Schadstoffplakette

Hallo zusammen,

Ich bin am Samstag in München und brauche für mein Model X einen Schadstoffplakette.
Wo kriegt man die am Samstag sofort ausgestellt?

z.B. hier TÜV SÜD Service-Center Singen

tuevsued.de/tuev_sued_konze … 2429571680

Schweizer Fahrzeugausweis vorweisen, 6.- Euro bezahlen und Schadstoffetikette mitnehmen.

Danke.

Nicht zu vergessen ist auch, dass man die Vorteile eines deutschen E-Kennzeichens (je nach Kommune unterschiedlich…) auch nutzen kann, wenn man (wie in CH und FL) kein E-Kennzeichen oder sonst keine Plakette bekommt (unten Abs. 5 des § 9a FZV), die das Auto als E-Fahrzeug ausweist. Das steht hier: gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__9a.html:

Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge ist dieses hier interessant:

(4) Bei einem Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das nach den Vorschriften seines Herkunftsstaates, der nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt ist, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette nach Anlage 3a, die an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anzubringen ist. Die Plakette wird auf Antrag von einer vom Antragsteller aufgesuchten Zulassungsbehörde ausgegeben. Mit dem Antrag ist einer der folgenden Nachweise vorzulegen:
1.
die Zulassungsbescheinigung Teil I,
2.
die Übereinstimmungsbescheinigung oder
3.
eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.
In die Plakette ist von der Zulassungsbehörde im dafür vorgesehenen Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.
(5) Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder für elektrisch betriebene Fahrzeuge erteilte Plaketten stehen inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleich.

Das Teil sieht dann so aus (also die Anlage 3a): gesetze-im-internet.de/fzv_2 … ge_3a.html
Also etwa wie die grüne Feinstaubplakette, nur eben blau mit einem „E“ drauf.

Allerdings hat da so jede Kommune ihre eigenen Ansichten. Manche stellen sich auf den Standpunkt, dass wenn sie keine Vorteile für Elektroautos gewähren, sie auch keine blauen E-Plaketten vorrätig haben oder gar herausgeben müssten, obwohl das Gesetz hier eigentlich ziemlich eindeutig ist, vgl. oben. Und das obwohl die Gebühren 11 Euro betragen, was übrigens ein bundeseinheitlicher Preis zu sein scheint - wenn eine Plakette herausgegeben wird. Zu warnen ist übrigens an dieser Stelle vor einer Internetseite, die man findet, wenn man nach dieser Plakette online sucht, bzw. nach einer Online-Bestellmöglichkeit. Dann soll das knapp 100.-- (einhundert!) Euro kosten. Die Versandkosten finde ich jetzt etwas hoch, deswegen wohl eher nicht.

Der Witz an dieser blauen Plakette ist, dass man damit die Vorteile des deutschen E-Kennzeichens nutzen kann (vgl. dazu gesetze-im-internet.de/emog/__3.html). Ich persönlich brauche zwar nicht unbedingt kostenloses Parken oder die Benutzung von Busspuren, aber an Ladesäulen würde ich schon gerne parken und laden dürfen, ohne dass das Auto währenddessen kostentintensive Post bekommt. Denn wenn eine Ladesäule mit einem Parkverbot und diesem Zusatzschild
tse1.mm.bing.net/th?id=OIP.PBf5 … Fn&pid=Api
gekennzeichnet ist, dann dürfen nur Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen oder eben mit einer blauen E-Plakette dort während des Ladens parken.
Hier gibt es auch auf Youtube was dazu: youtube.com/watch?v=baz1SeebivY
Also wenn es geht, dann würde ich diese blaue E-Plakette gleich mitbesorgen - wobei ich sie auch noch nicht habe, denn die deutschen Behörden (Landratsämter in der Regel) haben offensichtlich null Ahnung von dem oben genannten Gesetz. Immer frei nach dem Motto: Da könnte ja jeder kommen, wo kämen wir denn da hin, wenn das jeder machen würde und ausserdem haben wir das ja noch nie gemacht. Mal sehen, ob ich das demnächst mal hinbekomme.

Verstehe ich das richtig, dass der TÜV mir eine blaue Plakette ausstellen muss?

Nein, die blaue Plakette bekommst du bei den Landratsämtern und ist als Ersatz für das E-Kennzeichen bei ausländischen Fahrzeugen gedacht und gehört hinten ans Fahrzeug. Die grüne Plakette ist die ominöse ‚Feinstaubplakette‘ und kommt vorne rechts unten an die Windschutzscheibe. Neben die Schweizer Autobahnvignette, evtl. noch die Österreichische, Tschechische, Slowenische, demnächst wohl auch die Deutsche. Durch den verbleibenden Rest kannst du dann den Verkehr beobachten oder lässt den Autopiloten fahren sofern vorhanden. Da ich keinen Autopiloten habe, laß ich allen Plaketten weg und sehe uneingeschränkt den Verkehr um mich herum. :smiley:

Die Feinstaubplakette bekommst du wohl auch beim TÜV. Ich fahre aber schon seit Jahren ohne diese Plakette (okay, hier am Bodensee brauch ich sie nicht) in die Umweltzonen. Wenn ich erwischt werden sollte, lass ich es auf ein Verfahren ankommen.

Meine Güte ist das kompliziert.
Da ich öfters in Deutschland bin, könnte die blaue Plakette durchaus Sinn machen.

Was für ein Verfahren hat man denn am Hals, wenn man ohne Plakette in die Umweltzone rein fährt?

Ein Verfahren gibt es nur, wenn Du dann nicht bezahlst, wenn Du die Busse bekommst. Das mit den (jetzt) 80.-- Euro steht hier: umweltbundesamt.de/themen/l … textpart-8 unter Nr. 9.

Da ist die grüne Plakette billiger :smiley:

Das mit den tollen Plaketten ist wirklich der Irrsinn im Quadrat: Mautvignetten, Feinstaubvignetten und jetzt auch noch E-Auto Vignetten. Das alles aber im angeblich einheitlichen Europa bitteschön für jedes Land extra. Ich habe jetzt die grüne für Deutschland und Frankreich und bin ganz dankbar, dass Österreich jetzt auch eine digitale Vignette hat. Dafür ist deren E-Kennzeichen grün, die Norweger schreiben EL drauf - aber vor der Nummer und nicht danach. Belgien hat aber auch wieder was eigenes.
Da weiss man dann wirklich, warum die Autoindustrie am autonomen Fahren arbeitet. Man sieht bald nicht mehr zum Fenster raus… Aber der Gesetzgeber hat ja zum Glück mitgedacht - die blaue E-Plakette ist ja hinten am Fahrzeug anzubringen. Da ist ja (noch) Platz. Nur wenn der Vollzugsdienst dann das Gesetz so gut kennt, wie die Kollegen, welche die Dinger ausstellen sollen, dann schaut da sicher niemand hinten auf Auto, sondern sucht nur nach dem E-Kannzeichen. Und wie geht das dann in Österreich mit der Überwachung der zulässigen höheren Geschwindigkeit auf manchen Autobahnstrecken, wenn die Plakette hinten klebt?
Mein Eindruck ist, dass da wirklich jeder sein eigenes Süppchen kocht, Deutschland schiesst hier aber den Eletrovogel ab - die Regelungen sind diesmal nicht etwa nur nach Bundesland unterschiedlich, sondern auch noch je nach Kommune. Diese dürfen nach EMOG entscheiden, welche der genannten Priviliegien sie E-Autos einräumen. Hier umsonst parken, dort Busspur nutzen, dort laden und im nächsten Dorf wieder was anderes. Sozusagen der Kantönligeist hoch acht.

In Deutschland möchte man das Befahren einer Umweltzone ohne die ordnungsgemäß angebrachte notwendige Plakette mit einem Bußgeld ahnden. Das kann man aber nur beim bösen Fahrer tun, nicht beim Halter. Wenn der Fahrer in flagranti erwischt wird, hat er Pech gehabt. Wenn sich die Bußgeldbehörde mit dem Bettelbrief Zeit läßt und der angeschriebene Halter kann sich nicht (mehr) erinnern, wem er damals sein Schätzchen anvertraut hat (die Grenze, bis zu der man können soll, sind etwa zwei Wochen), kann (ohne Zeugen der Freveltat) niemand bebußt werden. Natürlich ist der Halter gehalten, so gut wie möglich bei der Aufklärung mitzuwirken (und es ist ratsam, diesen Eindruck zumindest zu erwecken :wink:); also nach Photos fragen, damit man besser Hinweise auf den Täter geben oder ihn gar benennen kann. Die (zulässige) Verweigerung einer Auskunft (weil man sich oder bestimmte Angehörige nicht belasten muß) gilt nicht als Mitwirkung. :slight_smile:
Im ruhenden Verkehr (=Halten; Parken) ist das in Deutschland anders. Da kann der Halter, auch wenn er nicht der Täter war, zwar nicht offiziell bestraft, aber gemäß § 25 Abs. 2 StVG an den Ermittlungskosten beteiligt werden, wenn der Täter nicht in der vorgeschriebenen Frist (3 Monate) oder nur mit unangemessenem Aufwand; Halter nennt z. B. als Fahrer einen Kollegen aus Ostasien, der zu Besuch war; zu ermitteln ist. Die übliche Höhe beträgt derzeit 20 € plus Zustellkosten von 3,50 € = 23,50 €.

Ersatz für E Kennzeichen bei ausländischen Fahrzeugen (z.B. Schweizer Fahrzeuge)

Die blaue E-Plakete ist für uns (CH Autobesitzer) in Deutschland nicht zwingend. In gewissen Gebieten habe ich Vorteile wie z.B. Busspur benützen, gratis Parkieren usw.

Sie können auch bei unserer Kfz-Zulassung eine blaue E-Plakette erhalten. Hierzu benötigen wir den Schweizer Fahrzeugausweis mit dem Vermerk „A24“ im Feld 72. Die Gebühr beträgt 11 EUR.

Landratsamt Konstanz
Kfz-Zulassung Singen
Laubwaldstr. 4
78224 Singen

Perfekt

Bei mir dauerte es ein halbes Jahr bis ich die blaue E-Plakette (Ersatz E-Kennzeichen) an der Heckscheibe montieren konnte.

…bei der Kfz-Zulassung in Singen gibt es seit 2015 die blaue E-Plakette für ausländische Elektrofahrzeuge. 2 Plaketten wurden bisher ausgegeben.

Die Mitarbeiter können sich nicht erinnern, dass jemand weggeschickt wurde, der eine solche Plakette beantragt hatte. Vielleicht hat es sich aber auch um ein Missverständnis gehandelt, da in Deutschland auch eine blaue Umweltplakette im Gespräch ist, die aber noch nicht entschieden wurde.

Die Zulassungsstelle in Singen ist jetzt TOP :wink: :smiley: :laughing: