Am 10.07.2015 hat der Bundesrat ein Gesetz verabschiedet, dass (endlich!!!) die Kennzeichnung von Elektrotankstellen zur Bevorrechtigung gegenüber Verbrenner-PKW sowie der Gewährung anderer Privilegien regeln können soll.
Ich weiß, das kommt seeeehr früüüüh, „wir deutschen“ sind ja schließlich der Leitmarkt für e-Mobilität
Nunja, immerhin gibts neben der Möglichkeit ein neues Kennzeichen mit dem Zusatz „E“ am Ende zu bekommen eine blaue Umwelt Plakette (statt der grünen), find ich schick!
Für bereits zugelassene E-Autos kann man die neuen Kennzeichen sowie die Plakette auch nachträglich bekommen.
Für den Tag des Inkrafttretens steht da lediglich das Gesetz tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft! D.h. das könnte theoretisch schon gelten, denn der Bundesrat hat es schon verabschiedet und die Verabschiedung ist im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht, von daher gehe ich davon aus das es bereits „verkündet“ ist!?
Daher meine Frage: Hat schon jemand von euch seit 11.Juli 2015 sein e-Auto neu zugelassen und eine blaue Umweltplakette bzw. -E Kennzeichen bekommen?
code Auf Antrag wird für ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Nummer 1 des Elektromobilitätsgesetzes
ein Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge zugeteilt; für ein Fahrzeug im
Sinne des § 2 Nummer 3 des Elektromobilitätsgesetzes jedoch nur, wenn dieses die Anforderungen
des § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllt.
(2) Das Kennzeichen im Sinne des Absatz 1 ist das nach § 8 Absatz 1, auch in Verbindung
mit § 9 Absatz 2 und 3, zugeteilte Kennzeichen ergänzt um den Kennbuchstaben „E“ im Anschluss
an die Erkennungsnummer. Bei Fahrzeugen, denen ein Kennzeichen mit dem Kennbuchstaben
„E“ zugeteilt wurde, ist im Zentralen Fahrzeugregister und im örtlichen Fahrzeugregister,
unbeschadet des § 30 Absatz 1 Nummer 3 und des § 31 Absatz 1 Nummer 3,
Drucksache 254/15 -2-
ein Hinweis darauf einzutragen. Im Falle dass ein Wechselkennzeichnen nach § 8 Absatz 1a
zugeteilt wird, ist der Kennbuchstabe „E“ auf dem fahrzeugbezogenen Teil anzubringen.“[/code]
Klar, wenn er in keine Umweltzone mehr fahren will…
Dazu hätte die Verordnung über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge geändert werden mussen (S.8 „Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht“). Wurde sie aber nicht! Schließlich sind wir in Deutschland, wo die Bürokratie immer schön gegen die Bürger zu arbeiten hat!
Das Ganze ist doch wohl eher ein Witz, oder? Bis auf die evtl. Benutzung von Bus-Linien, von denen es in Deutschland kaum welche gibt, ist ja nichts dabei, was nicht schon jetzt möglich ist? Btw, muss man dann erneut eine Prüfung ablegen, damit man die Schilder und Ampel-Zeichen für Busse und Trams lesen kann?
Klar ist es ein Witz. Es stammt von der Bundesregierung! Auch werden alle Kosten den Kommunen aufgebürdet. Alles zu Lasten Dritter, damit die Rentnerdemokraten weiterhin die Schwarze Null vor sich hintragen können.
Busspuren (nur die mit Normalsignalen) wird (aus gutem Grund) kaum eine Kommune (die welche in nenneswerten Umfang hat) freigeben.
Das E-Kennzeichen wird man für das Halten an Ladesäulen brauchen.
Nach telefonischer Auskunft der Zulassungsstelle kann das neue Kennzeichen erst ab dem 1.1.2016 ausgestellt werden, da diverse Regularien noch nicht geklärt sind Damit verzögert sich mein „coming-out“ als bekennender Elektroauto-Fahrer
So sieht es fast aus…hab info vom BMVI dass das gesetz zwar schon durch den Bundesrat ist, aber anscheinend noch in einer Kabinettssitzung besprochen werden soll weil ein Bundesland änderungen wünscht, dann die Sommerpause…blablabla…bis das kommt ist es auch für mich zu spät
Ich werde mein model S Mitte August zulassen, und davor wird sehr sicher nichts passieren. Evtl. kann ich mit dem Chef der örtlichen Zulassungsstelle ausmachen dass ich schon vorab ein „E-Kennzeichen“ bekommen darf, allerdings ist der Erfolg unwahrscheinlich. die Folge: neue eintragung im Brief, neuer KFZ Schein, neue Kennzeichen, neue Plakette…
Und mein Gedanke war das auch die Deutschen die blaue E Plakette statt der grünen 4 tragen sollten, denn blaues E bedeutet komplett emmissionsfrei, während die grüne 4 lediglich „schadstoffarm“ bedeutet.
Hab echt kein Bock kurz nach der neuzulassung ein neues Kennzeichen beantragen zu müssen…eins ist sicher, ich werde nicht wochen oder monate lang meinen Neuwagen in der Garage stehen lassen nur weil die Bürokraten noch nicht fertig sind…
Btw: die Neuwagen-Kaufprämie von 5000,- EUR für E-Autos soll erst 2017 oder 2018 kommen (lachmichtot!) Wer sich so verhällt hat kein ernstes Interesse daran, 1 Million E-autos bis 2020 auf den Straßen zu haben.