Software-Upgrades bei Leasingfahrzeugen

Liebe Elektromobilistinnen und Elektromobilisten,

ich suche jemanden, der/die Erfahrungen in folgender Sache hat bzw. möchte eine Diskussion anregen, damit sich hier etwas ändert.

Worum geht es? Wenn man im Verlauf eines Leasingzeitraumes ein Software-Update ordern möchte, dann kann man das zwar tun, aber der Preis für das Update kann nicht anteilig zur Leasingdauer verrechnet werden. Die Leasingfirma kann für Software-Updates keinen Vertragszusatz anbieten und Tesla gibt keinen Rabatt, selbst wenn Tesla am Ende der Leasingdauer vom erhöhten Restwert profitiert. Ordert man das jeweilige Update bereits zu Anfang, dann wird der Preis des Updates auf die Leasingdauer umgelegt. Somit ist das Konzept der Updates für Leasingfahrzeuge irreführend, weil Updates ja typischerweise im Verlauf der Nutzung hinzugefügt werden, was hier zum Nachteil führt.

Da das Update an das Fahrzeug gebunden ist, gehört es einem auch nicht nach Rückgabe des Fahrzeuges und geht in den Besitz der Nachfolgerin über.

Meine bisherigen Bemühungen, Updares für Leasingnehmer zu gerechten Konditionen zu erhalten sind bislang leider erfolglos geblieben. Hat jemand von euch eine ähnliche Erfahrung gemacht? Ich möchte das erst einmal in Deutschland diskutieren, bevor ich mich direkt an Tesla USA wende.

Verstehe die Frage nicht so Recht. Software-Updates sind doch kostenlos bei Tesla und werden entweder automatisch im Service Center aufgespielt oder kommen „over-the-Air“. Wo soll da ein Problem bei Leasingfahrzeugen sein? :unamused:

PS: Ich hab ein Leasingfahrzeug und bekomme regelmäßig Firmware-Updates.

Es geht vermutlich um die Freischaltung des AP. Der Titel ist verwirrend.
Aber dazu musst du die Diskussion mit der Leasingfirma suchen und nicht mit Tesla?!
Und auch die Leasingfirma nennen, um die es geht!

Verstehe den Punkt nicht, die FW-Updates sind doch kostenlos - auch wenn Features hinzugefügt werden, wie zuletzt die Remote-Öffnung der Heckklappe.

Oder meinst Du nachträglich gekaufte Features, wie Autopilot-Freischaltung, LTE-Umbau oder ähnliches? Gibt es wirklich unterschiedliche Regelungen für nachträglich zugekaufte Features je nach dem ob Hardware oder Software?

Wie handhaben Leasinggesellschaften denn die Nachrüstung eines LTE-Modems nach dem Kauf und wie unterscheidet sich das von einem nachträglich hinzugekauften AP?

Gruß Mathie

Ja AP - nicht Firmware-Update

Beides schon gemacht - Leasingfirma (X-Leasing) kann nichts anbieten.

Der Titel sollte statt „Software-Update“ wirklich besser „Upgrade“ lauten. Kann das ein Moderator bitte ändern?

Begründung der Leasing-Gesellschaft:

„Upgrade Autopilot: Wie schon mitgeteilt kann ich leider dieses upgrade nicht separat verleasen. Ein Leasinggut muss fungibel sein (Fungibilität bedeutet im Leasing, dass das Leasing-Objekt ein rechtlich selbständiges Wirtschaftsgut sein muss, für das es eine Drittverwendungsfähigkeit geben muss). Das bedeutet, dass das Leasing-Objekt nicht so beschaffen sein darf, dass es nur von einem Einzigen, dem Leasing-Nehmer, wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann. Ein upgrade ist somit leider nicht einzeln leasingfähig.“

Tesla übernimmt das Fahrzeug wieder nach Ablauf der Leasingdauer - profitiert also von jedem Upgrade.

Den Titel kannst du selbst ändern. Bearbeitere ihn einfach in deinem Eingangspost.

Zum Thema: Einzige Möglichkeit den AP bei einem Leasingfahrzeug nachträglich zu aktivieren, ist ihn auf eigene Kosten zu kaufen. Macht natürlich wirtschaftlich keinen Sinn, wenn man den Wagen am Ende der Leasingdauer wieder abgibt und nicht übernimmt.

Ja so scheint es zu sein. Das heißt, dass mit abnehmender Restdauer das Upgrade immer teurer wird. Sollte man also bei Abschluss bedenken, wenn man den Wagen nicht am Ende übernehmen will, da man dann von der Werterhöhung nicht profitiert.

Tesla profitiert bei der Rücknahme und könnte diesen Vorteil aus Kulanz anteilig an die Kunden weitergeben. Leider gibt es dazu aber noch zu wenig Erfahrung und somit könnte dieser Thread dazu dienen, diesen Fall zu thematisieren.

@Nero den AP kann die Lesinggesellschaft tatsächlich nicht separat verleasen, da er fest mit dem Auto verbunden ist. Was eine Lesinggesellschaft machen könnte, wenn sie denn wollte, ist den laufenden Lesingvertrag ändern und den AP mit aufnehmen, da das aber durchaus auch Aufwand ist, lohnt sich das wahrscheinlich weder für die Leasinggesellschaft noch für Dich.

Für Tesla ist ein Auto mit AP bei der Rücknahme wirtschaftlich genausoviel wert, wie eines ohne AP. Ist ja nur ein Parameter in der Konfiguration, der umgeschaltet werden muss. Sie bekommen am Leasingende also kein wertvolleres Auto zurück.

Vermutlich lohnt es sich weder für den Leasinggeber Deinen Leasingvertrag anzupassen, noch für Tesla für Leasingfahrzeuge einen zeitlich befristeten und deshalb verbilligten AP anzubieten.

Gruß Mathie

Erledigt, habe den Titel angepasst.
LGH

Einziger Unterschied zu anderen eigenen Erweiterungen ist, dass mir das Upgrade am Ende nicht mehr gehört, obwohl ich es voll bezahlt habe und das Fahrzeug auch nicht selbst wieder in den Originalzustand versetzen kann.

Einzige sinnvolle Möglichkeit ist m.E. der Kauf des Fahrzeugs nach Ablauf des Leasings. Wir haben auch über X-Leasing geleast und Akku-Freischaltung und AP nachgekauft.

Sehe ich auch so. Am Ende oder irgendwann während der Leasingdauer das Auto übernehmen und anschliessend privat weiterverkaufen.

Geht beim Tesla Leasing das ich zum Beispiel habe nicht, selbst Kauf ist da nicht möglich. Habe mir den 16.5 KW Lader mal überlegt, hatte das gleiche Problem…