Rechtliche Bewertung von Dashcams in Deutschland

Es gibt ja schon ein paar Dashcam-Threads, aber die drehen sich eher um technische Fragen. Für die rechtliche Seite mache ich hier mal einen neuen Thread auf, denn es gibt Neuigkeiten:

:arrow_right: sueddeutsche.de/auto/verkehr … -1.3591600

Dieser Artikel aus dem Jahr 2015 hat einen anderen Tenor. Ich habe von dieser „Bayern-Problematik“ bislang noch nicht gehört (und bin auch schon unbehelligt mit Dashcam durch Bayern gefahren :astonished: ). Weiß jemand, ob das noch aktuell ist?

:arrow_right: sueddeutsche.de/auto/videoka … -1.2449705

Die Frage ist: Was unterscheidet eine „Dash-Cam“ von einer „normalen Cam“?
Wenn ich die ganze Fahrt mit einer Go-Pro o. ä. filme, dann dürfte das rechtlich wohl eine andere Relevanz haben, als wenn eine Dash-Cam nur die letzten 60 Sekunden vor einem bestimmten Ereignis (z. B. „unnatürliche“ Beschleunigungswerte, Druck auf einen Knopf an der Cam, …) speichert.

Finde ich gut - habe schon seit Jahren in JEDEM Auto eine Dashcam … :wink:

Dito

Danke für die Info

Eventuell auch beachten dass es zu Ärger kommt wenn die Cam im Sichtbereich ist. Unterhalb des Spiegels zum Beispiel kann auch teuer werden. Wird da mit Navis, Plüschtieren etc. gleichgesetzt.

StVO, § 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

(1)Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden…

Aus diesem Grund halte ich es für gesetzlich erlaubt. Eine Sichteinschränkung ist nicht gegeben. Oder seht ihr das anders?

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Also bei mir hängt die Cam rechts neben dem Spiegel so unterhalb der Sonnenblende, dass ich Mühe hätte den Bildschirm zu sehen - nur der Beifahrer kann den kleinen Bildschirm sehen - als Fahrer nur im Stand wenn man sich weeeeeit nach rechts beugt - also im Sichtfeld ist da gar nix …

Die Frage wäre eher ob es rechtlich zulässig wäre, dass Tesla einem den lesenden Zugriff und das Aufzeichnen der eh schon vorhanden Kameradaten einrichtet.
Das wäre doch viel effizienter, als dass sich jeder noch ein Trumm mehr in das Auto baut.

Ob das zulässig ist müsste Tesla je Land klären und ich bin mir ziemlich sicher das sie dazu keine Zeit aufwenden wollen.
Die Kameras im Wagen sind für die Assistenzsysteme wichtig - wenn ich Tesla wäre würde ich da niemanden ran lassen (auch nicht lesend).

Ich weiss auch nicht was so schlimm daran ist eine zusätzliche Kamera zu installieren, die dann genau auf das was sie tun soll ausgerichtet ist.

Das fände ich super.
Ab AP2 wäre es auch der Aufzeichnung durch 1 oder 2 Dashcams weit überlegen.

Was ebenfalls ganz großartig wäre, ist eine Vogelperspektive, die das Auto aus den 8 Kameras als Einparkhilfe ausrechnet.

Ich glaube, beides wird irgendwann kommen, es hat nur noch keine Priorität.

Ich weiss auch nicht was so schlimm daran ist zusätzlichen Lesezugriff auf ein System zu installieren, das genau auf das was sie tun soll ausgerichtet ist: das Aufnehmen von Bildern. Früher hat Tesla mal Dinge anders gemacht als andere. Das ständige Fanboy-Pampern führt dazu, dass Tesla außer Leistungseinschränkungen nix mehr anders, schon gar nicht besser, macht als andere. Lass doch noch die Rückfahrkamera streichen - soll sich doch jeder nen Nummernschildhalter mit Kamera anbauen.

Fanboy-Pampern, mal ne schöne neue Wortkonstruktion :slight_smile:
aber abgesehen davon scheint ja bei dir inzwischen jeder ein Fanboy der eine andere Meinung hat als du. Versuchs mal mit einem anderen Argument TeeKay

Das Amtsgericht München hat 150€ Geldbuße für einer Dashcam-Nutzung verhängt wegen Verstoßes gegen das Datenschutzrecht.
:arrow_right: m.heise.de/newsticker/meldung/D … 48679.html

unfallverursacher ermittelt, eigene kasko muss nicht genutzt werden, keine hochstufung

gut „investierte“ 150€. :wink:

Wir Deutschen sind doch einfach für alles zu dämlich und müssen alles verkomplizieren … :imp:

1+

War nicht vor kurzem mal die Rede von enem „Dashcam-Feature“ :question:

Ich hoffe, der Beitrag passt in diesen Faden. Wenn nicht, bitte verschieben.
Amtsgericht München verhängt 150,-€ Strafe wegen Nutzung von Dashcam als Überwachungssystem.

Wenn das geparkte Auto per Videokamera auf sich selbst aufpasst
[url]Verstoß gegen Gesetz zum Datenschutz: Wenn das geparkte Auto per Videokamera auf sich selbst aufpasst

stürmische Grüße
Frank

Solche Kameras sollten nur aufzeichnen bei Erschütterungen, bei Bewegung geht wohl nicht am Straßenrand, aber dann sind sie auch weniger nützlich. Permanent geparkt aufzeichnen finde ich auch grenzwertig. Es wird Zeit für AI in den Kameras um nur bei Verstößen aus dem RAM auf eine SD Karte abzuspeichern, RAM unzugänglich. Permanent aufzeichnen als Option für Rennstrecke, etc. Solche müssten als Beweismittel durchgehen und nicht als Ordnungswidrigkeit.