Urteil zu Fahrassistenzsystemen

Ein Käufer wollte von Mercedes Geld zurück, weil der DrivePilot nicht so funktionierte wie von ihm erwartet.

Klage wurde abgewiesen.

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Gruß Mathie

Sehr schön. Es gibt also noch Richter mit Normalem Verstand. Hoffentlich hat der Kläger die Kosten tragen müssen.

Davon würde ich ausgehen. Bei einem Streitwert von ca. 2.300 EUR kommt da allerdings nicht viel zusammen.

Lt. dem Gericht liegt ein Mangel vor, wenn das Fahrassistenzsystem gegen die StVO verstößt.

Auf meiner täglichen Fahrstrecke gibt es eine Reduzierung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 auf 50 km/h, die mein AP2 seit einem der Updates dieses Frühjahr regelmäßig viel zu spät, erst mehrere hundert Meter nach dem Schild berücksichtigt. Auf Autobahnen werden Geschwindigkeitsbeschränkungen ja sowieso nicht durch den AP2 berücksichtigt.

Da könnte Tesla dann wohl ein Problem bekommen, wenn das einer mal gerichtlich als Mangel rügt, oder?

Ist das Tesla System für diese Art der Strecke offiziell frei gegeben oder nicht?

Für die Autobahnen auf jeden Fall: Ja.