Ich Poste so nach und nach mal einige Infos zu dem Thema. Fangen wir mal an mit etwas was dem Finanziellen angeht.
Förderungen bei Behinderung - Stichpunk „Kraftfahrzeughilfe“
Abhängig von der Grad der Behinderung gibt es Möglichkeiten gewisse Forderungen in Anspruch zu nehmen, dieses anderen abhängig von einigen Faktoren, zum Beispiel wie lange man schon arbeitet, und ob man bei der Arbeit abhängig ist von ein Auto. Selbstverständlich ist das Ganze, um es einfach zu machen, auch nicht einheitlich geregelt zwischen den unterschiedlichen Ländern.
- Für Selbstständige, und für Beamte ist das Integrationsamt zuständig. - Link
- Für Arbeitnehmer die weniger als 15 Jahre gearbeitet haben ist die Agentur für Arbeit zuständig. - Link, Kraftfahrzeughilfe-Verordnung - KfzHV
- Für Arbeitnehmer die mehr als 15 Jahre gearbeitet haben ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. - Link
Dabei ist es möglich Um Zuschüsse zu bekommen für den Neukauf eines Fahrzeugs, den Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs, und/oder die zusätzliche Ausstattung oder Umbauten die benötigt werden für eine behindertengerechte Umrüstung. Dabei kann man denken an Sachen wie zum Beispiel eine Standheizung, Weil das frei kratzen von den Scheiben im Winter ziemlich schwierig ist vom Rollstuhl aus, Oder zum Beispiel auch an Sachen wie eine elektrische Heckklappe, oder beispielsweise eine Rückfahrkamera oder Sitze die man elektrisch einstellen kann. Auch das Automatikgetriebe gehört selbstverständlich dazu.
Die besondere Schwierigkeit bei Tesla, ist das viele diese Zusatzsysteme entweder Standard mitgeliefert werden, oder Sie nur in einem Gesamtpaket dazu bestellt werden können, Was es schwierig macht um solche Einzelpunkte geltendzumachen. Wichtig dabei ist, dass die unterschiedlichen Instanzen, Unterschiedliche Regeln für die Erstattungen und Kostenübernahmen haben. Die BA ist relativ restriktiv, Während die DRV einiges mehr ermöglicht.
Für den Kreis Köln und Schleswig-Holstein gibt es zusätzlich noch lokale Fachstellen, die aus dem gleichen Budget schöpfen, aber ihre eigene Richtlinien haben, die sich allerdings orientieren an die Gesetzgebung, oder an die Verordnungen die es schon gibt.
Wichtig dabei ist das man nicht einfach den Wagen bestellt in seiner Wunschkonfiguration, sondern vorher einen Kostenvoranschlag abgibt. Danach heißt es, wie bei den Ämtern so üblich, erst mal warten. was man beachten sollte, ist das der Gesetzgeber einen Wagen aus der Mittelklasse Als Referenz nimmt für die Kostenerstattung der einzelnen Komponenten. Das bedeutet konkret, dass die einzelnen Systeme Aus dem Paket herausgerechnet werden, und man den Preis benutzt Für diese Ausstattung in ein Mittelklassewagen, wobei der meistens ein Volkswagen Golf als Referenz verwendet. Als Beispiel, bei einem Volkswagen Golf kostet eine Standheizung XYZ. Genau dieser Wert wird auf dem Paket ausgerechnet bei Tesla, Und erstattet als zusätzliche notwendige Ausstattung.
Ich hoffe das war so weit halbwegs verständlich, bei Fragen gerne bescheid geben. Als nächstes würde ich mal das Thema Fahrhilfen unter die Lupe nehmen, wie zum Beispiel Handgas, Handbremse und die entsprechenden Verladesysteme.