Photovoltaikanlage und Finanzamt (DEUTSCHLAND)

Hey,

wir kriegen (wahrscheinlich) noch dieses Jahr eine Photovoltaikanlage mit Speicher. Zum Umgang mit dem Finanzamt habe ich nun ein paar Fragen. Bevor ich diese aber in irgendwelchen Photovoltaikforen frage, frage ich erstmal hier, in der bekannten Umgebung.

Wir haben uns dazu entschieden auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und die Mwst. vom Kauf der Anlage zurückzuholen.

  1. Wann muss ich mich jetzt beim Finanzamt melden? - so früh, wie möglich? - erst wenn die Anlage auf dem Dach ist?
  2. Muss ich wirklich ein Unternehmen anmelden?
  3. Worauf muss ich achten, wenn ich dieses Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfülle?

Allgemein - was sind jetzt die ersten Schritte?

Danke im voraus für eure Antworten :smiley:

(Sollte es bereit Antworten auf Teilfragen geben, einfach Website oder Thread verlinken :slight_smile: )

Mein Tipp, red mit deinem Steuerberater bzw. wenn nicht vorhanden, direkt mit dem Finanzamt. Die sind da sehr hilfsbereit.
Ich musste kein Gewerbe anmelden, bekam aber eine eigene Steuernummer für die PV-Anlage (nach der Abgabe des Fragebogens).

Danach musst Du monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen machen.

Leider keine Materie, die man man in einem Forenbeitrag abschließend erläutern könnte.

Schau Dir ansonsten mal diese Dokumente an:
finanzamt.bayern.de/Informa … =n&d=x&t=x
Wenn auch aus Bayern, dürfte fast alles auch auf andere Bundesländer übertragbar sein.

Ich will mir also die Mehrwertsteuer vom Kauf, etc. zurückhohlen. Das mache ich ja über meine normale Steuererklärung (oder sogar über die Voranmeldung?). Muss ich das dann auch irgendwie in meine Einnahmenüberschussrechnung einbringen?

Mein Tipp, bei solchen Fragen immer dazuschreiben um welches Land es geht. Am besten gleich in der Überschrift.
Ihr „Deutschen“ seid nicht alleine im Forum. :wink: :mrgreen:
LGH

done :slight_smile:

Umsatzsteuer und Einkommenssteuer sind unabhängig voneinander zu betrachten. Lies Mal das erste PDF unter meinem Link, dann bist du schon viel schlauer.

Morgens,

Ich würde mir da Hilfe holen, was die kostet holt die wenn du dich nicht auskennst raus, vor allem wenn man abschreiben möchte, und es eventuell noch anteilig ins letzte Jahr ziehen will. Es kommt auf vieles an, auch was alles noch Steuerlich bei euch dran hängt, das wirst du hier weder offen legen wollen noch wird sich hier jemand wahrscheinlich die Mühe machen das zu beackern.

Ich kann nur sagen, trotz das es vom Finanzamt hieß wir brauchen kein Gewerbe anmelden, hat der Steuerberather drauf bestanden, und heute sind wir froh, es hat sich gelohnt. Es geht um mehr als nur die Mehrwertssteuer, das muss man sich durchrechnen.

Und über die Umsatzsteuervoranmeldung hole ich mir also die Vorsteuer, aus dem Kauf der PV-Anlage zurück. Jene muss ich in den ersten beiden Kalenderjahren jeden Monat abgeben, danach hängt es davon ab, wie viel Umsatzsteuer ich voraussichtlich zahlen werden.

Soweit verstanden. Auch das mit der Umsatzsteuer auf den eigenverbrauchten Strom und die Einnahme aus dem Verkauf des Stroms ist logisch.

Wie läuft es im Detail mit der Einkommensteuer ab?
Also wie funktioniert das mit der Einahmenüberschussrechnung?

Man bekommt die Einspeisevergütung übrigens vom aktuellen Jahr + die folgenden 20 Jahre.
Würde die Anlage eher Anfang Januar in Betrieb nehmen… dann hast quasi 21 Jahre eine Einspeisevergütung.

Denk aber auch dran, dass du evtl. auch Beiträge an die IHK abführen musst.
Von den Müllgebühren kann man sich auf Antrag befreien lassen.

Ganz einfach in deiner Einkommensteuer weist du den Gewinn oder Verlust deiner Anlage als Einkunft aus Gewerbebetrieb aus. Ist ziemlich simpel.

„Zusätzlich zur Anlage G ist eine Einnahmenüberschussrechnung auf dem
amtlich vorgeschriebenen Vordruck (Anlage EÜR) elektronisch zu
übermitteln.“ (Seite 27, Hilfe für den Betrieb von Photovoltaikanlagen, Finanzamt Bayern)

Wie ich das jetzt verstehe, kann ich nicht einfach den Gewinn oder Verlust in meiner Einkommensteuer angeben, sondern muss eine Einnahmenüberschussrechnung übermitteln

Langsam wird es klar… die PDF vom Finanzamt Bayern ist es gut.

Hab jetzt viel mehr verstanden.

Muss ich denn Konsequenzen tragen, wenn ich Gewinn mache? Ja, oder? Ich muss die Einkommenssteuer zahlen?

Ja klar aber die machst ja eh um Den Gewinn zu ermitteln. Anstatt auf Papier oder Excel gleich im Vordruck oder ich benutze WISO für meine 3 Anlagen. Soll keine Werbung sein

Eine Photovoltaikanlage mit Speicher dürfte per Saldo keinen Gewinn erzielen, somit handelt es sich um Liebhaberei und ist steuerlich unbeachtlich. Das Finanzamt könnte auf einer Gewinnermittlung bestehen.

Umsatzsteuerlich gibt es keine Liebhaberei, wenn Du mehr als 10% einspeist, kannst Du die Anlage ustlich mit Vorsteuer und MWSt behandeln, nach 5 Jahren würde ich dann auf Kleinunternehmerregelung gehen, dh keine ustlichen Folgen mehr. Mit Beginn der Maßnahme sind monatliche USt-Erklärungen abzugeben, wird dann uU in Folgejahren auf jährliche Abgabe umgestellt.

Eine Anmeldung als Gewerbebetrieb halte ich für entbehrlich, da Du Deine Leistung nur einem Anbieter anbietest und somit keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vorliegt.

Ansonsten im ersten Jahr auf jeden Fall zum Steuerberater, der Eigenverbrauch ist ustlich tricky zu ermitteln

Meine Anlage mit Speicher wirft Gewinn ab. 10kw Peak, 10 kWh Speicher.
Da gerade im Sommer der Speicher fast nie leer wird und schon nach 2 h morgens voll ist, geht die meiste Energie doch an den Versorger raus und die monatliche einspeisevergütung ist gar nicht so gering

Aber gerade wenn sie Verlust macht würde ich den solange Ausweisen bis das Finanzamt das ganze als Liebhaberei definiert. Die 7 Jahre kannst ein paar Euro Steuern sparen.

In der Regel werden dann die Veranlagungen nach §165 AO vorläufig gestellt und wenn dann nach 6-7 Jahren doch Liebhaberei angenommen wird, wird es teuer, da die Nachzahlung mit 6% netto! verzinst wird. Will aber nicht ausschließen, dass ein Gewinn entsteht, wenn der Speicher extrem günstig war und Installation/Abnahme usw. evtl. als Eigenleistung/Nachbarschaftshilfe lief.
Kenne nur Berechnungen mit der Annahme jährlicher erheblicher Stromkostensteigerung, leider nur Prognose, logisch.

Dazu soll es schon recht gute Steuerprogramme geben. Hier kannst Du dich an dem Leitfaden recht gut entlang hangeln

finanzamt.bayern.de/Informa … n_2018.pdf