Leasing – eine möglichst hohe Rate kommt oft günstiger

Ich möchte hier meine Erfahrungen mit dem Leasing aus der Perspektive des Unternehmers zusammenfassen. Leser, die sich mit dem Gedanken beschäftigen, als Privatmann zu leasen, erhalten hier keinen Erkenntnisgewinn.

Gerne wird bei der Planung des Leasings auf ein Konzept abgestimmt, welches „die Kosten“ so gering wie möglich hält. Eine niedrige Leasingrate erzielt man, indem die Laufzeit möglichst lang, die Nutzung (gefahrene Kilometer) gering und der Restwert hoch ist. Aus steuerlicher Sicht ist dieser Ansatz jedoch falsch, weil mitunter passieren kann, dass die jährlich gezahlten Leasingraten den Gewinn eines gut laufenden Unternehmens weniger stark absenken, als das bei einer normalen Finanzierung und der jährlichen AFA der Fall gewesen wäre.

Der Vorteil des Leasings gegenüber der Abschreibung ist, dass man damit (eine gesunde Ertragslage des Unternehmens voraus gesetzt) den Gewinn vor Steuer deutlich senken kann. Und das geht nur, wenn die Leasingrate hoch ist. Hohe Kosten senken einen hohen Gewinn und führen zu einer verminderten Steuerlast.

Gewerbetreibende, die nicht bilanzieren müssen (auch „vier-drei-Rechner“ oder EÜR genannt), haben besonders gute Karten, speziell beim Zugang des Firmenwagens zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr: Die erste Leasingrate kann als „Leasingsonderzahlung“ komplett in die Kosten gebucht werden, sofern sie bis zu 30% des Neupreises beträgt und der Vertrag kürzer als 5 Jahre läuft. Eine Gegenüberstellung beim Zugang eines Firmenwagens zum 1. November:

Kaufpreis 60.000,- €, Leasingsonderzahlung 30% = 18.000,- €.
Somit 18.000,- € Gewinnminderung vor Steuern.

Kaufpreis 60.000,- €, AFA entspricht 2/12 der Jahresabschreibung von 10.000,- € = 1.666,- €.
Somit 1.666,- € Gewinnminderung vor Steuern.

Empfehlung:
Mit einer Leasingbank zusammenarbeiten, die nichts anderes macht als Leasing. Die haben wasserdichte Verträge, speziell was die risikolose Übernahme der Fahrzeugs nach Ablauf betrifft! Eine möglichst kurze Vertragslaufzeit wählen, z.B. 30 Monate. Einen möglichst geringen Restwert vereinbaren, der nicht an die Laufleistung gekoppelt ist z.B. 30% vom Neupreis. Wenn keine Bilanzierungspflicht besteht, eine Leasingsonderzahlung bis 30% vereinbaren.

Weitere Vorteile:
Der niedrige Restwert zum Ende der Laufzeit (also wie hier im Beispiel 18.000,- nach 2,5 Jahren Nutzung) ermöglicht den günstigen Erwerb.
Die kurze Laufzeit ermöglicht den schnellen Umstieg auf ein aktuelles Modell.

Zwar alles richtig was Du schreibst. Aber wenn man einen gleichbleibenden Steuersatz über alle Nutzungsjahre hat, dann bringt das alles nichts und ist nur eine Verschiebung zwischen den Jahren.

Insgesamt muss ohnehin jeder für sich bewerten ob Leasing wirklich das richtige Modell für ihn ist. Ich habe Mandanten die wollen immer leasen obwohl sie in Liquidität schwimmen und dann macht es in der Regel alles keinen Sinn.

Und Leasing kostet, denn die Leasinggesellschaft will verdienen und auch das Restwertrisiko gering halten, denn ansonsten gehen die irgendwann pleite.

Leasing macht nur aus zwei Gründen Sinn:

  • Man hat nicht die nötige Liquidität, um den vollen Anschaffungspreis zu zahlen
  • Man möchte kein Risiko eingehen, was den Restwert nach der geplanten Nutzungsdauer angeht.

Anders gesagt: Wenn man das Geld hat und den Wagen ohnehin später übernehmen möchte, dann ist Leasing nur ein Konjukturprogramm für das Leasing-Unternehmen.

Ciao,
Gerhard

Ich muss dich enttäuschen aber genau das geht eben nicht!
Ich kann das Fahrzeug nicht nach 2,5 Jahren zu 30% den Neupreises privat kaufen - das wäre eine verdeckte Gewinnausschüttung!
Ich muss mich an dem Marktwert des Fahrzeugs orientieren.

Die Frage ist ob die eigene Firma das Fahrzeug an privat verkauft oder die Leasingfirma das Fahrzeug an eine Privatperson verkauft…

Wenn die eigene Firma den Leasingvertrag zu solch unrealistischen Bedingungen abschließt, so dass Du später privat davon profitierst - dann ist das keine Frage mehr. Die Finanzämter sind da leider nicht blöd…

Ciao,
Gerhard

Du meinst also illegale Tricks und den Tatbestand der Steuerhinterziehung?
So etwas werde ich in meiner Firma nicht anwenden und kann es auch persönlich nicht gutheißen!

Mir liegt exakt jenes Angebot seitens der Leasingbank vor. Wortlaut:

Elektrofahrzeug Tesla 66.260,00 EUR
Alle Werte verstehen sich zzgl. MwSt.
Rate € 1.252,65
Sonderzahlung € 19.878,00
Restwert € 13.252,00
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie nach Ablauf der Grundmietzeit die Möglichkeit einer Verlängerung mit geringeren Raten. Ohne Anschlussvertrag sind Sie auf Verlangen der XXX verpflichtet, das Objekt zum o. g. Restwert zu kaufen.

Ich arbeite mit der xxx seit 25 Jahren und die haben ALLE Betriebsprüfungen mit Bravour bestanden. Wie ich schon sagte: Nehmt eine Leasingbank (meine hat ihren Sitz in Koblenz), und ihr seid aus dem Schneider. Mit den Koblenzern habe ich kein Abkommen. Die haben seinerzeit sogar die Waffen gestreckt, als ich denen ein Leasing-Angebot von Porsche für den 993 vorgelegt habe, in dem die Versicherung pauschal (Vollkasko mit 500 € SB ohne Rückgriff auf angesparte Prozente woanders) inkludiert war. Die kriegen heute noch Schnappatmung, wenn ich die daran erinnere. Die konnten schlichtweg nicht dagegen halten. Deshalb habe ich die „kombinierten Leasingangebote“ ausdrücklich ausgenommen.

Und warum schreiben alle Infoseiten dazu etwas anderes?

Z.B.: haufe.de/finance/jahresabsch … 96526.html

Tut mit leid, dass ich dir gerade die Seifenblase habe platzen lassen.

Warum ist es denn verdeckte Gewinnausschüttung, wenn deine Frau oder dein Onkel den Wagen zu diesem Preis kauft?

Noch einmal: Es geht hier um das Maximieren der Leasingbeträge. Am Ende steht nun einmal die nüchterne Erkenntnis, dass von hohen Anschaffungskosten ganz wenig in dem vom Markt diktierten Restwert übrig bleibt.

Ich habe das ohne Probleme über 25 Jahre hinweg mit Porsche, BMW, Mercedes, Audi und anderen Marken gemacht. Das FA hat daran nichts auszusetzen gehabt.

Konnte alles glaubhaft dargestellt werden.

Junge, Junge… das nennt sich „Gestaltungsmissbrauch“ und dass Du damit bisher immer durchgekommen bist, sollte kein Vorbild für andere sein!

steuertipps.de/selbststaendi … -fahrzeugs

Der Herr Hoeneß ist auch viele Jahre nicht erwischt worden :wink:

Yellow hat recht, Wassermann lies einfach den Link von Yellow, da steht warum das nicht funktioniert.

Wenn Du 25 Jahre keine Probleme hattest, dann mag das sein. Vielleicht war der Restwert damals ca. Verkehrswert. Oder die Prüfer haben den vermeintlichen Trick nicht erkannt. Oder sie haben nicht geprüft wer das Fahrzeug zu diesem unrealistisch niedrigen Restwert gekauft hat. Die sind vermutlich gutgläubig davon ausgegangen dass Du einfach zurückgegeben und ein fremder Dritter das Fahrzeug erworben hat.

Auf welcher Seite stehst du denn?

Klar, wenn man das das so dämlich einstielt, kann es ja nur in die Hose gehen. Geh’ doch bitte mal kreativ an die Sache ran:

Verkaufsbeschreibung:

Zum Verkauf steht ein Eletrofahrzeug der ersten Generation mit folgenden Mängeln:

Der Tesla VIN xxxx hat bereits xx Kilometer gelaufen und die Garantie des Herstellers läuft zum xxx ab. Eine Verlängerung der Garantie besteht nicht. Es ist mit Austauschkosten hinsichtlich des Akkus mit xxx € zu rechnen. Als Verkäufer distanzieren wir uns explizit von der Übernahme weiterer Kosten und wüschen Ihnen viel Glück beim Fahren eines Autos, dem die Zukunft gehören soll. Aus diesem Grund möchten wir das Fahrzeug zum Preis von € xxx an Sie verkaufen und Sie darüber informieren, dass weitere Ansprüche nicht gestellt werden können.

Ende Aus und Nkolaus.

Deine Verkaufsbeschreibung wird leider keinen Betriebsprüfer überzeugen, weil alle Teslas gleichen Baujahrs und Laufleistung diese „Mängel“ haben. Also schaut der Prüfer wie üblich in Schwacke u.ä. und schon ist Ende aus der Nikolaus.

Das hat mit „Seite“ nichts zu tun, man muss das nur realistisch bewerten ob das steuerrechtlich zulässig ist und funktionieren kann. Mit Glück ja, aber steuerrechtlich richtig wäre das eben nicht.

+1, weil ich deine Kompetenz schätze. Bin gerne aus auf weitere Reiberei, gehe jetzt aber ins Bett. Vielen Dank für deine Kompetenz hier im Forum. Man sieht sich. :smiley:

Du verwendest das Wort „kreativ“ als Synonym für „illegal“!

„Kreativ“ mag positiv klingen aber dahinter steckt trotzdem nur die Absicht, einen Gewinn aus dem Unternehmen zu ziehen, ohne ihn zu versteuern! Das ist Steuerhinterziehung und ich finde langsam, dass dieser Thread geschlossen oder sogar gelöscht werden sollte!

Ich will mich nicht auf dieses Niveau begeben und führe mein Unternehmen ehrlich und redlich!

@Yellow Kreativ mit illegal gleichzusetzen ist schon starker Tobak.

Auch bei uns werden seit fast 20 Jahren die Wagen nach Leasingende rausgekauft.
Betriebsprüfungen gab es ohne Ende. Immer alles gesetzeskonform!
Du solltest vielleicht mal einen kreativen Buchhalter in deine Bücher schauen lassen. Vielleicht können einige Zahlen auch bei dir optimiert werden.

LG
Frank

Was soll man hier noch sagen…
Yellow hat natürlich Recht.

Das Konzept „Wassermann“ kann vielleicht bei dem einen oder anderen funktionieren.
Tatsächlich ist es aber so, dass es sich hier um Stammtisch-Steuerberatung handelt, die
früher oder später auffliegt.

Das Steuerrecht ist viel zu komplex und individuell um hier so eine Instant-Lösung vorzutragen,
also nur umrühren und fertig.

Und noch etwas…falls hier jemand wieder so eine tolle Idee haben sollte,
dann seid bitte so schlau und macht das mit PN.

Ich habe mir das Urteil in letzter Instanz einmal angeschaut und es ist kein Wunder, dass der Bundesfinanzhof so entschieden hat:
[url]http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=31148&pos=1&anz=84[/url]

Hier hat auch der Leasinggeber aus meiner Sicht fahrlässig gehandelt und einen Vertrag aufgesetzt, der bezüglich der Kalkulation des Restwertes weit an der Realität vorbei geht. 2.200 DM Monatsrate auf 36 Monate sind 79.200 DM – zzgl. Restwert von 17.082 DM sind also 96.282 DM an die Leasingbank geflossen. Der Kaufpreis des Wagens lag somit bei rund 86.000 DM.

Nach 3 Jahren einen Restwert von ca. 20% des Neuwagenpreises anzunehmen ist abenteuerlich. Folgerichtig ging es in diesem Fall in die Hose, zumal auch mehrfach nach diesem Schema verfahren wurde. Vielen Dank @Yellow für diesen Fund.

Jetzt mag man behaupten, dass ein Restwert von 30% ebenfalls abenteuerlich sei. Ich sehe das speziell bei einem Tesla anders. Wir erleben eine sich beschleunigende Senkung der Kosten bei den Akkus, damit einher schreitet ein Wertverlust, der sich vom Markt der Verbrenner abkoppelt. Insoweit ist es zukünftig meiner Meinung nach gegenüber dem FA darstellbar, diesen hohen Wertverlust bei der Gestaltung des Leasingvertrages (30% Restwert) argumentieren zu können.

Ich bin übrigens bei Verkäufen von Leasingrückläufern immer gut damit gefahren, ein Wertgutachten zu machen und dann zu einem leicht darüber befindlichem Preis an Dritte zu verkaufen. Selbstverständlich wurde der Gewinn dabei versteuert.

Die Vereinbarung eines festen Restwertes spart jede Menge Nerven zum Ende des Leasings, weil nicht über jeden Kratzer oder Einkaufswagenrempler diskutiert wird. Man weiss von vorne herein, was auf einen zu kommt und erlebt keine böse Überraschung.

Danke an das Forum für die sachliche Diskussion.

Damit sind wir aber im Bereich von Deinen Vermutungen. Im Zweifelsfall wird ein Finanzprüfer das eben doch anders sehen - und dann darfst Du Deine Meinung eben vor Gericht durchsetzen - in solchen Fällen immer mit ungewissem Ausgang. In diesem Fall teile ich beispielsweise Deine Einschätzung nicht.

Wer das Risiko in Kauf nimmt, seine Zeit dann vor Gericht zu verbringen (bzw. seinen Steuerberater oder Anwalt damit zu beschäftigen), der mag das machen. In der Zeit verdiene ich lieber Geld :slight_smile:

Ciao,
Gerhard