Hallo aus Weimar

Hallo allerseits,
seit heute habe ich eine eigene Zulassung mit einem … E in der Nummer.
Mit diversen Erlebnissen die sowohl bei der Zulassungstelle als auch bei
meinem „Versicherer des Vertrauens“ deutlich zeigen das Emobilität noch
nicht wirklich angekommen ist bei den Leuten.

Ich arbeite im Beratungsgeschäft unter der Woche in Berlin und werde dort wohl
nach wie vor bei meinem CarSharing Partner bleiben und das MS eher in Thüringen
dann mit der ganzen Familie nutzen.
Was von mein GolfEquipment einfach so im FRUNK unterzubekommen ist, werde ich
dann am Sonntag mal ausprobieren.

Ich werde mich aktiv im TFF engagieren, da sowohl die politischen Entscheidungsträger
als auch die nationalen Normungs- und Standardisierungsgremien für uns dienstlich
sehr gut erreichbar sind.

Kleine Anekdote am Rande an die Juristen hier im Forum.
Heute kriegte ich parallel aus Berlin eine schriftliche Verwarnung für einen im November
genutzten DriveNow BMW i3, der wohl nach meinem Fahrtende 2 Tage angesteckt an der
Ladesäule in Berlin gestanden hat. Grundsätzlich verstehe ich das dies notwendig ist,
um die Ladesäulen für andere frei zu halten. Ich lasse selbst auch oft genug Verbrenner,
die Ladesäulen blockieren vom Ordnungsamt abschleppen.
Nur bei einem Free-Floating CarSharer kann ich das Auto mieten wo ich will und abstellen
wo ich das verkehrstechnisch für richtig halte. Bei einem Stromer ist das auch die Ladesäule.
Danach ist das Thema für mich erledigt, weil ich bezahle nur für die Dauer der Nutzung.

Warum werde ich nun in für mich bislang nicht gekannter Art dafür belangt.
Gibt es da von anderer Seite ähnliche Erfahrungen?

LG aus der Goethestadt
/michael

Herzlich willkommen und viel Spaß mit dem neuen Wagen! Wenn Du Kontakte zu politische Entscheidern hast, lass uns bitte gelegentlich bei Themen rund um Elektromobilität mal Mäuschen spielen.

Deine Erfahrung mit Drive Now ist ärgerlich. Für Dich und für potentielle Nutzer der Ladesäulen, die dort nicht Laden konnten!

Was sagen denn die Mietbedingingen zum Aufladen? Einerseits muss der Wagen ja geladen werden, also sollte es im Interesse des Vermieters sein, dass der Wagen nach Benutzung wieder geladen wird, andererseits ist es auf entsprechend markierten Plätzen verboten, das Auto nach Ladeende stehenzulassen. Bezüglich temporärer Parkverbote haben die Vermieter wohl eine 48h-Klausel in Ihren Bedingungen, die man beim Parken des Wagens beachten sollte: tagesspiegel.de/mobil/parken … 69046.html

Wenn die Carsharer keine Lösung für das Problem haben und stur die 48h-Regel anwenden, hängt das Risiko an denjenigen, die den Wagen zum Laden abstellen. Das ist in meinen Augen unsinnig, da die Ladung ja im Interesse des Unternehmens und anderer Mieter erfolgt, nicht im Eigeninteresse.

Wenn zu dem Thema nichts in den Bedingungen steht, würde ich mich mal an Drive Now wenden und fragen, ob sie das in meinen Augen zurecht verhängte Verwarnungsgeld übernehmen.

Gruß Mathie

Ich nutze zwar Car2Go nicht, aber ich habe mir mal die Geschäftbedingungen rausgesucht:

car2go.com/media/data/germa … itions.pdf

Unter §10 Absatz 1 Satz a legt fest, dass das Fahrzeug gemäß Strassenverkehrsordnung im öffentlichen Parkraum abgestellt werden muss
… Jeder Verstoß gegen Verkehrsregeln oder ggf. vom Eigentümer der Fläche angeordnete Verbote gehen zu Lasten des Kunden;…

Wenn also an einer Ladestation das Parken nur während des Ladens erlaubt ist geht das zu Lasten des Mieters, denn im Absatz 2 wird ausdrücklich darauf hingewiesen das nur Beschränkungen die erst 48 Stunden nach Abstellen in Kraft treten vom Mieter „ignoriert“ werden können.

Interessant finde ich aber auch den Absatz 3 im Paragraphen 10. Dort heisst es das der Wagen bei geringem Akkuladestand vom Mieter auf einem „Car2Go Ladeplatz“ abgestellt werden muss. Wann das genau der Fall ist soll wohl im Fahrzeug angezeigt werden.
Was aber ein „Car2Go Ladeplatz“ ist wird nicht beschrieben. Ich verstehe darunter einen Ladeplatz der speziell für Car2Go reserviert ist. Gesehen habe ich so einen noch nicht - gibt es die?