TeslaVIE hat geschrieben:Das Urteil lässt mehr Fragen offen, als es beantwortet.
Das haben Urteile so an sich, es wird ein konkreter Fall entschieden. Die Obersten Gerichte packen dann noch gerne ein paar Aussagen zur allgemeinen Auslegung der betreffenden Regelungen mit rein.
Wir haben ja bis dato nur die Berichte über die Urteilsverkündung und was da gesagt wurde. In der schriftlichen Urteilsbegründung steht dann normalerweise präziser, was die Gründe für die Entscheidung waren.
Anlassbezogen: ich möchte meine Fahrt aufnehmen - passiert dauernd mit gopros z.B. beim Sport
Verstehe ich nicht, was hat eine Autofahrt mit Sport zu tun? Klar gibt es konkrete Gründe eine ganze Fahrt aufzunehmen, hatte oben ja einen beispielhaft genannt. Das ist dann wohl auch zulässig. Lediglich die vage Erwartung dass etwas passieren könnte ohne konkreten Hinweis dass es passieren wird, wäre wohl anlasslos.
Dauerhaft: nur wenn Fahrzeug in Betrieb, daher nicht dauerhaft
Das verstehe ich nicht? Was ist dauerhaft? Die Speicherung oder meinst du eine andauernde Aufnahme?
Ansonsten ist alles nicht vernünftig machbar. Ich möchte nicht auf einen Crashsensor angewiesen sein, der bestimmt, wann gespeichert wird oder wann nicht (weil aufgenommen müsste ja sowieso dauerhaft werden).
Aber eine flüchtige Aufnahme ohne Speicherung ist etwas ganz anderes als die dauerhafte Speicherung einer Aufnahme. Was Du mit dauerhafter Aufnahme meinst ist mir nicht klar. Meinst Du den andauernden Aufnahmevorgang oder eine dauerhafte Reproduktion des Aufgenommenen, so wie man zu einem Fotoabzug umgangssprachlich auch manchmal Aufnahme sagt?
Und im Rahmen eines Unfalls vielleicht auch noch daran denken müssen, eine Taste zu drücken... Wer denkt da dran?
Dafür gibt es ja die Sensoren, wenn Du die aus welchen Gründen auch immer nicht haben willst, dann wäre eine Lösung mit Taste für die dauerhafte Speicherung der Aufnahmen auch eine Option. Aber niemand schreibt die Variante mit Taste vor, Du musst also nicht daran denken!
Wenn Du klar sagen würdest, was Dein Ziel ist, dann könnte man überlegen, ob und ggf. wie das mit dem deutschen Datenschutzrecht in Einklang zu bringen ist.
Gruß Mathie