Rechtliche Brisanz von KFZ-Kennzeichen auf Fotos im Internet

Moderator Note: Dieser Beitrag ist eine Antwort auf einen Beitrag aus einem anderen Thread.

Boehm E-Mobility, ich kann dir nur empfehlen das Kennzeichen des Passat zu verpixeln,eine sogenannte „Prangerwirkung“ ist nicht auszuschließen.

Warum?

  1. war das nur ein Zitat und
  2. freue ich mich schon auf die Diskussion mit dem Fahrzeugführer oder -halter !

Wenn das ein Firmenwagen wäre greift ja noch nicht einmal der Passus mit den personenbezogenen Daten weil unklar ob der Wagen überhaupt einer Person zugeordnet werden kann…

Wenn der Fahrzeuglenker seiner Frau gesagt hat: Schatz ich bin die nächsten zwei Tage in Hamburg, stattdessen trifft er seine Freundin in XY, zahlst du die Scheidung :laughing:

Da bin ich skeptisch

vmax,
ich weiss nicht ob es Dir bekannt ist,
aber der Gesetzgeber hat sogar vorgeschrieben das eindeutige Identifikationszeichen an allen zulassungspflichtige Fahrzeuge gut sichtbar anzubringen sind, die am öffentlichen Verkehr teilnehmen.
Wenn man jetzt ein Photo macht liegt das in der Natur der Dinge das man diese eindeutigen KENNZEICHEN mit auf dem Bild hat.

Was sagst Du ? An Fahrzeugen sin Kennzeichen?

Man lernt doch immer noch dazu :smiley:

Rolf

Man beachte:

Kennzeichen veröffentlichen: ja.

Ehrabschneiderische, beleidigende oder den Fahrer / Halter sonstwie in seinen Persöhnlichkeitsrechten beeinträchtigende Kommentare: nein

Das höchste der Gefühle dürfte sein: „Ohne Worte“ oder ähnliches. Alles andere wandelt auf schmalem Grat…

Gruß SRAM

Ok, ich stelle grundsätzlich alle mit Kennzeichen online. Grund ist in der Regel Beweissicherung und Auffindung weiterer Zeugen. Wer mir ev. im vorherigen Beitrag benannte Beweggründe andient, sollte ebenfalls vorsichtig sein.

Dann ist es aber von großem Vorteil, wenn das KFZ Zeichen auch als Text drunter steht. Sonst funktioniert die Suche nicht.

Da SRAM auch schon Bilder mit Unterschrift „ohne Worte“ toleriert, scheint mir das der Beste Lösungsansatz zu sein.

Leitsatz BVerfG zur Abwägung Meinungsfreiheit / Schmähung

Daher ist es doch völlig unproblematisch die geistigen Fähigkeiten eines Falschparkers anzuzweifeln, denn da ist der sachliche Bezug sowieso zwingend immer gegeben.

Heisst ja nicht dass man den Falschparker diffamieren muss - aber rechtlich problematisch ist das sicher nicht.

Das wiederum dürfte eine „automatische Verarbeitung“ erlauben und ist daher bedenklich.

Gruß SRAM

Das einzige Urteil dass ich dazu gefunden habe ist das AG Kassel das verneint dass es sich bei Kennzeichen übehaupt um personenbezogene Daten nach § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG handelt, dirt wurde das verneint.

Aber letztendlich ist das sicher eine Gauzone.

Ich würde so eine Seite einfach anonym (z.B. über TOR registriert und Edit-Zugiffe) im Ausland hosten ist doch rechtlich am sichersten? Wieso sollte man sich da mit den möglichen Tretminen des dt Datenschutzes rumschlagen? Ist doch im Internet eigentlich egal wo die liegt?

Outsourcen an einen besseren Standort heisst ja nur von den „Großen“ lernen.