Anzeige wegen Beschleunigen während Überholtwerdens

Habt ihr schon mal eine Anzeige bekommen wegen „Beschleunigen während Überholtwerdens“?

Bei mir waren heute zwei Polizisten die meine Identität feststellen wollten da ich angeblich einen BMW 330d beim Überholen behindert hätte. Der Fahre hat bei der Polizei Anzeige erstattet das er trotz vollem beschleunigen nicht an meinem roten Tesla vorbei gekommen wäre.

Ich soll mir jetzt überlegen ob ich dazu eine Aussage mache oder nicht.

Das er mich zuvor in der 30’er Zone ständig bedrängt hat (laut seiner Aussage bin ich dort nur 28-30km/h gefahren) und auch nach dem Ortsschild dicht aufgefahren ist hat der BMW’ler natürlich nicht angegeben. Das ich dann beschleunigte stimmt natürlich schon, aber voll beschleunigen muss man mit einen 90D ja nicht wirklich nur das einen ein 330d nicht überholen kann. :wink:

Scheinbar hat der BMW’ler aber noch jemanden als Zeugen benannt der bestätigen könnte das ich ihn am überholen gehindert hätte.

Klar könnte ich sagen ich nehme es an und zahle die wahrscheinlich 30€, aber einsehen tu ich es eigentlich nicht. Aber jetzt extra einen Anwalt beschäftigen wegen 30€ ist natürlich auch doof. :frowning:

Was meint ihr so dazu?

Sind es wirklich nur 30€?

ich bin mir nicht ganz sicher: das beschleunigungsverbot betrifft doch die situation, wenn der überholvorgang schon eingeleitet ist. sprich, der bmw ist bereits auf der überholspur und/oder neben dir.
wenn er das nie geschafft hat, also immer hinter dir war, dann sollte das nicht zutreffen.

Och, da scheint ein BMW Fahrer gekränkt zu sein…
Bezahlen und Deinerseits Anzeige erstatten wegen Nötigung !
Hast Du ihn denn überhaupt gesehen vorm beschleunigen ?

Wenn da eine 30er Zone ist, dann ist das max 30 und nicht min 30 !

Grüsse
Mario

Schon wieder so ein Hilfssheriff mit kleinem Motor und großem Ego. Hast du ne Rechtsschutz? Dann frag da an.

Ich würde mich nicht äußern.

Wenn dann wirklich was von der Bußgeldstelle kommt kann man immer noch zum Anwalt.

Ja, habe Rechtsschutz aber mit Selbstbeteiligung. :frowning: Aber ich werde trotzdem mal anrufen, denke das telefonische Beratung umsonst ist.

Das er angegebenen hat das ich in der 30 Zone nur 28-30 gefahren bin hat mich auch gewundert. Hatte halt dem AP mit 30 drin und habe mir keine großen Gedanken gemacht. War mir auch egal ob ich nun 28 oder 30 fahre, kann natürlich schon sein das der AP2 manchmal etwas langsamer gemacht hat wenn ein Phantom über die Fahrbahn gehuscht ist. :wink:

Das der BMW überholen wollte habe ich zwar gesehen, aber das ich dann extra langsam fahren soll um einen stinkenden Diesel vor mir zu haben war mir neu. Habe nur gerade gelesen das wen man ein langsames Fahrzeug hat das man dann schnelleren das Überholen ermöglichen soll.
Da hätte ja dann eigentlich der BMW rechts ran fahren müssen, aber der war ja schon hinter mir. :wink:

Laut Polizei sind es nur 30€ wenn es keine Gefährdung gab. Er meinte dann auch das wegen sowas der ganze Aufwand eigentlich unangemessen sei. Denke eigentlich auch das die Polizei wichtigere Dinge zu tun haben sollte als wegen einer möglichen 30€ Verwarnung zu zweit bei jemanden zuhause aufzutauchen. :frowning:

Ich denke es geht hierbei um eine mögliche Gefährdung.

Beispiel: BMW will dich überholen obwohl in 200 Meter Entfernung ein Fahrzeug entgegen kommt. Du beschleunigst. Er schafft es nicht vorbeizukommen und muss stark bremsen und wieder hinter dir einscheren. Oder das andere Fahrzeug muss bremsen oder ausweichen.

Also ich würde es darauf ankommen lassen.

Wenn jmd bei der Polizei angibt der andere sei in einer 30 er Zone 2 kmh zu langsam gefahren und hätte dann am überholen gehindert…

Riecht für mich nach Einstellung des Verfahrens…


StVO Deutschland:
§ Überholen:

Stand: 01.04.2013
(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:

bei unklarer Verkehrslage oder
wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.

(3a) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t führt, darf unbeschadet sonstiger Überholverbote nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden. Wer überholt, muss sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegen kommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.-----------

Unter No. 6 Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen.
Da du ja vorne fuhrst kann der BMW ja nicht nach dem Ortsende vor dir Beschleunigen zum Überholen.
Das heist du hast im Rahmen deiner Möglichkeiten und wollens Beschleunigt und der BMW hechelte hinterher.
Und wie schnell jemand (ich schätze mal in diesem Fall von 50 auf 100 beschleunigt ) ist ja jedem seine Sache und nicht geregelt.
Hat er überhaupt den Blinker gesetzt? §4a

Ich würde da nichts bezahlen.
Und gleichzeitig eine Anzeige wegen Nötigung und dichtem Auffahrens machen.

Ps. Unter No 5. Lichthupe ist keine Nötigung, nur eine Info des Hinterherfahrenden zum Vorderen.

Hi !

30€ kein Punkt ist korrekt !

Ist so ne Sache … mehr als die 30€ können Dir nicht passieren.

Problem:

Der Typ hat einen Zeugen - Du nicht !

Es ist echt die Frage, was Du machen möchtest.

3 Varianten:

  1. Bezahlen nichts machen (naja - dann hat Stinki aber auch gewonnen / allerdings hast Du dann nix mehr am Hut)

  2. Bezahlen und Anzeige erstatten wg. Nötigung und Strassenverkehrsgefährdung (hier ist es ungeschickt, erst jetzt zu agieren - hätte man gleich machen sollen)

  3. nicht bezahlen und Verfahren anstrengen

Ist am teuersten, ändert aber nichts an Deiner maximalen Strafe - es sei denn, andere Dinge kommen ans Tageslicht.
Es stünde Aussage gegen Aussage - Du bist aber allein. Man kann argumentieren, dass am Ortsausgang eine Beschleunigung auf die erlaubten 100 km/h bei einem E-Auto anders aussähen. Konventionelle Fahrzeuge geraten da eher in’s Hintertreffen. Die Fahrer dieser älteren Fahrzeuge müssen sich erst daran gewöhnen - Du hättest für Dich ganz normal beschleunigt. Kann sein, dass der BMW das auch versucht hat, es aber aufgrund der verbauten Technik nicht schaffen konnte…

Nötigung läßt sich IMHO immer schwer nachweisen und wird oft fallengelassen - da wäre mir die Strassenverkehrsgefährdung (Unterschreitung des zulässigen Mindestabstands) wichtiger. Wie weist man das nach ? Man wird Dich nach dem Abstand fragen - kannst Du natürlich nicht sagen. Da mußt Du gewisse Schlüsselformulierungen nennen wie z.B.: „Ich konnte das Kennzeichen und die Scheinwerfer des hinter mir fahrenden Fahrzeuges nicht mehr im Rückspiegel sehen.“ Das verstehen Richter und schließen regelmäßig daraus eine erhebliche Unterschreitung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes. In jedem Fall solltest Du diese Anzeige absolut trennen von dem Dir vorgeworfenen Sachverhalt. Ausserdem solltest Du eine gute Antwort darauf haben, warum Du erst jetzt zur Anzeige schreitest und nicht zeitnaher am Geschehen !

Bezahlen und Ruhe - das kleine Männchen auf der rechten Schulter nervt dann ggf. aber - es sei denn, Du warst richtig fies - dann sind die 30€ auch gerechtfertigt.

Während eines Überholvorganges kann man sich ja auch 13 mal zurückfallen lassen, um dann wieder aufzuschließen - geht ja beliebig bis zur Weißglut mit so einem Tesla…

Im Gunde gehen Richter aber auch gern so vor, dass sie anerkennen, dass schon etwas vorgefallen sein muss, damit jemand zur Polizei geht und es zur Anzeige bringt (Choleriker, A-Geigen und Löcher ausgeschlossen). Normalerweise ist man verärgert und gut ist. Also - mußt Du wissen, was Du machen möchtest. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung trägt das ggf. - vorher natürlich Deckung anfragen.

Jetzt mußt Du wählen…

:wink:

Wenn Du, wie Du schreibst die Überholabsicht des BMW erkannt hast, dann musst Du ihm das Überholen ermöglichen. Notfalls auch, indem Du Deine Geschwindigkeit reduzierst. Wer das stärker Auto hat spielt hier keine Rolle.

Ich frage mich allerdings, warum der BMW überholen wollte, wenn Du doch ab Ortsschild zügig auf 100 beschleunigt hast?

War da etwa so, dass Du abgewartet hast bis der BMW zum Überholen angesetzt hat, und Du es ihm dann gezeigt hast? Dann bist Du, zu Recht beschuldigt. Ich weiß nicht ob das nun Nötigung oder Gefährdung oder sonstwas ist. 30,-€ scheinen mir da noch sehr günstig.

Ich würde ggü. Der Polizei nix sagen und wenn dann tatsächlich ein Ticket über 30€ kommt, kannst Du ja einfach zahlen, lohnt den Aufwand nicht.

Wenn Du jetzt aber was sagst und es geht dann doch nicht nur um 30€, kannst Du die Aussage nicht ungeschehen machen.

Wenn irgendwas Dickes kommen sollte, was Du nicht einfach zahlen willst, oder eine Anhörung, wo nicht steht, wieviel Du zahlen sollst, dann unbedingt sofort beraten lassen und keine Aussage ohne vorherige Rücksprache mit einem Verkehrsrechtler.

Du kennst Die Regeln in der Situation offenbar nicht genau, sonst wärst Du ja nicht davon überrascht, dass man, während man überholt wird, nicht Beschleunigen darf. Der Verkehrsrechtler kann DIch dann beraten, was in Deiner Situation das beste für Dich ist.

Meine Meinung als Jura-Laie, also gib nicht zuviel darauf :wink:

Gruß Mathie

Die Polizisten, die sowas bearbeiten sind ja normalerweise auch keine heurigen Hasen. Die wissen: Du hast ihn geärgert, er hat dich genötigt. Nach meiner Erfahrung (ok, EIN Fall) werden solche Sachen blitzschnell eingestellt, wenn du sagst, dass du die beschriebene Situation nicht nachvollziehen kannst. Das kann nämlich bedeuten, dass deinem Handeln keine Absicht zugrunde lag, und das genügt evtl., um die Sache einzustellen. Und das ist den jeweiligen Beamten, so kann man sich denken, in solchen Fällen am liebsten.

Nee - ist schon alles richtig so !

Ich würde in solchen Sachen NIE etwas gegenüber der Polizei sagen, da Du ja gar keine Akteneinsicht hast.

Die Polizei war ja nur zur Feststellung Deiner Identität da. Der Typ hat also gesagt - „…der sah’ aus wie ne fette Qualle und hatte drei Brillen auf und ein base cap…“ - dann hat er Dich beschrieben. Die Beamten ermitteln dann im Rahmen des Verfahrens…

Zum Sachverhalt würde ich mich NULL äußern - kann Dir auch nicht nachteilig ausgelegt werden.

Ich war nicht dabei - Du wirst es besser wissen als wir alle. Wenn der Typ neben Dir war und Du hast ihn auf seinen jämmerlichen, nur für kurze Zeit anliegenden Nm sitzen lassen - grinsend - dann bezahl’ das einfach.

Wenn das überhaupt nicht so war - dann kämpfe ! Wer sich aufregt, dass jemand in einer 30er Zone 28-30 km/h fährt - der hat sie aber auch nicht alle, oder ? Was genau war denn da sein Plan ? 50 km/h fahren, hä ?

Ich denke Du weißt, was Du zu machen hast, oder ?

:wink:

+1
Ich gebe Pollux recht. Das Verhindern des Überholvorgangs ist kein Kavaliersdelikt!
Ich habe mal eine Aehnliche Situation auf einer 2-spurigen Straße erlebt, die damit endete, das alle nach einem harten Bremsvorgang sich keine 5 Meter gegenüber standen. Alle waren nur froh, das nichts schlimmes passiert ist und fuhren schließlich viel vorsichtiger weiter.

Also: nicht ärgern und nichts sagen und abwarten…

Der vorrausfahrende kann aber früher Beschleunigen und wann diese Beschleunigung endet weis der Hinterherfahrende ja nicht.
Dieser muss doch erst einmal abwarten bei welcher Geschwindigkeit die Beschleunigung endet um dann zu entscheiden ob er noch überholen will oder nicht.
Man kommt am Ortsausgangsschild vorbei und beschleunigt, da kann der hinter mir ja noch nicht beschleunigen.
Wenn er allerdings schon auf der Gegenspur war ,also eventuell auch vorher bescheunigt hat darf man den Überholenden nicht mehr behindern, das heisst aber nicht gleichzeitig das man selbst nicht mehr aur die gewünschte Geschwindigkeit beschleunigen darf.
Ich würde es eskalieren lassen.

Doch, genau das steht in der StVO: In DE darfst Du dann nicht mehr auf die gewünschte Geschwindigkeit beschleunigen:

Das war, was ich vorhin meinte. Weil man die Regeln nicht kennt, kann man seine Situation durch seine Aussage verschlechtern. Der Fehler des anderen relativiert den eigenen Fehler normalerweise nicht. Deshalb keine Aussage ohne vorherige Beratung!

Als Nichtjurist verstehe ich die Situation so: Es ist erlaubt, am Ortsausgangsschild von der vorher zulässigen Geschwindigkeit auf die neue zulässige Geschwindigkeit zu beschleunigen. Dabei muss man nicht aktiv überprüfen, ob irgendwer schon vor dem Ortsausgang einen Überholvorgang eingeleitet hat. Wenn man aber merkt, dass jemand überholt, dann muss man mit dem Beschleunigen tatsächlich warten, bis man überholt wurde.

Mein Rat deshalb nochmal: Nicht auf das Forum hören, Verkehrsrechtler fragen! :wink:

Gruß Mathie

Unglaubliche Frechheit! Der ist angefressen weil er mit seinem Auto keine Chance hatte. Wie kann einer nur so Kleingeistig sein…

Naja. Erst fing der große Krieg der Hersteller und Pressen gegen Tesla an, jetzt beginnt der Krieg des kleinen Mannes. Muss doch irgendwie zu maßregeln sein, dieser Tesla Verein :mrgreen:

Der anklagende erfährt doch idR gar nicht, ob der angeklagte am Ende bezahlen musste oder nicht? Oder? Außer es kommt halt wirklich zu einer offenen Gerichtsverhandlung mit allen Parteien.
Davon ab würde ich bei so einer Situation mal ganz entspannt einen raushängen lassen und einfach bezahlen. Demjenigen am besten auch nochmal 30€ zusätzlich direkt überweisen mit nem Grinse-Smiley im Verwendungszweck :laughing:
(30€ an den Kopf schmeißen mit dem Spruch: „spar für was vernünftiges“ könnte wohl weitere Fälle eröffnen)

Im Ernst: Der Typ ist doch den Thread hier nicht wert!

Meine Konsequenz aus einem ähnlichen Vorfall war diese:
:arrow_right: 12V-anschluss funkt nicht so recht

Vorteil: Man kann dann guten Gewissens und voller Überzeugung den gesamten Vorgang detailliert schildern. Wenn die Schilderung angezweifelt wird (und nur dann) holt man das Video raus. Da ist es egal, ob das als „Beweismittel“ zugelassen ist, um die eigene Glaubwürdigkeit zu untermauern taugt es allemal. Primäres „Beweismittel“ bleibt die detaillierte schriftliche Aussage.

In Deinem Fall wäre das Video bei mir aber wahrscheinlich nicht mehr verfügbar gewesen, weil ich ja auch „nur“ 128 GB habe, die dann jeweils wieder überschrieben werden… Wobei ich es mir in so einem Fall vielleicht gespeichert hätte, für alle Fälle. Manche Leute sind echt komisch drauf und fahren im realen Straßenverkehr so als wäre es ein Computerspiel. :unamused: