Bearbeitungsgebühren Kreditverträge

Moin allerseits!

Da sich das Jahr dem Ende zuneigt, sollte evtl. die Gelegenheit eines beschaulichen Adventswochenendes genutzt werden, um seine evtl. vorhandenen Kreditverträge der letzten Jahre nochmal zu sichten.

Sollten unberechtigt erhobene Bearbeitungsgebühren erhoben worden sein, so sollte man sich schnellstmöglich zwecks Rückzahlung unter Fristsetzung an seine Bank wenden, um eine drohende Verjährung mit Schluss diesen Jahres zu verhindern.

Wäre ja noch ein schönes Weihnachtsgeld :wink:

Gruß

Danke für den Hinweis, Niev!
Und siehe da, da haben die von der XY-Bank tatsächlich eine Bearbeitungsgebühr verlangt. Hab schon nen Brief geschrieben und bin gespannt was passiert.

Die Banken lehnen die Erstattung überwiegend ab. Man bekommt eine Musterantwort, in der sie ihre Rechtsauffassung zum BGH-Urteil usw. darstellen.

Widersprechen bringt nichts. Man muss ein gerichtliches Mahnverfahren bis Ende Dezember eingeleitet haben, um eine Hemmung der Verjährung zu erreichen.

Diesem Mahnbescheid werden sie wohl auch widersprechen, sodass geklagt werden muss. Erst dann geben Banken häufiger nach.

So läuft das jedenfalls bei der xyz-Bank. :wink:

Lehnen die Banken eine Erstattung ab, oder reagieren sie innerhalb der gesetzten Frist nicht, so kann jedenfalls ein Anwalt eingeschaltet werden, die Banken haben dann diese Kosten zu erstatten, davon ausgehend, dass sie die Bearbeitungsgebühren zu unrecht erhoben haben (was wohl in den allermeisten Fällen zutreffen dürfte). In der Tat müsste noch vor Jahresende Klage erhoben, oder bspw. wie oben genannt ein Mahnverfahren eingeleitet werden, um die Verjährung zu hemmen.
Aber die Banken zahlen auch in nicht so seltenen Fällen. Kommt natürlich aufs Kreditinstitut an.

Verjähren tut es erst nach 10 Jahren laut einem Urteil des BGH. So schreibt jedenfalls Finanztip.de.
finanztip.de/kreditgebuehren/

Edit: Man muss aber tatsächlich bis 31.12. aktiv werden, lese ich gerade… Die Frage ist, bedeutet aktiv werden das Geld zurückfordern oder bereits mehr, so wie ihr schreibt?

Ich halte von der Rückforderung gar nichts. Noch schlimmer ist der Widerruf des ganzen Kreditvertrages, weil in irgendeiner Widerrufsklausel ein Fehler steckte. Fakt ist doch, dass jeder Kreditnehmer den Kreditvertrag kannte, als er ihn unterschrieb. Inklusive den Gebühren und inklusive den Widerrufsregeln. Und jeder unterschrieb diese Verträge aus freien Stücken ohne Zwang. Nun kommt irgendein durchgeknalltes Gericht und interpretiert nach Jahren Verbraucherschutzgesetze brutalstmöglich verbraucherfreundlich. Praktischerweise zu einer Zeit historisch niedriger Zinsen, so dass auch ja jeder auf Basis dieser suspekten Rechtsprechung die aus freien Stücken zwanglos unterschriebenen Verträge nicht mehr einhalten will. Ich wette, wenn wir in einer historischen Hochzinsphase stecken würden, wäre es jedem einzelnen der jetzt widerrufenden Kreditnehmer scheissegal, ob vor 10 Jahren mal ein Punkt statt ein Komma in der Widerrufsbelehrung stand.

Sehe ich anders - warum nicht etwas zurückholen, was einem laut aktueller Rechtslage wieder zurückzugeben ist?

Frank

Also um es kurz zu machen. Alle Darlehensverträge, die zwischen 2005-2011 geschlossen wurden und für die Gebühren erhoben wurden, verjähren mit Schluss des Jahres 2014.
D. h. Bank unter Fristsetzung auffordern Gebühren zu erstatten, kommt sie dem nicht nach, schnell zu einem Anwalt gehen und einfordern lassen bzw. spätestens am 31.12. Klage einreichen.

Das reicht leider nicht, um die Verjährung zu hemmen. Die Klage muss erhoben worden sein (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Mit „Erhebung der Klage“ ist Rechtshängigkeit gemeint. Dafür muss die Klage dem Beklagten zugestellt worden sein.

Die Zustellung der Klageschrift bei Gericht bezeichnet man als Anhängigkeit. Die hemmt jedoch nicht die Verjährung!

Ist zwar generell richtig, allerdings tritt die Hemmungswirkung bereits durch Eingang der Klage bei Gericht ein, wenn dieses dann demnächst zustellt.
Es ist ja nicht von Dir beeinflussbar, wann das Gericht tatsächlich die Klage zustellt. Daher tritt die Hemmungswirkung mit Eingang der Klage bei Gericht ein.

Wenn ich es richtig verstehe, wird die Verjährung durch Eingang eines Schreibens beim Ombudsmann gehemmt (3. FAQ):

bankenverband.de/service/beschwe … ngsentgelt

Du hast Recht. Steht in § 167 ZPO. Man lernt nie aus. :wink:

Genau. Das wäre eine weitere Variante.

Weil du den Kreditvertrag inklusive aller Klauseln kanntest, als du ihn unterschrieben hast. Du bekamst ein Angebot von deinem Vertragspartner und warst frei in der Entscheidung, ob du das Angebot annimmst oder nicht. Aber nach Jahren fällt dir dann auf einmal ein, dass du zwar das Angebot aus freien Stücken annahmst, aber dir nun trotzdem irgendetwas zusteht?

Wenn ein Gericht entscheidet, dass die Erhebung einer Abschlussgebühr rechtswidrig ist, wäre es an den Banken diese Gebühr ohne weitere Schritte des Kunden zurückzuzahlen. Sie wurde ja rechtswidrig erhoben.
Ich verstehe nicht was es da zu diskutieren gibt.

Solltest du Unternehmer sein, freue dich auf den Tag, an dem irgendeine angebliche Verbraucherschutzorganisation dein Unternehmen auserwählt, um ihre eigene Wichtigkeit zu unterstreichen. Willige Richter, die jedes Gesetz auf Biegen und Brechen im Verbraucherinteresse interpretieren, wird sie finden. Und wenn dann ein Urteil erscheint, dann gibts da nichts zu diskutieren.

Ja natürlich, weil sich seit damals die Rechtslage geändert hat. Kapierst du das immer noch nicht? :unamused:

Frank

Die Frage gebe ich gern zurück. Die Rechtslage ist mir völlig egal. Ich argumentiere für Vertragsfreiheit und das Recht, in mit freien Menschen geschlossenen Verträgen jede Regelung aufzunehmen, die den Vertragspartnern passt und keinen unbeteiligten Dritten schädigt. Die Kreditnehmer haben sich ebenso für diese Freiheit entschieden und vor Jahren aus freien Stücken zwanglos Kreditverträge unterschrieben, an die sie sich jetzt nach der aufopferungsvollen Hingabe sogenannter Verbraucherschützer nicht mehr gebunden sehen wollen.

Dass sich die Rechtslage änderte, zweifle ich zudem an. Was sich geändert hat, waren die Formulierungen im BGB. Aus diesen Formulierungen leiten die Richter ab, dass ein Kreditgeber außer Zinsen nichts vom Kreditnehmer bekommen darf. Dabei handelt der betreffende Paragraph nur von den typischen Pflichten eines Kreditnehmers, nicht von den ausschließlichen. Im Übrigen ist es absurd anzunehmen, ein Kreditgeber würde dem Kreditnehmer irgendetwas schenken, wenn sie keine zinsunabhängigen Entgelte mehr berechnen dürfen. Dann kommt eben jede Kostenkomponente in die Blackbox Zins.

Und ist dann besser vergleichbar, weil die Gebühren bei Vergleichen nicht angepriesen werden.

Vertragsfreiheit endet imemr dort, wo manche zu dreist wurden und es dann vor Gericht ging. Als (Normal)Verbraucher hat man eben nicht die von dir gepriesene Freiheit, man muss nehmen was man überhaupt bekommt zu den Konditionen die einem aufgezwungen werden.

Dass das ab einem gewissen Einkommen anders ist (und überhaupt nicht mehr versucht wird einem dubiose Gebühren aufzuzwingen) kenne ich aus eigener Erfahrung und finde die nun erfolgte Besserstellung der Verbraucher mit weniger Einkommen daher prima.

Frank

Niemand wurde zu seinem Glück gezwungen und ich gebe TeeKay recht,
dadurch das alle Gebühren im Zins verschwinden wird auch nichts vergleichbarer oder übersichtlicher.

ps Wer der Meinung ist, es würde ihm an der Fähigkeit fehlen eigenverantwortlich für sich Verträge zu schließen, sollte auch überlegen ob er zur Wahl gehen sollte.