Bundesregierung plant Steuerabgabe auf eigenen Solarstrom

Hallo zusammen,

durch ne Meldung auf Facebook bin ich auf folgenden Artikel von gestern, auf fr-online.de, gestoßen, darin geht es, dass auf Solaranlagen bis 2MW Leistung eine Stromsteuer von 2ct pro kWh fällig werden. Das ist der blanke Hohn, man kann genauso sagen, dass es eine Strafsteuer für ökologisch produzierten Strom ist.

fr-online.de/wirtschaft/sola … 74714.html

Ein zweiter Artikel auf n-tv: n-tv.de/der_tag/Schaeuble-pl … 56066.html

Alles Gute!

Wovon die stromintensive Industrien ausgenommen wird. Damit dennoch die gleiche Summe hereinkommt, muss der Letztverbraucher ala EEG-Umlage, noch mehr abdrücken.

Die SZ berichtet, dass die Stromsteuer ab einem Eigenverbrauch von 20 MWh zu entrichten ist und dann aber gleich für den gesamten Eigenverbrauch. Also kein Problem für Privathaushalte, die ja deutlich weniger Energie verbrauchen, umso mehr für Firmen, die versuchen, einen möglichst großen Teil ihres Energieverbrauchs mit PV zu decken. Und der Hammer: das Ganze soll rückwirkend gelten!

Quelle: [url]Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Kommentare - SZ.de

Von den 2 MW Leistung aus dem FR-Artikel ist bei der SZ nicht die Rede.

So ein Vorhaben in ein Gesetz zu gießen, ist doch nicht mehr mit dem Verstand zu erfassen!? Subventionieren muss man Ökostrom ab 2020 wohl nicht mehr, aber einen gängigen Strompreis erhalten, wenn man einspeißt, bzw. den Eigenverbrauch auch Eigenverbrauch lassen. Was kommt als nächstes, eine Windsteuer oder noch besser 1ct pro Atemzug? Was treiben die in Berlin?

Selbst wenn der Eigenverbrauch bei 20MWh pro Jahr liegt, so wird er solar erzeugt, ohne jede Emission, das ist ein voller gesellschaftlicher Erfolg.

Alles Gute und be Portion Verstand dazu!

Nöö, nur eine CO2-Steuer auf die Ausatemluft. :imp:
Aber hey, wir wollten doch, dass CO2 endlich konsequent besteuert wird. :smiling_imp:

Schaeuble laesst gruessen :slight_smile:

Der wird sich auch ausrechnen koennen, wieviel Steuereinnahmen er verlieren wird in den kommenden Jahren, wenn die Mineraloelsteuer weniger Einnahmen verzeichnet und ein grosses Loch hinterlaesst.

Auf der anderen Seite sollte die Energiewende vorangetrieben werden, dass vielleicht 10% vom pariser Vertrag umgesetzt wird und das ist um 90% zuwenig!

Mit welchem Recht, kann man etwas besteuern, das unumgaenglich verbunden ist mit dem Leben. Ohne Sonne gibt es kein Leben auf der Erde, auf der wir leben. Das ist ein Absurdum, diese Lichtsteuer :blush:

LG
W

Vorhin laß ich einen Kommentar, der auf den Kohlepfennig anspielte und dieser verfassungswidrig war, ich falle sicher aus der Altersgruppe heraus, die direkt damit verbunden ist und hab mir bislang nicht die Mühe gemacht, das genauer zu recherchieren aber ich stimme voll und ganz zu, dass es schlicht zu tiefst absurd ist, soetwas wie Sonnenenergie kontrollieren zu wollen und dass es der Grundpfeiler der Entwicklung des Lebens ist.
Genau dieser Punkt ist ja so attraktiv in der Weiterentwicklung unserer Gesellschaft, wie wir nun ohne Öl, Kohle und Gas energetisch auskommen können, vollkommen dezentral, unabhängig, smart - ohne Probleme. Machtinteressen und -monopole zerfallen und verschwinden, weil wir uns die Umwelt erschließen können, ohne großen Einfluss darauf zu nehmen, nichts anderes als die Demokratisierung der Energie.

Ein anderer Artikel aus dem Tagesspiegel, interessant sind die Punkte EEG und Klimaschutzplan 2050 und die Haltung gewisser „Persönlichkeiten“ und „Gesellschaften“:
tagesspiegel.de/politik/was- … 37826.html

Alles Gute!

Solche Steuern gehören beschissen.
Widerstände in die Leitungen der Zählerwandler einzulöten dürfte (technisch, nicht rechtlich) kein grosses Problem sein.

[url]http://www.photovoltaikforum.com/magazin/steuern/stromsteuer-auf-eigenverbrauch-geplant-4306/[/url]
:arrow_right: Ich fass es nicht. :imp: :imp: :imp: :imp: :imp:

Wer hat denn diesen Referentenentwurf (22.04.2016) verzapft?
Stromsteuer zum Laden der E-Autos und Hausakkus. Auch Inselanlagen sind nun fällig.
[url]http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Referentenentwuerfe/2016-05-19-Energiesteuer-Download.pdf?__blob=publicationFile&v=2[/url]

Dem möchte ich mal mit einem 2 Meter Brennglas das Hirn etwas auf Temperatur bringen - ganz ohne Eigenstrom!
Schon auf Seite 1 steht „…Steuerbegünstigungen für Flüssiggas (LPG)und Erdgas (CNG) fortzuführen.“

Ich verlange, das dieser GAS-Lobbyist erstmal vollständig seine CO² Steuer zu Zahlen hat :exclamation:

Kopierter Auszug aus der pdf, Bearbeitungsstand: 22.04.2016 8:56 Uhr:

Seite 25:
§ 8e
Steuerbefreiung für Strom aus erneuerbaren Energieträgern
(1) Strom ist bis zu 20 Megawattstunden pro Kalenderjahr und Anlagenbetreiber von der Steuer befreit, wenn er

  1. in Anlagen aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt,
  2. in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der Anlage entnommen und
  3. nicht in ein Netz für die allgemeine Versorgung mit Strom eingespeist wird.
    § 8b Absatz 2 gilt entsprechend.
    (2) Werden die 20 Megawattstunden Strom überschritten, entsteht die Steuer für die gesamte Strommenge nach dem Steuersatz des § 3. § 8 gilt entsprechend.
    (3) Der Anlagenbetreiber teilt dem Netzbetreiber bis zum 28. Februar eines Jah-res sämtliche Strommengen mit, die nicht in ein Netz für die allgemeine Versorgung mit Strom eingespeist werden. Netzbetreiber müssen die Daten bis zum […] der Bun-desnetzagentur in elektronischer Form vorlegen. Die Bundesnetzagentur übermittelt die Daten unverzüglich in auswertbarer Form für statistische und steuerliche Zwecke an die Generalzolldirektion.“

Seite 67ff:
Zu Buchstabe f
§ 4 Absätze 5 und 6 - neu -
Das Gesetz sieht grundsätzlich eine Besteuerung von Strom vor, der in Anlagen aus er-neuerbaren Energien erzeugt wird. Um eine verwaltungsökonomische Besteuerung zu ermöglichen, wird in § 8e (neu) eine Steuerbefreiung für Strom aus EE-Anlagen geschaffen. Aus systematischen Gründen ist es jedoch erforderlich, die Anlagen bzw. ihre Anlagenbetreiber zu überwachen, um eine gleichmäßige Besteuerung sicherstellen zu können. Insbesondere im Bereich der Photovoltaik gibt es eine Vielzahl von Anlagenbetreibern, die bislang keinen Kontakt zur Zollverwaltung haben. Um Bürokratiekosten für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung zu vermeiden und um die aus verwaltungsökonomischen Gründen geschaffene Regelung in § 8e nicht zu konterkarieren, soll daher für bestimmte Anlagen ein vereinfachtes Überwachungsverfahren mittels Anzeige beim zuständigen Hauptzollamt geschaffen werden. Als weitere Vereinfachung ist vorgesehen, dass nur solche Anlagenbetreiber bei ihrem zuständigen Hauptzollamt eine Anzeige abgeben müssen, die nicht schon ohnehin bei ihrem örtlichen Netzbetreiber durch die Anmeldung zur Einspeisung in deren Netz oder bei der Bundesnetzagentur über die Anlagenregisterverordnung oder zukünftig im Marktstammdatenregister erfasst sind. Aufgrund dieser Vereinfachung ist es jedoch erforderlich, einen Datenaustausch zwischen den Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur einerseits und der Generalzolldirektion andererseits zu er-möglichen. Das vereinfachte Anzeigeverfahren soll nicht für diejenigen gelten, die bereits
Inhaber einer bestehenden Erlaubnis als Versorger oder Eigenerzeuger sind und somit der Zollverwaltung bereits bekannt bzw. bei dieser registriert sind. Darüber hinaus soll das vereinfachte Anzeigeverfahren dann nicht mehr zur Anwendung kommen, wenn in ande-ren Fällen als in Absatz 5 eine Erlaubnis als Versorger oder Eigenerzeuger erforderlich ist.

Seite 70:
Zu § 8e
Strom aus EE-Anlagen unterliegt nach § 8e Absatz 2 (neu) grundsätzlich der Stromsteuer. Die Steuerbefreiung für Strom aus erneuerbaren Energien stützt sich auf Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b) der Energiesteuerrichtlinie. […]
Dies gilt nach § 8e Absatz 1 (neu) ausnahmsweise aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von 20 Megawattstunden pro Jahr und Anlagenbetreiber. Im Gegensatz zu Anlagen, in denen Strom aus Energieerzeugnissen erzeugt wird, ist eine Anwendung des Artikels 21 Absatz 5 UA 3 Energiesteuerrichtlinie (Steuerbefreiung für kleine Stromerzeuger) auf Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, nicht möglich. Die Europäische Kommission hatte aber bereits im Rahmen der beihilferechtlichen Genehmigung zum EEG 2014 in Bezug auf die EEG-Umlage für Letztverbraucher eine Geringfügigkeitsgrenze aus verwaltungsökonomischen Gründen zugestanden und diese Vereinfachung im Ergebnis nicht als Beihilfe eingeordnet. Die Regelung in § 8e Absatz 1 (neu) entspricht einer solchen Vereinfachung aus Gründen der Geringfügigkeit bzw. der Verwaltungsökonomie.


Tja, dadurch das Flüssig- und Erdgas noch bis 2018, bzw. 2022 voll gefördert wird, kann man sich ein gutes Stück weit denken, wer seinen Willen druchdrücken will. Wie kann man gegen so einen Gesetzentwurf vorgehen? Der Eigenverbrauch muss kostenfrei bleiben, wer kann mir verbieten, meine eigenen Erzeugnisse nicht selbst konsumieren zu dürfen?

Alles Gute!

Danke für die Mühe einen Auszug aus dem Entwurf einzustellen!

Bei Produkten die einer Verbrauchssteuer unterliegen, ist es durchaus üblich Eigenkonsum zu versteuern. Bei selbstgebrautem Bier liegt die Grenze bei 200l p.a. Niemand verbietet Dir die Eigenproduktion selbst zu konsumieren, wenn es mehr als die Freigrenze ist, musst Du halt die wie jeder andere Verbraucher die Verbrauchssteuer zahlen.

Ich finde es auch prinzipiell richtig im Sinne der Steuergerechtigkeit, wenn bei Konsumsteuern jeder, der etwas konsumiert die gleichen Steuern darauf zahlt. Und auch eine Bagatellgrenze unterhalb derer man keine Steuer zahlen muss ist sinnvoll, damit nicht jede Hobbytätigkeit gleich eine Steuererklärung erfordert.

Ich würde mir wünschen, dass die Energiesteuern abhängig von der Umweltauswirkungen der Erzeugung des Energieträgers besteuert wird, also eine Art CO2-Steuer, wobei evtl. auch andere Schadstoffe einbezogen werden sollten. Wer den Strom produziert sollte (abgesehen von der Bagatellgrenze für Eigenverbrauch) keinen Einfluss auf die Höhe der Steuer haben, lediglich wie der Strom produziert wird!

Gruß Mathie

Hier ist der Grund aber ein anderer, nämlich Alkoholprävention.

Und hier ist das Problem: Ich konsumiere etwas, was ich sowieso völlig umsonst erhalte (nämlich Sonnenlicht). Es gibt keinen rationalen Grund, der so etwas rechtfertigen würde. Mit der gleichen Argumentation könnte man Atemluft besteuern. Wärst du damit einverstanden?

Ich bin der Meinung, dass Ennergiesteuern von der Erzeugungsart des Energieträgers abhängen sollten, nicht davon, wer produziert. Und Photovoltaikanlagen haben auch einen ökologischen Fußabdruck, nur ist der kleiner, als bei unkonventioneller Ölförderung…

Die direkte Nutzung von Sonnenlicht wird ja auch bei der Besteuerung von Solarstrom nicht besteuert, sondern das Erzeugte Produkt.

Übrigens musst Du auch für auf Deinem Grundstück gefördertes Wasser zahlen, wenn Du über einer bestimmten Freigrenze bist.

Und obwohl ich FDP-Wähler bin, fände ich es ungerecht, wenn ein Landbesitzer für Solarstrom keine Steuern zahlt während ein Landloser für den gleichen Solarstrom eine Verbrauchssteuer zahlt! Man muss die Priveligierten nicht weiter privilegieren.

Gruß Mathie

Richtig, aber dann müsste eine einmalige Steuer beim Kauf der Module erhoben werden, nicht eine fortwährende auf die Stromproduktion damit. Und selbst wenn man die Stromproduktion besteuern wollte, dürfte man das korrekterweise dann nur 1-2 Jahre lang machen, da bis dann die energetische Amortisationszeit um ist.

Ja, aber das macht es nicht weniger unsinnig.

Wasser, das aus dem Grundwasser entnommen wird uns somit bei übermässigem Eigengebrauch der Allgemeinheit fehlt ist nicht vergleichbar mit Sonnenlicht bzw. Solarstrom, welche ich niemandem wegnehmen kann.

Sorry, aber jetzt wird es ein bisschen albern:

  • Findest du es ungerecht, dass ein Hobbygärtner keine Steuern auf seine Kopfsalate und Äpfel zahlen muss, den „Unterpriviligierten“ wie mir im Supermarkt dafür aber Geld abgeknöpft wird?
  • Findest du es ungerecht, dass jemand, der kein Auto besitzt, für die Miete desselben (oder ein Taxi) etwas bezahlen muss, der Besitzer eines Autos jedoch keine solche Fahrgebühr entrichten muss?
  • Findest du es ungerecht, dass jemand, der handwerklich begabt ist, eine Mauer hochziehen kann, ohne Steuern dafür zu bezahlen, während jemand mit zwei linken Händen einen Handwerker für teures Geld beanspruchen muss?
  • Hunderte weitere Beispiele…

wer eigenen strom verbraucht, entzieht sich dem abgriff von steuern, die man auf den stromverbrauch aus EVUs erhebt und sonst kassieren könnte. so einfach ist das.
das lässt sich kein staat gefallen - jedenfalls nicht lange wie man sieht…

Ich finde auch, dass man ganz klar vom Eigennutzen und dem wirtschaftlichen Nutzen einer Sache (ob Strom, Gemüse, …) trennen muss. Wenn ich eine Großfamilie habe und Ackerfläche kaufe, darin sozusagen investiere, dass ich Nahrungsmittel für die Familie erzeuge, zum Eigenkonsum, führt es in eine argumentative Sinnlosigkeit, darauf die verminderte Umsatzsteuer zu erheben.
Wenn ich klimaneutralen Strom über PV-Module erzeuge, ganz gleich wieviel, und diesen selbst konsumiere, gibt es keinen Grund (zumal wenn ich nicht das öffentliche Stromnetz nutze) das zu besteuern.
Wenn der Strom jedoch ins Netz eingespeißt wird und daraus dann Einnahmen entstehen, dann wird dagegen sich keiner beklagen, dass die Umsatzsteuer fällig wird.

Nachtrag: Solange Abgase nicht nach deren Umwelteinfluss besteuert werden und dadurch unattraktiv werden, solange sollten wir es als Gesellschaft tunlichst vermeiden, über „Neidsteuern“ den Ausbau erneuerbare Energien zu verzögern. Zudem sollten wir uns als Gesellschaft fragen, was wir überhaupt wollen, durch die erneuerbaren Energien haben wir die Möglichkeit den gesamten Energiesektor zu demokratisieren, sich dem Einfluss von Großkonzernen zu entziehen und autark zu werden. Globalisierung findet nicht nur in der Wirtschaft über Outsourcing statt, auch der Verbraucher hat es zunehmend in der Hand, global zu handeln und vorallem global zu denken, dementsprechend sollten wir unsere Politik wählen.

Alles Gute!

wenn ich keinen netz anschluss plane zahle ich auch nix,

waber wie viel kWp entsprechen hier in DE ca. 20’000 kWh sproduziertem strom?
Ich würde gerne auf Ziegeln komplet verzichten dafür solarplatten nehmen also dach komplett solar…
(zukümftige eigeneim planung) ost-west dach …

nicht das ich drüber komme.
ggf inefizientere Zellen holen die villeicht billiger sind oder längerhalten damit ich mit der fläche trotzdem hinkomme?

Mfg ManuaX

Es geht nach meinem Verständnis um 20.000 kWh Eigenverbrauch. Solange Du nicht, zusätzlich zum „normalen“ Energieverbrauch einer Familie von bis zu 5.000 kWh p.a., 60.000+ km zu Hause in den Tesla lädst oder einen großen Koi-Teich hast, solltest Du kein Problem bekommen - egal wie groß Deine PV-Anlage ist.

Quelle photovoltaikforum
Gilt auch für E-Autos und Powerwalls etc. :
Die Entnahme von Strom aus dem Netz zum Aufladen eines Batteriespeichers soll der Stromsteuer unterliegen.
Dagegen sind „weder die Entnahme noch die Stromerzeugung selbst“ als Entstehungstatbestand angelegt.
Da Batteriespeicher „einschließlich der erforderlichen Netzanschlüsse als Bestandteil des Versorgungsnetzes“ gesehen werden, entsteht die Steuer zum Zeitpunkt des Aufladens.

Erweitert werden soll das Gesetz auch um Straßenfahrzeuge und die elektrische Energie, mit der sie geladen werden. Befreit von der Steuer sind dabei lediglich Energiemengen, die während der Fahrt erzeugt und verbraucht werden. Das betrifft Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb oder auch den Strom, den eine Lichtmaschine erzeugt. *1)

*1) Wenn das rekuperieren auch noch besteuert werden würde, dann fahr ich den Typen über den Haufen mit der Begründung Ich konnte mir die Stromsteuer nicht leisten"

Faustregel: 1 kWp => 1 MWh/a

Bei idealen Süddach leicht mehr, bei konsequenten OstWestdach leicht weniger. Bessere Solarmodule bringen mehr.

Es geht hier um EIGENVERBRAUCh ?? bei EEG.

Bei Inselbetrieb (ohne Netz und EEG Vertrag) solltest du nochmals fragen (ich denke, betrifft dich nicht).

Um bei im Jahr auf 20 MWh /aEigenverbrauch zu kommen brauchst du (geschätzt)
1x elektrifiziertes Haus
1x Heizung mit WP
3x Tesla

Solarmodule statt Dachziegel? - Dass hat mich auch schon fasziniert. Hier gibt es Experten, die sicherlich Tipps geben können. Ansonsten PV Forum.