Referral - Gewinne und das Finanzamt ?

Hallo,

hat sich schon mal jemand Gedanken zur Versteuerung von „Referral-Gewinnen“ gemacht ?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt tatenlos zuschaut, wenn jemand z.B. 2 Stk. Tesla Roadster für 500.000,- Euro von Tesla „geschenkt“ bekommt.
Bei Felgen oder Powerwalls für ein Paar Tausend Euro wird das sicher auch nicht einfach so gehen, ohne das FA zu beteiligen.

Zudem wird Tesla solche Goodies gegenüber dem FA erklären müssen. Schon allein aus Gründen der ordentliche Buchführung.
Somit weiss das Finanzamt, bei wem es in dieser Sache mal nachfragen sollte.

Gruss

Andre_G

Google -> „Sachgewinne versteuern“ :wink:

Hallo snooper77,

aus meiner Sicht ist das kein Gewinn, denn in der Regel haben die „Gewinner“ etwas dafür getan.
"Das sind aus meiner Sicht eher „Autoverkäufe auf Provisionsbasis“ :wink:

Gruss

Andre_G

Das ist angesichts des hohen Wertes der „empfehlungsprämien“ eine wirklich interessante Frage. Ich denke es wird in unserer Runde auch Steuerprofis geben die so etwas beantworten können. Mal sehen ob hier jemand professionell antworten kann und will …

Im deutschen Steuerrecht würde ich es mit meiner laienhaften Meinung im Bereich „sonstige Einkünfte“ einordnen . Dort gehören m.W. Auch Gewinne aus Privatverkäufen hin , wobei es glaube ich eine freigrenze von 500€ pa gibt . Ein Roadster liegt da allerdings knapp drüber …

Wer hat Ahnung und kann uns Laien aufklären ?

Hm, ist das Posten eines Empfehlungslinks ein Arbeitsaufwand im Sinne von: „Bei Gewinnen, die eindeutig aus einem Arbeitsaufwand erzielt werden und die gezielt zur Verbesserung des Einkommens genutzt werden, fallen Einkommensteuern an.“?
Ich glaube es kommt da auf das FA und den individuellen Prüfer an.

Das gibt zwar schon immer Diskussionen, ist aber eindeutig und nachlesbar:

myfirsttesla.de/2019/01/22/tesla … ersteuern/

Kurz: selbst der Tesla Wall Connector muss versteuert werden.

Sollte unter §22 EStG fallen, sonstige Einkünfte: Einkünfte aus Vermittlungstätigkeit

hier eine schöne Aufstellung (ohne Gewähr)

steuern.de/steuererklaerung … html#c5263

Hallo Frischling,

wie „mschumi1911“ ja bereits geschrieben hat, ist in diesem Link alles eindeutig geklärt → steuerpflichtig !
Somit kann das Thema geschlossen werden.

myfirsttesla.de/2019/01/22/tesla … ersteuern/

Gruss

Andre_G

Aber die „Gewinner“ der Roadster bekommen doch nichts geschenkt, und auch keine Prämie (das ist bei einer wallbox anders), sondern einen individuellen Rabatt, der bis zu 100% betragen kann. Seit wann werden Rabatte beim Fahrzeugkauf denn als was auch immer versteuert?

Ich denke nicht, dass das FA bei einem 100% „Rabatt“ sonderlich gesprächsbereit ist.

Womöglich muß man sogar noch 10% Zoll zahlen.
Wäre besser das Fahrzeug nicht zu importieren…

Du bekommst das Fz doch hier, d.h. bereits verzollt. Das FA legt einfach die deutschen Listenpreise zugrunde.

:laughing:
Sowas hören die doch gerne :smiley:

Im ernst: Ich würde mich damit anfreunden, dass der ganz normal zu versteuern sein wird, so als hätte man den gekauft. Auf was anderes werden die sich nicht einlassen, selbst wenn es wahr sein sollte…

Hi,

ist ja zwar nicht das deutsche FA, aber es kommt mich vor, daß Bjørn Nyland eben aus steuerlichen Gründen seine Roadster nur schwerlich entgegen nehmen kann.

Das norwegische FA möchte, wenn er die Fahrzeuge abnimmt, eine erhebliche Summe - natürlich bar - die der junge Koreaner nicht unmittelbar verfügbar hat.

Dann kann man mit der Werbung für den Link aber auch sparsamer umgehen und nicht jedes mal darauf verweisen. Es gibt Hunderttausende Empfehlungslinks und nur paar hundert auf die der Grossteil aller Prämien entfällt? Eventuell gab es halt paar falsche Anreize in dem System…

ich versteh das auch nicht. Betrifft mich zwar nicht, da ich leider keinen Roadstar von Tesla bekomme…
Man bekommt den Wagen ja nicht Geschenkt, sondern einen Rabatt drauf.
Was ist mit denen, die 50, 60 usw % Rabatt bekommen?
Müssen die dann den Rabatt auch versteuern?
Dann müsste ich ja alle Rabatte versteuern die ich von Zulieferer in meiner Firma bekomme.
Und was ist, wenn der Tesla Roadstar irgendwann verkauft wird?
Wird dann der Erlöß aus dem Verkauf wieder versteuert?

Das ist Einkommen aus Vermittlungstätigkeit.

Einen Rabatt den z.B. ein Arbeitnehmer als Werksangehöriger von seinem Arbeitgeber bekommt beim Kauf eines Autos, muss versteuert werden, wobei es da Freibeträge gibt und ein gewisser Grundrabatt nicht angerechnet wird.

Auch deswegen werden inzwischen die Jahreswagen kaum noch gekauft, sondern die Werksangehörigen mieten diese günstig, für 9 oder 12 Monate.Die Mwst bleibt dadurch auch ausweisbar.

Das Steuerrecht in Norwegen ist anders.
Er muss den vollen Wert des Fahrzeugs als Einkommen versteuern und das ist in NO heftig.
Außerdem kommt er aus Thailand, nicht aus Korea.

Auch in Deutschland muss der volle Wert des Fahrzeugs als Einkommen versteuert werden. Auch Sachleistungen sind in Höhe des Wertes eben steuerpflichtiges Einkommen. Man muss das „Geschenk“ ja nicht annehmen. Dann muss man auch keine Steuern zahlen.

Horst Lüning beschreibt die Finanzsituation ausführlich auf YT.