Türe knallt in geparktes Auto - Fragen zur Abwicklung

Hallo liebes Forum,

meine Frau hat auf dem Parkplatz eines Supermarktes beim Anschnallen unseres Babys vor ca. 6 Monaten die hintere Türe nicht festhalten können, als ein starker Windstoß kam. Dabei knallte die Türe in die Türe des Autos nebenan und verursachte eine Delle. Die Schuldfrage ist somit zu 100% geklärt. Sie hat dann auf den Besitzer gewartet und mit diesem die Adresse ausgetauscht.

Jetzt kam die Rechnung des VW-Autohauses über ca. 450,00 Euro mit nachstehenden Netto-Positionen:

  • Türverkleidung hinten links aus- und eingebaut 51,80 Euro
  • Verbringung zum / vom Dellendrücker 64,75 Euro
  • Delle Tür hinten links lackschadenfrei ausgedrückt 115,00 Euro
  • Lackbereich außen nachgearbeitet und poliert 20,00 Euro
  • Mietwagen zur Überbrückung während der Instandsetzung / 2 Tage 128,00 Euro

Der Autohaus-Besitzer ist der Nachbar der Geschädigten. Das Autohaus befindet sich ca. 30 Kilometer entfernt.
Bisher hat die Geschädigte alle Reparaturen bei diesem Autohaus durchführen lassen und es auch dort gekauft und ist deshalb nicht in das ortsansässige VW-Autohaus gefahren.

So weit alles gut, aber unter Berücksichtigung der nachfolgenden Themen habe ich etwas Zweifel, ob hier alles korrekt abgelaufen ist:

  • An der beschädigten Türe befand sich ein Vorschaden (ebenfalls eine kleine Delle, hatte meine Frau auch noch fotografiert)
  • Der Touran weist zufällig einen Kilometerstand von 30.000 km aus. Dies ist vermutlich auch der fällige Wartungsintervall. Das Auto wurde erst 6 Monate nach dem Schaden repariert… möglicherweise in Verbindung mit der Inspektion? Dann müsste man m. E. schon die Frage stellen, ob die Mietwagenkosten gerechtfertigt sind.

Die Rechnung vom Autohaus ist übrigens nicht auf mich bzw. meine Frau ausgestellt, sondern auf die Touran-Besitzerin.
Eine Kopie der Rechnung vom Dellendrücker habe ich auch nicht erhalten.

Ich habe auch keine „Vorher-Nachher-Bilder“ bekommen, auf dem ich erkennen könnte, ob auch wirklich nur die von meiner Frau verursachten Delle beseitigt wurde oder eben auch der Vorschaden. Das Auto steht irgendwo in der Nachbarschaft, das könnte ich somit auch selbst heraus bekommen.

Hättet ihr auch Zweifel oder ist aus eurer Sicht alles ok? Wie würdet ihr weiter vorgehen?
Die Schuldfrage ist wie beschrieben unstrittig und wir werden auch für den entstandenen Schaden aufkommen. Ich will nur nicht für etwas aufkommen, was wir nicht verursacht haben… :wink:

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung / Meinungen!

Für mich klingt das alles schlüssig. Auch dass man mit so einer Kleinigkeit etwas zuwartet, hab ich selbst auch schon gemacht.

Der Preis für die Arbeit ist RELATIV Ok.

aber ich sehe keinen Sinn drin für 2 Tage leihwagen für 128 Euro. (bei uns kost ein Auto 28 am Tag)

Wenn es „nur“ ne Delle war/ist, ist das in einem tag erledigt, zu uns kommt der Dellendrücker nach Termin ins haus. (somit wäre die „verbringung“ auch hinfällig)

Problem ist das es kein Gutachten gab, denn Vorschäden können dem geschädigten vorgeworfen werden, und dadurch würde sich der Aufwand für dich als Verursacher senken…

Im Nachhinen ist es aber für Dich jetzt schwierig da was ohne Anwalt zu machen.

Okay, in der Tat könnte man über den Leihwagen noch verhandeln. Zumal diesen vermutlich eine Haftpflichtversicherung auch nicht zahlen würde bei so einem Schaden. Jedenfalls meiner Erfahrung nach nicht.

Also auf der Internetseite des Autohauses wird ein Touran „ab“ 40 Euro pro Tag angeboten.
Aber da steht natürlich nicht, wieviel Frei-Kilometer und welcher Versicherungsschutz etc.

Was mir da noch einfällt dazu…

wenn der Schaden erst nach 6 Monaten repariert wird, kann man durchaus auch anfechten das das wirklich „Dein“ Schaden war.

Hast du ne Rechtsschutz ? falls ja… ruf mal da an und schilder das genau so.

Ehrliche Antwort: Bezahl und lass gut sein.
Ich halte 450 Euro für noch vertretbar. Ich denke selbst mit Gerichtsurteil kommst Du nicht unter 300 Euro.
Ich sag’ mal so: Hätte der es drauf angelegt hätten da auch 1.500 Euro stehen können.

Ist aber nur meine persönliche Meinung.

Das ist natürlich auch nicht verkehrt, dann ist immerhin Ruhe :wink:

Die aufgeführten Positionen stehen dem Geschädigten zu und sind meinem Empfinden nach nicht überteuert, selbst der Leihwagen nicht.
Es handelt sich bei „Unfall-Leihwagen“ in der Regel um (fast) Vollausstattung ohne Kilometerbegrenzung, wohingegen die „Service-Leihwagen“ (fast) Basisausstattung mit Kilometerbegrenzung sind.
„Service-Leihwagen“ bekommt man schon für 29,- €/Tag, wohingegen ein „Unfall-Leihwagen“ meistens bei >100,- €/Tag liegt.
Da sind die 128,- € für zwei Tage ja noch ein richtiges Schnäppchen.

Natürlich könnte man jetzt die Leihwagenkosten und Übeführungskosten anfechten, wenn der Schaden erst Monate später in Verbindung mit einem regulären Service behoben wurde, aber willst du dir wirklich dafür den ganzen Stress machen?
Dann wird mal eben von der Werkstatt bescheinigt, dass vorher kein Termin frei war oder irgendwelche Kleinteile erst bestellt werden mussten, oder oder oder, und schon war es gar nicht früher möglich, das Fahrzeug zu reparieren.
(Wir kennen ja auch die Termin-Verfügbarkeiten und Lieferzeiten bei Tesla.)

Der Streitwert liegt hier bei 128,- € + 64,75 € = 192,75 €.
Die Kosten eines Rechtstreits können da ganz schnell ein vielfaches raus machen.
Das Risiko sollte man nur eingehen, wenn man
a) auf der gaaanz sicheren Seite ist
UND
b) einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hat, der a) bestätigt.

Hätte die Geschädigte den Wagen am nächsten Tag zu ihrer Haus-und-Hof-Werkstatt gebracht, hättet ihr das Geld ja so oder so zahlen müssen.

Ich würde mir den Stress nicht antun wollen und den Betrag nicht anfechten.
Wenn der Schaden über eure Versicherung abgewickelt wurde, dann könnt ihr die Hinweise ja eurer Versicherung mitteilen, vielleicht haben die Lust, für die 192,75 € den Rechtsweg einzulegen.