E-Autokennzeichnung (Plakette) Deutschland für Ausländer

Wie und wo kommt man zur Plakette ?

Du must wohl zu einer Zulassungsstelle


§ 9a Abs. 4 FZV

Bei einem Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das nach den Vorschriften seines Herkunftsstaates, der nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt ist, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette nach Anlage 3a, die an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anzubringen ist.

Die Plakette wird auf Antrag von einer vom Antragsteller aufgesuchten Zulassungsbehörde ausgegeben.

Mit dem Antrag ist einer der folgenden Nachweise vorzulegen:

  1. die Zulassungsbescheinigung Teil I,
  2. die Übereinstimmungsbescheinigung oder
  3. eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.

In die Plakette ist von der Zulassungsbehörde im dafür vorgesehenen Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen.

verkehrsknoten.de/index.php/ … ofahrzeuge

gesetze-im-internet.de/fzv_2 … ge_3a.html

Grüße
Ralf

Besten Dank für die rasche Antwort.

Auch im Ausland möchte ich natürlich die Vorteile als E-Autofahrer nutzen. :exclamation:

@redvienna,

wir möchten auch die Vorteile für´s fahren von 100% reinen E- Fahrzeugen im Ausland nutzen und nicht immer die Windschutzscheibe mit diesen bescheuerten Pickerln bekleben. :mrgreen:
Hoffentlich greift die vielpropagierte Globalisierung alsbald.

Also jetzt „drehen“ die komplett durch - erst sollte man ne grüne Plakette in die Windschutzscheibe kleben, habe ich mich dagegen gewehrt und nur bei Bedarf wird die bei mir „gesteckt“ so das sie wie geklebt aussieht! :laughing:

Aber am Heck jetzt ne blaue anbringen ist ja wohl der Gipfel, wissen die wie so etwas am Lack nach paar Jahren aussieht ? Abgesehen das es eh voll Besch… ausieht?! Sowas muss man nicht verstehen!

Es wäre doch so einfach, die Politessen oder die Polizei checken eh das Kennzeichen und das ist eh im Zentralregister hinterlegt - woraus deren System ja auch gleich ne Rückmeldung geben könnte das es ein Elektroauto ist-> fertig! Man kann die Welt auch kompliziertet machen als sie ist!

Das mit dem Zentralregister mag ja für die EU gelten. Da kenne ich mich nicht aus.
Jedenfalls kann keine deutsche Polizeistelle auf die Verkehrsregister der Schweizer Strassenverkehrsämter zugreifen.
Somit finde ich das optisch mit der blauen Plakette am Heck zwar auch nicht schön aber ist wohl für uns aus der Schweiz die einzige Möglichkeit hierzu.
Was ich allerdings dann auch nicht mehr verstehe ist die Doppel-Kleberei von grüner Plakette vorn und blauer hinten. Da sollten die was dran machen.

PS: In der Verordnung steht nur etwas von deutlich sichtbar am Heck anbringen. Vom aufs Blech kleben steht da nichts. Ich werde die blaue Plakette an der Heckscheibe anbringen.

Dazu müsste ein anderes Gesetz geändert werden. Ziel beim Emobilitätsfördergesetz war aber gerade, keine anderen Gesetze ändern zu müssen. Sieht also schlecht aus. Wenn man die grüne Plakette weglassen könnte, wäre es ja noch einfacher gewesen, das E-Kennzeichen wegzulassen und statt grün künftig an alle Elektroautos blau auszugeben.

Wenn schon, dann Europaweit für ALLE. Nicht jedes Land sein eigenes Süppchen. 30 fette Etiketten vorn und hinten, alles zugepflastert oder wie stellen die sich das vor? Ich vermute mal nämlich gar nicht.

Wenn Gesetze geändert werden müssen, bitte schön, es gibt eh zu viele.

Eine einheitliche Kennzeichnung reiner EVs kann ja nicht so kompliziert sein.

Eben nicht. Nach dem deutschen Elektromobilitätsgesetz sind amtliche E-Auto- Kennzeichnungen aus dem Ausland gleichwertig zu denen in Deutschland erhältlichen (E-Kennzeichen und blaue Plakette).

Aber gibt es außer in Deutschland und Norwegen überhaupt amtliche E-Auto-Kennzeichnungen? Nein? Muss man also überall darauf warten, bis eine Einigung mit dem letzten Bergkanton außerhalb der EU erzielt worden ist? Nein!

Na dann mach!