Versicherungsschutz bei Diebstahl von E-Fahrzeugen

Hallo,

in einigen Bedingungen der Kfz-Versicherer finden sich Formulierungen wie:

„Abzug bei fehlender Wegfahrsperre im Falle des Diebstahls
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Pkw oder Wohnmobils infolge Diebstahls
vermindert sich die Entschädigung um 10 %.
Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls durch eine selbstschärfende
elektronische Wegfahrsperre gesichert war.“
(z.B. hier VHV).

Zum Begriff der anerkannten (elektronischen) Wegfahrsperre z.B. hier (von Nafi.de):

[i]"Wegfahrsperre
Auf die Prämienhöhe hat das Vorhandensein einer Wegfahrsperre keinen Einfluss.
Wird jedoch ein Fahrzeug ohne anerkannte Wegfahrsperre gestohlen, dann werden vom Versicherer 10 % Abzug vom Erstattungsbetrag berechnet.
Der Abzug wird auch berechnet, wenn das Fahrzeug zwar eine Wegfahrsperre hat, diese aber nicht vom Versicherer anerkannt wird.
Folgende Sperrfunktionen müssen bei einer Wegfahrsperre vorhanden sein:
Anlasserstromkreis muss unterbrochen werden
Zündstromkreis muss unterbrochen werden
Kraftstoffversorgung muss unterbrochen werden

Diese drei Komponenten müssen bei einer anerkannten elektronischen Wegfahrsperre vorhanden sein.
Als Wegfahrsperre wird nur die elektronische Wegfahrsperre anerkannt.
Maßgebend ist die vom TÜV Südwest herausgegebene Liste der anerkannten Wegfahrsicherungen.
Anerkannte Wegfahrsicherungen werden bei den meisten Autoherstellern seit Ende 1993 / Anfang 1994 serienmäßig ab Werk eingebaut.
Eine Nachrüstung von anerkannten Wegfahrsicherungen, darf nur durch qualifizierte Fachwerkstätten erfolgen. Der Nachweis muss durch eine Bescheinigung erfolgen.
Nicht anerkannt werden andere Diebstahlschutzmaßnahmen, wie z.B. die „Lenkradkralle“."[/i]

Wenn man bedenkt, dass die drei Sperrfunktionen so im E-Fahrzeug nicht vorhanden sind, sollte eine Klarstellung der Versicherer erfolgen.
Ich habe heute eine kleine Anzahl Versicherer angeschrieben mit folgendem Text (den jeder hier kopieren und verwenden darf):

[i]Sehr geehrte Damen und Herren,

evt. die E-Mail im Hause an die richtige Stelle weiterleiten. Danke.

Es geht um die von mir versicherten Elektroautos. In den Bedingungen wird der Begriff der „anerkannten Wegfahrsperre“ verwendet mit den notwendigen drei Funktionen und die Liste vom TÜV Südwest. Bekanntlich können beim E-Auto kein Anlasserstromkreis und keine Benzinversorgung unterbrochen werden.

Wie verhalten Sie sich nun im Schadenfall, wenn ein E-Auto gestohlen wird? Werden die in den Bedingungen genannten 10 Prozent Abzug von der Schadenzahlung angewendet oder nicht?
Ich bitte um schriftliche Klarstellung.

… Versicherungsmakler
[/i]