1% Versteuerung Dienstwagen

Hallo liebe Elektro-Mitfahrer,

bei allen meinen bisherigen Dienst-Pkw habe ich 1% vom Neuwagenpreis im Monat versteuert. Die waren aber eben auch immer fertig als Sie geliefert wurden (außer dem aktuellen Opel Ampera - der wurde über die Zeit über Updates in der Werkstatt schon noch ein bisschen besser).

Jetzt mal meine Überlegung: Macht es steuertechnisch Sinn, alles wegzulassen was später noch freigeschaltet werden kann und dann das ganze Autoleben nur den günstigeren (na ja das Wort geht einem bei 100 k Euro nicht wirklich leicht über die Tastatur) Anfangspreis zu versteuern? Alle später freigeschalteten Teile (Verbesserter AP, Volles Potential Autonomie) würde dann die Firma zahlen aber nicht mehr zum Neuwagenpreis addiert werden? Wenn ich zum Mercedes Winterräder auf Alus und ein TomTom kaufe, versteuere ich die ja auch nicht extra…

Geht der „Trick“? Hat jemand Erfahrungen damit?

Grüße No_Noise

Sollte so gehen

Ein Finanzbeamter würde wahrscheinlich „nö“ antworten. Die „Nachinvestitionen“ werden meiner bisherigen Erfahrung nach aber nicht gezielt geprüft.
Zudem sind Software-Upgrades von Software-Updates für viele auch nur sehr schwer zu unterscheiden.
Viel wichtiger scheint mir aber mit Blick auf die 1% folgende Empfehlung:
Unbedingt Fahrtenbuch statt der Pauschalen-1%!!
Auf der Fahrzeugkostenstelle meines Tesla stehen in 2016 16.800€. Die Summe Pauschaler-1% 2016 wären bei mir 15.264€. Ich würde also über die Pauschale fast das komplette Fahrzeug als geldwerten Vorteil versteuern.
Was viele zum Fahrtenbuch nicht wissen: es muss nur 1 Jahr dokumentiert werden, danach gilt die so ermittelte Privatnutzungsquote für den Rest der Fahrzeugnutzung. Es müssen auf jeden Fall mindestens 50% geschäftliche Nutzung (inkl. Fahrten von und zur Arbeit) nachgewiesen werden.
Teslalog (ja, ich weiß… mit allen Risiken) ist da eine prima Hilfe, wobei ich das Fahrtenbuch 2016 aber manuell geführt habe.
Die Diskussion mit dem FA steht noch aus, deshalb habe ich keine Erfahrung, ob die mir das Ding noch kaputt kriegen. Dann bin ich eben so weit, wie ich mit der 1%-Nummer auch gleich gewesen wäre. Also ein bisschen Schreiberei für mögliche erheblich reduzierte Kosten…
Gruß, tuna

Am besten ist es, den Tesla im privatbesitz zu belassen und sich jeden km sich mit der Pauschale von 30ct vergüten zu lassen.
Wenn man die Kosten genau nachweist, kann man auch noch eine höhere km-Preis abrechnen.

Das man dann keine Vorsteuer abziehen kann ist kein wirklicher Nachteil. Nach 8 Jahren hätte man mit der 1%-Regel eh schon 96% des Kaufpreises versteuern müssen.

Die Variante geht leider nur, wer für eine juristische Person tätig ist, auch wenns nur die eigene GmbH ist.

Ich verwechselt „Versteuern“ mit „Bezahlen“!
Wenn man 15.264,- Euro versteuern muss, dann sind das netto ca. 7.000,- Euro, die man real bezahlt hat.
Wenn man in 8 Jahren 96% versteuert hat, dann sind das ca. 40%, die man netto dafür „bezahlt“ hat.

Privatbesitz finde ich heikel. Ich führe sehr genau Buch und kann sagen, dass ich für 0,39€/km fahre. Da finde ich Fahrtenbuch wg Reparaturrisiko und Wiederverkaufsrisiko besser. Außerdem hätte ich die 100k€ nicht, um mir den Wagen zu kaufen.
Abgesehen davon muss ich dann auch jede einzelne Fahrt dokumentieren und! abrechnen. Wo bleibt der Vorteil zum Fahrtenbuch?

Ich versteuere die Privatnutzung meines Autos auch über die 1%-Regel. Ich habe auch mal durchgerechnet, ob es sich lohnt, die nachrüstbaren Features nachzurüsten. In meinem Fall hat sich das nicht gelohnt: Die Mehrkosten durch die Nachrüstung sind höher als die gesparten Steuern.
Ein auch nicht zu vernachlässigender Faktor war/ist für mich, ob und wieviel von meiner eigenen Lebenszeit ich darin investieren möchte.

Wichtiger Hinweis:

tuna und ich haben uns gerade per PN darüber ausgetauscht und mussten uns beide von unseren Steuerkanzleien eines besseren belehren lassen. Die Rechtslage ist wie folgt (Auszug aus der Mail meines StB/WP:

Also bitte beachten: entweder 1%-Regelung oder dauerhaft / permanente Fahrtenbuchführung.

Also Privatbesitz halte ich auch für riskant. Ich habe vor auf 6 Jahre abzuschreiben, da können ja ab Jahr 4 schon ganz ordentliche Kosten anfallen. Wenn ich Preiserhöhungen der letzten Monate sehe und die supergünstigen Wartungspauschalen, habe ich da kein so ganz gutes Gefühl - zumal wir alle nicht die Chance haben, eben mal zu ner freien Werkstatt zu gehen…

Mit versteuern meine ich, das auf den 1% Anteil auch noch die 19% USt. zur berechnen ist. Die USt. zahlt man aus seinem Privateinkommen. Geht das Fahrzeug aus dem Bestand, ist ein möglicher Veräußerungsgewinn beim Unternehmen zu versteuern.
Auch wenn ich das Fahrzeug im Privatbesitz haben, muss ich per Fahrtenbuch meine geschäftlich gefahrenen km nachweisen und mit meinem Arbeitgeber abrechnen.
Wenn ich bei meinen privat gehaltenen MS nach 4 Jahren und 360.000km Gesamtfahrleistung 300.000km geschäftlich abrechnen kann, habe ich schon vom Kaufpreis €90.000 steuerfrei vom Arbeitgeber erhalten.
Meine Kosten: Versicherung €4.000, 4x Wartung €2.800 und neue Antriebswellen hinten, Bremsscheiben vorne €2.500. Reifen 8 Sätze = €6.400
Abschreibung wg. hoher Kilometerleistung auf 4 Jahre, auch dann komme ich kaum auf > 30ct.
Die Folgejahre mache ich sogar Gewinn = nicht zu versteuerndes Einkommen.
Beim (Privat)Verkauf muss ich keinen Veräußerungsgewinn versteuern.

@Eberhard: Bedeutet aber Du nutzt dein Fahrzeug aus Privatbesitz weniger als 50% geschäftlich?

Ich selbstständig, keine GmbH, hab mit meinem Steuerbüro für mich auch die 1%Regelung als die beste Variante erarbeitet. Fahrtenbuch wird bei mir eh nix, eine Formalie falsch und sie schmeissen es komplett raus, nicht mein Ding. Da das Auto dieses Jahr kommt kann man ja noch 8000 Eur für die Batterie in der Grundlage für die Berechnung abziehen, heisst Bruttopreis minus 8000 Eur ergibt die Summe auf die die 1% erhoben werden!
In der Tat werde ich auch mit dem Freischalten des AP etwas warten, Softwareupdates/upgrades müssen nicht zwangsweise wie der eigentliche Kauf gebucht werden. Aber hier wird es von Finanzamt zu Finanzamt Unterschiede geben, die Rechtsprechung ist da derzeit nicht eindeutig. Der eine Prüfer unterscheidet update und upgrade, der andere nicht. Ich lass es mal drauf ankommen zur Not wird halt nachversteuert.

Besonders teuer ist die 1 % Regel wenn man einen langen Arbeitsweg hat. Da zahlt man dann schnell noch ein weiteres Prozent und mehr. Es gibt da auch die Variante dass man die Fahrten Whng Arbeitsstätte einzeln abrechnen kann. Ich habe einen Firmenwagen mit dem ich praktisch nie in die Firma fahre, und überwiegend von meiner Frau und der Tochter genutzt wird. Zur Arbeit und Geschäftsreisen mache ich mit dem Tesla und lasse mir dafür 0,30 ct/km erstatten.

Das ist meiner Meinung nach die günstigste Lösung für mich. Jeder muss sich das mit seinen konkreten Zahlen selbst durch rechnen.

Ich sehe in meinem Fall die 1% Regelung als relativ gute Lösung an. Bei einem Kaufpreis von 90k abzgl. 8k für die Batterie bleiben 82k zu versteuern, macht bei 12 Monaten 9840€. Wenn ich den Wagen auf 6 Jahre abschreibe, macht das per Jahr 11333€ Abschreibung. Macht 1500€ auf der positiven Seite.

Sollte ich mit meiner Rechnung falsch liegen, bitte Info.

Info:

a) 1%-Versteuerung macht der Arbeitnehmer mit seinem Gehalt, da die Privatnutzung einen geldwerten Vorteil darstellt und sich dadurch das zu versteuernde Gehalt erhöht.
Zudem stimmen 9.840,- Euro nur, wenn dein Arbeitsweg 0 km beträgt.

b) Abschreibung macht das Unternehmen, wenn es den Wagen gekauft (nicht geleast) hat.

a) und b) passieren gleichzeitig!

Fakt ist, nach 6 Jahren d.h. 72 Monaten hast du als Privatmann den Tesla zu 72% aus deinen versteuerten Mitteln bezahlt und auch dem Finanzamt 72% der Vorsteuer, die dein Arbeitgeber in Abzug gebracht hat, an das Finanzamt zurückbezahlt. veräußtert der Arbeitgeber das Auto zu > 28% Restwert, dann hat das FA die Ganze USt. wieder erhalten. Kosten, außer für Reifen und Service werden kaum angefallen bzw. kaum nachzuweisen sein.
1% ist Unfug, dann lass es lieber ganz sein. Oder investiere in ein digitales Fahrtenbuch.

Moment Eberhard! Man zahlt(!) nicht 72%, man versteuert(!) 72%! Das ist ein deutlicher Unterschied! Zahlen muss man weit weniger als die Hälfte und hängt vom persönlichen Steuersatz ab.
Das mit der Vorsteuer kann ich auch nicht nachvollziehen … Unternehmen rechnen immer nur netto - egal, ob beim Kauf oder Verkauf des Fahrzeugs.

Ich bin kein Privatmann, sondern der Unternehmer selbst, hatte ich vergessen zu erwähnen.

Hol dir Fleetize als Fahrtenbuch ist super einfach funktioniert sehr gut und einige in dem Forum hier benutzen das. Mein Steuerberater war begeistert von dem Ding

Bin auch Selbständig und Fahre mit meinem Tesla 85-90% Geschäftlich.

Ja, meine Anschrift ist die gleiche wie die Firma, wohne quasi in der Firma.