Tempo 100 Anhänger

Hallo, eine Frage in die Runde,
unser Erstwagen ist MS, unser Zweitwagen noch ein Verbrenner da wir gelegentlich eine Anhängerkupplung brauchen.
Der Anhänger (ungebremst) hat eine Tempo 100 Zulassung, dazu muß beim Zugfahrzeug im KFZ-Schein sinngemäß stehen:
„Mit elektronischer Stabilisierung für Tempo 100 Anhänger“
Und der Fahrer muß ein bestimmtes Masse-Verhältnis von Zugfahrzeug zu Anhänger einhalten,
dann darf man auf vierspurigen Straßen legal um 20 schneller fahren.

Weiß jemand ob das MX diesen Eintrag hat und falls nein, ob man den beim TÜV nachtragen lassen kann?

schönen Gruß

Die 100er Zulassung musst du für Model X beim Tüv neu eintragen lassen.

Diese Eintragung hat das Model X ab Werk nicht.

Zudem sind die 100 Km/h nur auf Autobahn und Kraftfahrstraßen zulässig.

Gruß

Andy

Hi Andy,

benötigt man zum Eintragen beim Tüv/DEKRA eine Bescheinigung von Tesla?
Die tragen ja nicht irgendwas ein, weil ich das gerne hätte :slight_smile:

Viele Grüße
Roy

Seid ihr sicher, daß dafür eine Eintragung notwendig ist?
tuev-nord.de/de/privatkunde … zulassung/
dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne
Da steht explizit beim Dekra drin: „Kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer.“
Und besondere Voraussetzungen wie elektronisches Anhängerstabilisierungsprogramm braucht man nur für die leicht höheren (Faktor 1,2) Gewichtsgrenzen.
Wenn man die nicht ausnutzt (d.h. bei Faktor 1,1 bleibt), ist das egal. Nur ABS muss das Zugfahrzeug haben, aber das haben eigentlich eh inzwischen alle Autos.
Ok, für Wohnanhänger braucht man das Stabilisierungsprogramm, sehe ich gerade. Aber dennoch keine Eintragung.

@andy
schon klar wo man die 100 fahren darf, ich hatte es vereinfacht auf 4 spurig, aber Du hast es präziser beschrieben,
das blaue Schild muß da sein.

@wuesten_fuchs
das meint was anderes.
Die „alte“ Regelung war restriktiver. Da wurde genau zugeordnet welches Zugfahrzeug zum Anhänger gehört.
Die „neue“ Regelung überläßt es dem Fahrer, der dabei alle Voraussetzungen einhalten muß.
So können es verschiedene Zugfahrzeuge sein, das ging vorher nicht.

Danke, jetzt weiß ich schon mal, daß ab Werk keine Eintragung drin ist.
Mal warten, ob sich noch jemand äußert, der ein MX hat und sich um die Eintragung bemüht hat.
Ergänzungsfrage an MX Besitzer. Bei meinem MS habe ich vom Werk ein Blatt Papier,
in dem alle möglichen Eintragungen stehen, Achslasten usw.
Steht dort beim MX vielleicht etwas zur AHK drin?

Gruß rulaman

Ich meine mich zu erinnern, dass nicht das zugfahrzeug eine Eintragung braucht, sondern der Hänger. Soll heißen, dass im Schein des Hängers eben stehen muss, dass das Teil für 100 zugelassen ist. Dann braucht man auch den 100 Kleber am Hänger, wenn ich mich recht entsinne.
Ob dann das jeweilige zugfahrzeug mit dem Hänger 100 fahren darf, hängt dann wieder an ersterem und dem jeweiligen masseverhältnis zum Anhänger. Meine, das es so ist. Ansonsten diebzgl. einfach mal beim TÜV anrufen

@niev
klar, im KFZ-Schein vom Hänger ist es eingetragen, das 100 Schild muß dran
und im KFZ-Schein vom Zugfahrzeug muß diese Stabilisierungseintragung sein.
Um die geht es.

Ok. Dann hatte ich das falsch verstanden, sorry. Dachte es ging um die generellen Notwendigkeiten, nicht um die Sache mit dem Wohnanhänger

Meine beiden für 100 zugelassenen Anhänger haben die Eintragung ohne jeden Bezug zum Zugfahrzeug. Wie hier schon gesagt wurde, wurde für den ersten Feldversuch KFZ mit Anhänger begutachtet und gemeinsam für 100 zugelassen. Seit einigen Jahren steht die Engung für 100 nur in den Anhängerpapiren und man darf jedes für die Anhängelast zugelassene Auto benutzen

Nein, das muss sie nicht. Sie muss dort NUR stehen, wenn Du die dann mögliche höhere Anhängelast (Faktor 1.0 statt 0.8 bei Wohnanhängern bzw. 1.2 statt 1.1 bei sonstigen Anhängern) ausnutzen möchtest. Lies in den von mir zitierten Links von TÜV und Dekra nach.

Wenn die Massenverhältnisse stimmen darfst du 100 km/h fahren. Beim Zugfahrzeug muss nichts eingetragen sein. Nur ABS auch ABV genannt muss das Zugfz. haben.

Liebe Leute, danke für all Eure Inputs
Darf ich zusammen fassen was ich bis jetzt glaube verstanden zu haben.
Um es simpel zu halten bilde ich den einfachsten Fall aus den vielen möglichen Varianten
mit folgenden Annahmen, au weia schon dabei wiehert der Amtsschimmel in D recht kräftig,
weiß nicht, ob es woanders auch so kompliziert ist, und meine Fahrschule ist ca. 45 Jahre her.
Herr Newton selig und Herr von Braun selig mögen mir verzeihen,
aber damit Masse und Maße hier nicht verwechselt werden,
schreibe ich bewußt physikalisch falsch von Gewicht (solange ein Tesla nicht auf dem Mars fährt)

Annahme Anhänger: Tempo 100 Zulassung, Tempo 100 Schild, Reifen in Limits,
keine Bremse, keine Stabilisierung, vereinfacht gesagt Baumarkt-Sonderangebot.
Annahme Zugfahrzeug: für diese Annahme hier keine Stabilisierungseintragung.

Habe leider momentan weder meine MS Papiere noch meine Verbrennerpapiere griffbereit,
deshalb alle Zahlen grob und frei geraten und gerundet:

MX Leergewicht geraten 1500kg ergibt mit Faktor mal 0,3 ein zulässiges
vollgeladenes Gewicht für den Anhänger von 450kg, vorausgesetzt daß:
Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschritten ist,
ca. 500kg wird MX hoffentlich haben, weiß ich nicht aber hoffe ich, und
die max. Stützlasten von Zugfahrzeug und Anhänger nicht überschritten werden,
das kommt gleich anschließend.

Habe grob gegugelt, ein einfacher Baumarktanhänger wiegt leer 100kg, und kann max. 750 kg, also
kann man noch für 350kg Zement (7 Säcke) oder Fliesen bis zum Tempo 100 Limit von 450kg einladen,
anders gesagt wer den Hänger bis oben mit Schwergut vollknallt ist überladen,
aber das war auch früher schon so, und es war noch nie ein Kavaliersdelikt für die Polizei, zurecht.
Mir ist es mal passiert, daß sich ein Baumarkteinkäufer in einer Kurve vor mir urplötzlich entladen hat.

Über die Stützlast habe ich auf die Schnelle nichts gefunden. Das lasse ich offen,
durch gleichmäßiges Beladen sollte sich das ja in den Griff kriegen lassen,
anderenfalls kennt man ja die slapstick Bilder wenn jemand dermaßen schief rumfährt,
auch hier selber Schuld wenn ein Polizeiauto zufällig in der Gegend ist.
Wenn es dir selber passiert daß das Auto direkt vor dir die Straße zumüllt,
und du gerade noch bremsen kannst findest du das nicht mehr witzig.

Ich glaube mich zu erinnern, daß im Kofferraum meines Verbrenners ein Aufkleber die Zuglast und
die Stützlast anzeigt. MX habe ich nicht, in meinem MS steht dazu natürlich nichts.

Bin gespannt auf Eure Kommentare, ob das soweit einigermaßen stimmt.
Ich will nur privat mein Long Distance Umzugsgut von Hessen nach Baden-Württemberg transportieren,
deshalb ist Tempo 20 schneller schon interessant, mein Tesla 85 Akku gibt das locker her.
Ich komme mit ein paar 100 kg Gewicht aus, also brauche ich den Stabilisierungseintrag gar nicht.
Weitergehendes über Wohnwagenanhänger etc. und deren Limits ist nicht meine Welt.

Gruß und danke
(edit wegen Kopfrechenfehler)

wem das vorher zuviel zu lesen ist, hier die Kurzfassung:

meine Bitte an MX Besitzer mit Anhängerkupplung,
steht was in den Papieren über max. Zuglast des Anhängers,
wenn ja wieviel,
und steht was in den Papieren über max. Stützlast des Anhängers,
wenn ja wieviel.

Muß mich entscheiden, MX mit AHK kaufen oder
warten ob meine M3 Reservierung eine AHK bringen wird.
MS habe ich schon und es ist der absolute Hit, nur leider keine AHK.

Gruß und danke

Das MX Leergewicht ist eher 2,5to, Leergewicht laut FZ-Schein 2464-2560kg. Zulässiges Gesamtgewicht übrigens 3.021kg.

Was da noch steht:

Im Anhängerbetrieb darf die zulässige Achslast der Hinterachse statt sonst 1.785kg dann 2.052kg sein (was dann die Traglast meiner Reifen überschreiten würde, aber anderes Thema).

Die Stützlast beträgt 90kg.

Gebremste max Anhängelast 2.250kg, ungebremst 750kg.

@CarHeiRS
super, ganz vielen Dank, jetzt weiß ich Bescheid.
Wohnwagen brauche ich nicht, Fahrradhalterung brauche ich nicht,
aber selbst das läßt sich später mit Deinen Daten ausrechnen und ableiten.
Mir geht es um den Transport von sperrigem und u.U. schmutzigem Gartengerät,
was ich nicht im Kofferraum haben will.
In meinem Fall, Minianhänger ungebremst funktioniert es mit der 0,3 Formel locker.
Und daß ich den Stabilisierungseintrag nie gebraucht habe, war mir so gar nicht bewußt.
Das ist wohl eher interessant für Campingfreunde, zu denen ich mich nicht zähle.

Meine frei geratenen Gewichte waren zu konservativ angesetzt. Macht aber nichts,
dann entsprechen sie vielleicht künftig dem M3.
Mir kommt es nicht auf höheres Anhängergewicht an, sondern ich will mit wenig Gewicht
die Strecke zwischen zwei Wohnsitzen schaffen und das werde ich locker auch mit
dem Anhänger bei Tempo 100, da ich es heute mit MS bei Tempo 150 mit viel
Reichweiten Reserve bereits ganz leicht schaffe, mit 85D.

Jetzt werde ich entspannt abwarten, bis Daten zum M3 kommen und dann kann ich immer
noch entscheiden ob ich meine Reservierung wahrnehme oder auf ein MX umsattle.
Thema abgehakt.

Nochmal danke und schönen Gruß

Wie ist das denn wenn ich einen 750kg Anhänger mit einem MX voll ausnutzen will inkl 100kmh. Dafür reicht ja das Leergewicht mit dem multiple von 0,3 nicht aus. Bei 2464kg käme ich da auf 739kg?

Wenn ich das richtig verstanden habe kann man das multiple erhöhen wenn das zugfahrzeug eine Anhänger Stabilisierung hat. Geht das mit dem MX Raven? Kann ich da den Faktor erhöhen so das ich auch einen 750kg Anhänger unter voller Beladung mit 100kmh fahren kann?

Der Anhänger benötigt die Stabilisierung - nicht das Zugfahrzeug. Ich denke mal es scheitert an folgendem Punkt:

  • Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet

Ich habe noch nie einen Anhänger der 750 kg Klasse gesehen, auf den das zutrifft - was natürlich nicht ausschließt, dass es einen gibt. Machen die 11 kg bei deiner Rechnung den Unterschied?

Edit: eine Anhängerstabilisierung findest du z.B. hier.

Mein Beitrag hier ist schon ein paar Jahre alt. Ich kann nur sagen wie es damals ausging.
Der (Billig Baumarkt) Anhänger mußte zum TÜV für eine Tempo 100 Zulassung. Dann kommt ein 100 Aufkleber an den Anhänger. Beim TÜV wurde mir damals erklärt, diese Gewichtsberechnung gilt für die aktuelle Anhängerzuladung, nicht für die höchstzulässige Zuladung. Wenn das Zugfahrzeug die Schein Eintragung mit der Stabilisierung hat, gilt die bessere Formel. Wenn nicht kann man die Deichsel nachrüsten. Da wir nur leichte Zuladungen fahren, reicht es uns ganz ohne Stabilisierung. Inzwischen ist unser Zugfahrzeug Renault Zoe, ohne Stabilisierung, geht prima, braucht halt mehr kWh als Tempo 100 ohne Anhänger, logisch.

Ob sich zwischenzeitlich was geändert hat, keine Ahnung.

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Hm, vielleicht habe ich da was falsch verstanden. Ich finde keinen Markenanhänger der 750kg Klasse der nicht mit einer 100km/h Zulassung angeboten wird. Ich habe mir jetzt den Brenderup 1205SUB750 bestellt der wie die anderen Hänger von Humbaur und co 100km/h geeignet ist.

Ich hätte einfach gerne eine 100km/h Zulassung für die 750kg, natürlich sind dann die 11kg am Ende irrelevant. Nur falls es möglich ist das z.B. das Model X ein Feature hat was einen anderen Faktor ermöglicht und dann der Hänger seine volle Nutzlast behält fände ich das einfach schön.

Ich ecke hier jetzt an: ABER von ca. 2001 bis 2014 hatte ich bei allen Wowas 100er Zulassung, dann habe ich es nicht mehr wollen… nach 6 Jahren MÜSSEN die Reifen getauscht werden, oft darf/kann man eh nur hinter LKWs fahren, sehr oft Überholverbot für über 3,5 Tonnen usw.usw… das Schlüsselerlebnis waren jedoch zwei Polizisten… die haben mich mit der Kelle raus gewunken, ich im Ram dahinter 750 kg Anhänger OHNE 100er Zulassung ich fuhr 105… am Parkplatz haben sie gemeint… na Sie waren ein bisschen schnell was? Naja bei so einer Kombi kann das das ja leicht passieren, angehalten haben wir Sie weil sie ihren Stecken hinten verloren haben… ich hatte hinten zwei 4 Kant Hölzer drin damit ich den Hänger beim Rückwärtsfahren überhaupt sehe, an einem Schlagloch ist eines davon raus gefallen… ich musste das andere raus nehmen, dann haben wir 5 Min über den Ram gequatscht und ich bin weiter gefahren… ohne Knöllchen ohne nix… :stuck_out_tongue_winking_eye: :grin:

Mit dem X fahr ich eh nur LKW-Schnell… so kann ich meine Reifen ausmisten wenn alle und ich denken die sind hinüber… :grin: übrigens Reifen gelten mit 3 Jahren noch als Neureifen… also immer DOT anschauen wenn ihr 100er Zulassung habt… :wink: