übertretung berechnet haben. Das ist/war dort in bestimmten Kantonen möglich.
Bei 28 anstatt 20 km/h bist du mit 40% Übertretung der Höchstgeschwindigkeit schon heftig mit dabei. Ich habe den gültigen
Strafenkatalog jetzt nicht parat, aber da wären die 120CHF wohl nicht ganz ausreichend.

Also machs wie ich: Ärgern, zahlen und versuchen, gerade dort in Zukunft noch langsamer mit deinem Tesla „vorbeizuflüstern“ :wink:

Berlin war (bisher) gnädig zu mir. Bin auf der Busspur mit meinem Roadster und E-Kennzeichen schon einmal aufgeschrieben worden. Habe das weiße im Auge des Polizisten sehen können und der mich. Bisher aber kein Strafzettel. Naja, sind ja auch erst zwei Monate her…

Also Ich führe diese Diskussion gerade mit der Parkplatzbehörde in München. Momentaner Stand: das E-Kennzeichen ist freiwillig und auch ohne E eindeutig zu identifizieren. Daher soll man zahlen.
Ich habe allerdings auch schon einen Strafzettel mit E erhalten. Daher frage ich mal nach warum einmal mit und einmal ohne. Meiner Meinung besteht die Freiwilligkeit darin, ob man ein E-Kennzeichen am Fahrzeug haben will oder nicht. Wenn man eines hat, dann ist das doch Bestandteil des Kennzeichens.
In Wahrheit ärgere ich mich aber nur ein wenig über die Lokalpolitik, die Angst haben, daß der innerstädtische Verkehr so arg zunimmt, wenn man mit dem E-Fahrzeug kostenlos parken darf. Mir wäre es allerdings lieber, wenn der Verkehr um 50% steigt, es dafür aber 50% E-Fahrzeuge sind. Das wären dann 25% weniger Verbrenner in der Stadt…

Das „war“ kann ich nicht beurteilen, aber der Istzustand ist unabhängig vom Kanton und nicht prozentual:

ch.ch/de/geschwindigkeitsueberschreitungen/

Und die Toleranzen auch:

admin.ch/opc/de/classified- … ex.html#a8

Hi Snooper,
dann muss es korrekt „war“ heißen. :bulb:
Habe in den späten 1980ern in Seon an der Ortseinfahrt beim 50er Schild
schon mal 400 Franken bezahlt. Das war damals richtig viel Kohle.
Alternativ drohte die Beschlagnahmung meines Daimlers.
Da hatte es mir die Exikutive
mit den Prozenten bei der Geschwindigkeitsübertretung so erklärt. :blush:
Also fahr ich heute Tesla und versuche mehr
Konformität in der Fahrweise gegenüber den Schildern aufzubringen.
Schont Nerven und Geldbeutel. :sunglasses:

Also ich muss sagen, dass es mir dank Rekuperation deutlich leichter faellt mich an die
Limits zu halten , als mit dem Verbrenner vorher…
Gruss
Feif

Sehr viele Busspuren sind aber auch zeitlich begrenzt. Potsdamer Str. z.B. Fahre ich dort immer zu Spätschicht und bin fast allein. Der Hass der anderen Verkehrsteilnehmer ist gut zu spüren. Nu gut wenn sie Schilder nicht lesen können.
Aber Leipziger Str. Richtung Potsdamer Platz wird oft aufgeschrieben.
Vielleicht dachten die auch das die E-Autos es dürfen ?

Das kann alles sein. Ich wurde am Kurfürstendamm beobachtet. Die standen beim Athenagrill. Der Kurfürstendamm its rund um die Uhr Busspur

Sind in Berlin die Busspuren für E-Fahrzeuge (mit E-Kennzeichen) offiziell freigegeben?

Nö!
Berlin führt die „Neiddiskussion“ unverändert weiter: Reiche Knöpse mit E-Autos bekommen keine weiteren Privilegien in ihren E-Autos. Wenn sie Taxifahren, dann ja.

Außerdem glaubt man, dass E-Fahrzeuge die Busspuren noch mehr „verstopfen“ würden. Man hört mal das eine oder das andere Argument.