Lagerplatz für verunfallte Fahrzeuge

Hallo Zusammen,

ich hatte letztens eine Diskussion mit einem freund über Elektroautos. Grund war mein neues Model S. Er hat gerade seine neue E-Klasse bekommen.
Da er sich beruflich mit der Planung und dem Aufbau von Kfz Werkstätten beschäftigt kamen wir auf folgendes Thema, welches ich nicht beantworten konnte.

Wo und wie sollen/müssen die Batterien gelagert werden. Er meinte etwas von einem speziellem Bereich der auch Brandgeschützt sein soll.
Da gibt es wohl diverse Vorschriften. Seiner Meinung nach wäre das viel Aufwändiger als bei Verbrennungsmotoren.
Das mag ich nicht beurteilen, besonders weil der Aufwand für Lagerung und Umweltschutz in Werkstätten ja definitiv erhöht wird, falls dort nicht nur Elektrofahrzeuge repariert werden.

Kennt jemand von euch die Vorschriften dazu und kann diese Verlinken? Ich habe nur folgendes gefunden.
[url]http://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Fachinformationen/Fahrzeuginstandhaltung/Lithium-Ionen-Batterien.pdf[/url]

Viele Grüße
Olbea
Lithium-Ionen-Batterien.pdf (553 KB)

Lagerplatz für verunfallte E-Fahrzeuge?

Diese dürfen nur unter freiem Himmel gelagert werden. Wichtig ist die Entladung des Akku um das Risiko bei einem Kurzschluss
zu verringern.

Die Vorschriften die dein Freund erwähnt, betreffen Auto Starterbatterien die mit Säure gefüllt sind,beim laden
kann ua. Wasserstoff entstehen,Vorsicht Knallgas-Explosion.

Er hat definitiv von Lithium-Ionen Batterien gesprochen.
Dazu sollte es dann doch eine Vorschrift oder so geben… Ich finde bloss nichts.

Wir sind in Deutschland noch nicht so weit, außer dass es 3 Stufen von HV Scheinen gibt, die man benötigt um überhaupt an E-Fahrzeugen etwas zu machen. Selbst für einen simplen Radwechsel muss man die erste Stufe des HV-Scheins besitzen (elektrisch unterwiesene Person). Ich behaupte, dass in Deutschland noch nicht mal 10% der Werkstätten und Reifenservice überhaupt so einen Schein haben. Ich habe 2 Jahre mit der Kfz-Innung gekämpft, um überhaupt so einen Kurs vollzubekommen, da dieser sich erst ab 6 Teilnehmern rechnet. Ich selbst besitze eine Werkstatt und es gibt für die Lagerung von Batterien keinerlei Vorschrift. Es gibt nur spezielle Lagerboxen, für ausgediente Bleiakkus, welche vorzugsweise im Freien aufgestellt werden muss und mit dem entsprechenden Gefahrgut- und Sicherheitshinweisen gekennzeichnet sein muss.

hoppecke.de/content/download … en0512.pdf

Vom: ​ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. „„Defekte oder beschädigte Batterien unterliegen verschärften Regelungen, die bis zum vollständigen Transportverbot gehen. Das Transportverbot gilt für den Verkehrsträger Luft (ICAO T.I., IATA DGR - Sonderbestimmung A154).
Für den Transport von gebrauchten – aber nicht beschädigten - Batterien sei jedoch zusätzlich auf die entsprechenden Sondervorschriften (636), bzw. Verpackungsanweisungen (P903a und P903b / ADR) verwiesen.
Abfallbatterien und Batterien, die zur Wiederverwertung oder Entsorgung versendet werden, sind im Luftverkehr verboten (IATA-Sonderbestimmung A 183).
Ausnahmen sind durch die zuständige nationale Behörde des Abgangsstaates und den Staat des Luftfahrtunternehmens zu genehmigen.““

Allzu oft werden Batterien ja nicht beschädigt. Ich hatte nun schon 3 Unfälle mit EV, davon wurden zwei als Totalschaden deklariert. Die Batterie war in keinem Fall auch nur berührt worden. Korrekt muss es also heißen: „Lagerplatz für Fahrzeuge mit beschädigter Batterie“

Eben, beschädigte Batterie kommt extrem selten vor.