Teslakäufer beim Finanzamt verdächtig

Ich hatte unangemeldeten Besuch von der Umsatzsteuernachschau. „Sie haben am xxxx eine Summe von xx.xxx Euro an eine uns unbekannte amerikanische Firma VORAB überwiesen und Vorsteuer geltend gemacht. Wir müssen der Sache nachgehen.“
Ich habe die Garage geöffnet und das Auto gezeigt. Was den Prüfer nicht überzeugt hat. Offensichtlich hielt er es für eine leere Karosserie die man nur zum Zweck des Vorsteuerabzuges geliefert bekommt. Er wollte, daß ich es öffne und er reinsehen kann. Einen Moment lang habe ich überlegt, ob ich zuerst den Frunk öffnen sollte, aber damit hätte ich den Verdacht bestätigt. Wir haben dann eine Probefahrt gemacht, dann war er zufrieden.

:laughing:

Das ist ein Witz, oder? :open_mouth:

Das ist doch wohl der Wahnsinn schlechthin :laughing: :laughing: :laughing:

Das währe zum 01.April angebracht :slight_smile:

aber wir haben vom Hauptzollamt Bielefeld die Aufforderung bekommen ab 03.03.2024 künftig jährlich
per Lasrschrift € 74,00 zu zahlen. :astonished: Da hat man auch erst mal Schnappatmung… :wink:

Ob wir dann nicht schon den Nachfolger haben werden?

Ich hab in den 4,5 Jahren Wartezeit von Tesla einmal ein Geschenkpaket bekommen: Roadster als Matchbox-Auto, Tesla Basecap, Tesla Coffee Mug, und einen ferngesteuerten Roadster im Maßstab 1:16. Den hätte ich in dem Fall vorgezeigt… :smiley:

Nein, ehrlich nicht. Man hat es mir auch freundlich anhand von nachvollziehbaren Beispielen erklärt. Wenn man Sollversteuerung hat, muß kein Geld geflossen sein, um die Vorsteuer ausgezahlt zu bekommen. Da steckt schon Potential drinnen.

Man kann auch niemandem böse sein der sich wundert, daß man Beträge im oberen 5-stelligen Bereich für ein Auto ausgibt, das noch nicht mal einen richtigen Motor hat.

Der wollte nur eine Probefahrt :wink:

Die „unbekannte Firma“ ist ja wohl einfach zu durchleuchten…

Unglaubliche Geschichte! :laughing:

Er hatte tatsächlich mehrere Ausdrucke von der Tesla-Webseite in seinen Unterlagen, die ihm der Kollege der ihn geschickt hat, gemacht hat, wie er sagte. Der nette Herr sah aus wie 75 und ich habe mir seinen Ausweis genau angesehen …

Unglaubliche Geschichten?

Ich habe seit dem 1. Quartal 13 eine Umsatzsteuerprüfung des Finanzamtes am Hals. Wegen meiner €30.000 Anzahlung. Die Umsatzsteuerprüfung wurde dann auf das 2. Quartal verlängert, dann nochmal auf das 3.Quartal 13, da mein Model S erst im August ausgeliefert wurde.

Nun soll die Abschlußbesprechung nach mehr als einem Jahr Prüfung im Juni stattfinden.

Ich habe mehrere GmbH gegründet. Sogar eine AG erfolgreich aufgebaut und geführt.

Aber sowas von … ich mag es nicht benennen, da hat man den Eindruck die NSA weiß wenigstens Bescheid, das FA nicht oder will man heutzutage so die deutsche Automobilindustrie schützen, indem man den Erwerber eines ausländischen Fabrikats so Knüppel zwischen die Beine wirft.

Überigens auch für meinen Roadster habe ich die Vorsteuer nicht zurückerhalten, da ich ein bereits in Deutschland gekauftes, hier zugelassenes Fahrzeug mit deutschen Kfz-Kennzeichen selbst aus England nach Deutschland überführt hatte. Das FA hatte dies als innergemeindschaftliche Lieferung gesehen, hatte wohl noch Glück nicht noch zusätzlich Einfuhrumsatzsteuer zahlen zu müssen.

Also kein Einzelfall, der Wahnsinn hat Methode.

lg

Eberhard

Das ist ja echt der Hammer.

Ja, der Wahnsinn hat Methode! Diese Info bekamen wir vor kurzem von unserem WP:

Im Anhang die zitierte Pressemitteilung.
2014-04-28 BMF USt-Sonderprüfungen.pdf (33.5 KB)

Jetzt wäre nur noch die Frage, ob die Vorgehensweise der Sport eines Finanzbeamten, eines Finanzamtes oder eines speziellen Bundeslandes wäre,
da gibt es ja regional starke Unterschiede :sunglasses: :blush:

Für mich klingt das alles soweit schlüssig. Ich finde es sehr lobenswert, dass die dort solchen Sachen auch engagiert nachgehen. Danke, Finanzamt.

Bei mir musste ich nur die Rechnung einreichen und dann war gut. Hatte aber auch nur eine kleine Erstattung.

Hallo,
ich habe damit sonst nichts zu tun. Aber ich las das Umsatzsteuererstattung im großen Stil für Betrug genutzt wurde. Von daher sehe ich das positiv. Ein Tesla ersetzt da leicht einen Container Handys.

Gruss Siggy

Ich musste auch die Rechnung, den Kaufvertrag und die Nutzungsüberlassungsvereinbarung einreichen. Bei meinen Verbrennern deutscher Hersteller ist mir das bisher nicht passiert. Aber deswegen gleich eine Umsatzsteuernachschau anzuberaumen ist schon ein wenig heftig.

Ich hatte zusätzlich freiwillig vorab sogar den Kontoauszug eingereicht.

Sinn meines Postings sollte es aber nicht sein, mich über das Finanzamt zu beschweren. Es ist deren gutes Recht, jederzeit zu prüfen, was sie für prüfenswert halten.
Ich wollte nur etwas zur allgemeinen Erheiterung beitragen indem ich ein Detail des Ablaufes schilderte.

Mein Steuerberater machte gestern große Augen, als ich von meinem bevorstehenden Kauf berichtete.

Seine Frage, die aufkam: Welches Land steht als Lieferant auf der Rechnung, ist die MwSt. explizit ausgewiesen, sind alle nötigen Angaben für ein deutsches FA vorhanden?


-vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers: Besonderer Wert wird hier auf eine korrekte und vollständige Bezeichnung des Namens gelegt. Auch Angaben zur Gesellschaftsform, wie z. B. GmbH oder AG dürfen nicht fehlen.

-vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers: Wenn Sie die Rechnung erhalten, müssen Ihr Name, ggf. die Bezeichnung Ihres Unternehmens und Ihre Anschrift korrekt aufgeführt sein. Ausnahme: Die Angabe des Postfachs oder die Großkundenadresse werden akzeptiert, wenn der Leistungsempfänger vom Fiskus eindeutig identifiziert werden kann.

-Termin / Zeitraum der Lieferung bzw. Leistung: Diese Angabe ist auch dann notwendig, wenn der Liefertermin mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt.

-Rechnungsdatum: Das Ausstellungsdatum an dem die Rechnung geschrieben wird.

-Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung: Die Bezeichnung muss für das Finanzamt verständlich sein. Korrekt wäre z. B: „Beratungsgespräch zum Thema Büroorganisation“ fasch wäre: „Dienstleistung“.

-Netto-Beträge sowie die darauf entfallenden Steuersätze und Steuer-Beträge: Wenn die Rechnung Waren oder Dienstleistungen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen enthält, müssen Sie für die einzelnen Positionen den jeweiligen Steuersatz angeben. Auf umsatzsteuerfreie Positionen ist gesondert hinzuweisen.

-Rechnungsnummer: Die Rechnungsnummer muss fortlaufend sein und darf vom Aussteller nur einmal vergeben werden. Dabei ist es nicht erforderlich bei der Nummerierung mit der Ziffer 1 zu beginnen. Die erste Rechnungsnummer darf z. B. 1.000 lauten.

-Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Rechnungsstellers: Die USt-IdNr ersetzt die Steuernummer.
ggf. im voraus vereinbarte Entgeltminderungen: Werden Boni, Skonti oder Rabatte, bei denen im Zeitpunkt der Rechnungserstellung die Höhe der Entgeltsminderung nicht feststeht, vereinbart, ist in der Rechnung gem. (§ 31 Abs. 1 UStDV) auf die entsprechende Abmachung hinzuweisen. Bei Skontovereinbarungen reicht eine Angabe, wie z.B. „3 % Skonto bei Zahlung bis …" aus.


Evtl. ist jemand der deutschen Model-S Besitzer so nett und kann eine anonymisierte (alle persönlichen Daten/Nummern geschwärzt) Rechnungskopie zur Verfügung stellen (ggf. per PN), damit ich das bis zur Umwandlung der Model-X Reservierung in eine Bestellung im Herbst klären kann?

Anders gefragt, wurde letztendlich bei allen Firmenbesitzern der Vorsteuerabzug anerkannt?

Danke für die Hilfe und schönen Feiertag zusammen.
Gruß Earl

Hallo Earl, mach dir keine Sorgen, da hat alles seine Ordnung. Die Rechnung kommt von Tesla München (GmbH), da kann das Finanzamt nichts sagen. Bei mir hatte sich eine Vorsteuererstattung ergeben, so dass wir die Rechnung gleich beim Finanzamt eingereicht haben. Da hatte sich dann auch eine Beamtin telefonisch gemeldet und noch etwas wegen der Lieferadresse gefragt. Aber es wurde dann ohne Weiteres akzeptiert.