Recht elektrisch - Wer erbt meinen Tesla?

Erbrecht für Tesla-Fahrer

Wer bekommt eigentlich meinen Tesla, wenn ich versterbe? Die Antwort folgt aus dem deutschen Erbrecht. Das ist aber komplizierter, als die meisten von uns denken.

Wenn ich kein Testament mache, geht mein Tesla zusammen mit meinem sonstigen Nachlass an meine gesetzlichen Erben. Bin ich nicht verheiratet und habe keine Kinder, sind meine Eltern oder Geschwister meine Erben. Habe ich Kinder, bekommen sie den Tesla. Bin ich ohne Kinder verheiratet, bekommen meine Frau und meine Eltern/Geschwister das Auto. Hinterlasse ich eine Frau und Kinder, erben meine Frau die eine Hälfte und die Kinder die andere Hälfte vom Auto. Dasselbe gilt für die Versicherung und den Leasingvertrag usw.

Mache ich dagegen ein Testament, kann ich selbst bestimmen, wer mein Erbe ist. Der bekommt dann alles, auch den Tesla und was damit zusammenhängt. In einem Testament kann ich mein Vermögen auch verteilen, z. B. so, dass mein Haus an meine Frau und mein Tesla an meinen Sohn fällt. Ein gutes Testament beseitigt alle Probleme des gesetzlichen Erbrechts.

Wichtig sind auch die Erbschaftsteuern. Wenn meine Frau meine Erbin ist, hat sie das Wohnhaus und 500.000 Euro (inkl. Tesla) steuerfrei. Wenn ich aber nicht verheiratet bin und mit einem Testament meine Freundin zur Erbin einsetze, bekommt sie zwar auch den Tesla. Wenn der dann aber 100.000 Euro wert ist, zahlt meine Freundin 27.000 Euro (!!!) Steuern für das Auto. Mit einer geschickten Gestaltung kann ich solche Steuern vermeiden.

Ihr seht: Wenn es Euch wichtig ist, wo der Tesla nach Eurem Tode bleibt, bleibt, müsst Ihr ein Testament machen und Euch dabei gut in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht beraten lassen.

Mod Note: Ich sehe den Zusammenhang zum Thema „Tesla“ nicht. Wenn das in Richtung Werbung für Rechtsberatung geht, werden wir entsprechend reagieren. Daher bitte nur Beiträge mit einem direkten Bezug zur E-Mobilität im Forum veröffentlichen.

Sollte keine Werbung für Rechtsberatung sein, sondern nur ein fröhlicher Tipp, einmal locker über das Thema nachzudenken. Wenn so etwas aber nicht gewünscht ist, können Sie den Beitrag auch gern löschen.

Also ich habe „Erbrecht“ als Aufforderung gelesen - als Imperativ von „erbrechen“! :smiley:
Sorry aber das musste ich dazu schreiben, um Missverständnissen vorzubeugen, Herr Anwalt!

den Post musste ich 2x lesen, aber hat gelohnt! :laughing: :laughing: :laughing:

Verstanden hab ich das mit Tesla auch nicht - gibt Leute die müssen vom bereits versteuerten Familienbesitz das Haus verkaufen um die Nochmal-Erbschaftssteuer stemmen zu können - that`s Doitschland :frowning:

Da bin ich ja froh, dass der Tesla ein Firmenwagen ist, die Firma meiner Frau gehört und der Wagen geleast ist :wink:

Gruß Mathie

Hurra Deutschland!
Ich habe für mehrere Start-Up Unternehmen gearbeitet. Und es war immer das gleiche:
Die größten Bedenkenträger gibts in Deutschland.

Warum feiert ihr nicht die großartigen Vorzüge? Und sucht immer den Teufel im Detail.
Mit meinem VW T5 kann ich Bücher füllen.
BTW: Will jemand die Drecks-Kiste kaufen?

Grüße
Christian

Danke für den schönen und aufschlussreichen Bericht. Bitte noch mehr davon!
Uli

Hier handelt es sich um Werbung unter dem Deckmantel einer angeblichen „Information“ in dem Artikel kann man das Wort tesla einfach durch das Wort Sachwerte ersetzen und er stimmt immer noch . Der Nicklname spricht Bände .Ich mag dieses Forum - durchaus auch wenn es zu kontroversen Diskussionen kommt . Versteckte Werbung finde ich nicht gut. Und es ist nicht der erste Artikel des TE der so daherkommt .

Gerne kann „tesla-Anwalt“ Seine Sicher kostenpflichtigen Dienste anbieten , Rechtsfragen bleiben ja auch beim tesla fahren nicht aus. Bitte aber nicht als schleichwerbung !

Wie wäre es mit mit einer offiziellen kostenpflichtigen Werbung im Forum ? @ mods : da lässt sich doch sicher was machen, oder ?

Ich lass mich nach meinem Tod im Tesla sitzend von Elon Musk in den Weltraum schießen.
Damit ist das Thema erledigt.

Die Darstellung ist zwar für viele „Normalfälle“ richtig, aber in bestimmten Fällen aber auch nicht, z.B. die gesetzliche Erbfolge bei Gütertrennung. Wichtiges Thema kann auch noch die Frage von Pflichtteilsansprüchen sein.

Ich stimme Tesla-Anwalt aber insoweit zu, dass eine Beratung durch einen Rechtsanwalt, Notar und ggf. Steuerberater empfehlenswert ist, denn fast jeder Fall ist anders.

Ich begreife diesen Beitrag als Aufruf sich Gedanken zu machen ob man alles „geregelt“ hat. Dazu würde im Übrigen auch das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gehören. Und der generelle Aufruf ist auch gut und richtig.

Aber das ist hier das falsche Forum um das zu vertiefen und man sollte hier schliessen.

Und jetzt kommt gleich noch einer (L…), der drauf hinweist, dass beim AP2 ein Testament dringend notwendig ist. :wink:

Und die Erben die Programmierung übernehmen müssen :laughing:

Das tue ich hiermit.