Ich möchte hier meine Erfahrungen mit dem Leasing aus der Perspektive des Unternehmers zusammenfassen. Leser, die sich mit dem Gedanken beschäftigen, als Privatmann zu leasen, erhalten hier keinen Erkenntnisgewinn.
Gerne wird bei der Planung des Leasings auf ein Konzept abgestimmt, welches „die Kosten“ so gering wie möglich hält. Eine niedrige Leasingrate erzielt man, indem die Laufzeit möglichst lang, die Nutzung (gefahrene Kilometer) gering und der Restwert hoch ist. Aus steuerlicher Sicht ist dieser Ansatz jedoch falsch, weil mitunter passieren kann, dass die jährlich gezahlten Leasingraten den Gewinn eines gut laufenden Unternehmens weniger stark absenken, als das bei einer normalen Finanzierung und der jährlichen AFA der Fall gewesen wäre.
Der Vorteil des Leasings gegenüber der Abschreibung ist, dass man damit (eine gesunde Ertragslage des Unternehmens voraus gesetzt) den Gewinn vor Steuer deutlich senken kann. Und das geht nur, wenn die Leasingrate hoch ist. Hohe Kosten senken einen hohen Gewinn und führen zu einer verminderten Steuerlast.
Gewerbetreibende, die nicht bilanzieren müssen (auch „vier-drei-Rechner“ oder EÜR genannt), haben besonders gute Karten, speziell beim Zugang des Firmenwagens zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr: Die erste Leasingrate kann als „Leasingsonderzahlung“ komplett in die Kosten gebucht werden, sofern sie bis zu 30% des Neupreises beträgt und der Vertrag kürzer als 5 Jahre läuft. Eine Gegenüberstellung beim Zugang eines Firmenwagens zum 1. November:
Kaufpreis 60.000,- €, Leasingsonderzahlung 30% = 18.000,- €.
Somit 18.000,- € Gewinnminderung vor Steuern.
Kaufpreis 60.000,- €, AFA entspricht 2/12 der Jahresabschreibung von 10.000,- € = 1.666,- €.
Somit 1.666,- € Gewinnminderung vor Steuern.
Empfehlung:
Mit einer Leasingbank zusammenarbeiten, die nichts anderes macht als Leasing. Die haben wasserdichte Verträge, speziell was die risikolose Übernahme der Fahrzeugs nach Ablauf betrifft! Eine möglichst kurze Vertragslaufzeit wählen, z.B. 30 Monate. Einen möglichst geringen Restwert vereinbaren, der nicht an die Laufleistung gekoppelt ist z.B. 30% vom Neupreis. Wenn keine Bilanzierungspflicht besteht, eine Leasingsonderzahlung bis 30% vereinbaren.
Weitere Vorteile:
Der niedrige Restwert zum Ende der Laufzeit (also wie hier im Beispiel 18.000,- nach 2,5 Jahren Nutzung) ermöglicht den günstigen Erwerb.
Die kurze Laufzeit ermöglicht den schnellen Umstieg auf ein aktuelles Modell.