Die Angabe vor einiger Zeit bezieht sich wahrscheinlich auf den Vorfall aus dem Jahr 2016?
Es war keine Probefahrt.
Dem verunfallten Fahrer gehörte das Fahrzeug seit einiger Zeit und hatte schon viele Kilometer (oder Meilen) mit und ohne dem Autopiloten durchgeführt.
Der Begriff Autopilot entspricht derselben terminologie wie im Flugverkehr. Das bedeutet der Pilot/Fahrer muss den Autopiloten aktiv überwachen und jederzeit eingreifen, um einen Unfall zu verhindern
Es gibt online einen Bericht (finde ihn gerade nicht) indem beschrieben ist, dass die helle Seite des LKW nicht als Fahrzeug identifiziert wurde und daher nicht als Gefahr erkannt wurde (ohne Gewähr)
Da dieser Vorfall über ein Jahr her ist und auch hier intensiv diskutiert wurde und weil es das erste Posting eines Neulings ist,
schließe ich hier gleich wieder. Wenn Du wirklich Informationen möchtest dann benütze bitte die Suchfunktion.
LGH