Danke für den Auszug aus dem Call! Bevor man aktiv wird, wäre es interessant zu wissen, was Musk konkret mit „EU rules“ meint.
Die Beschränkung der Querbeschleunigung der ECE R79? Das wäre keine EU Regelung, die gilt auch in Japan, Südkorea und Australien und zahlreichen weiteren Staaten außerhalb der EU.
Allerdings scheint die zulässige Querbeschleunigung kein grundsätzliches Problem zu sein: Petition gegen UN-ECE Lähmung des Autopilotens - #8 von 1234567890
Dann gibt es noch das Wiener Übereinkommen (auch keine EU Regelung), das verlangt, dass ein Mensch die letztendlich Kontrolle über ein Fahrzeug hat. Damit ist zwar das autonome Fahren nicht ausgeschlossen, aber autonomes Fahren ohne einen Menschen an Bord, welcher das System überwacht. Diese stellt also eigentlich kein Hindernis für FSD als technisches System dar, sondern nur ein Hindernis für den Betrieb ohne verantwortlichen Menschen an Bord, also das Robotaxi.
Als EU Regel finde ich nur die „Richtlinie 70/311/EWG des Rates vom 8. Juni 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Lenkanlagen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern“ Die beschreibt aber eigentlich keine zwingenden Zulassungsvoraussetzungen sondern quasi Nichtzulassungshindernisse, ein Fahrzeug muss also zwingend zugelassen werden, wenn die Anforderungen erfüllt sind. Es kann aber auch zugelassen werden, wenn die Anforderungen nicht erfüllt sind.
eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Le … 11:DE:HTML
Ich frage mich, ob Musk noch konkreter wurde, sonst finde ich Aufforderung aktiv zu werden etwas wohlfeil, genauso wie die Behauptung es seien „EU rules“. Erinnert mich etwas an blondschöpfige Etonabsolventen, die mit einem Räucherfisch in der Hand gegen die Gängelung der Fischer auf der Isle of Man wettern, obwohl die EU gar keine Regelungsgewalt über die Isle of Man hat …
Gruß Mathie