Steuerreform in Österreich

Neben den vereinbarten Änderungen in der aktuellen Steuerreform in AT gabs anscheinend auch eine Anpassung des „Sachbezugs“ für PKW. Ist in Österreich sowas wie „Geldwerter Vorteil“ für den Gebrauch des Firmenwagens privat als Dienstnehmer.
Bisher musste man 1,5% der Anschaffungskosten des KFZ beim Dienstnehmer steuerlich auf den Bezug aufschagen (monatlich). Also die Steuerbasis wurde um diesen Wert erhöht. Die 1,5% erhöhen sich nun auf 2% - aber erst bei Autos mit einem CO2 Ausstoss über 120g/km. Elektroautos sind befreit (schreibt der Kurier). War das schon immer so, oder fördert AT nun doch die Elektro- und CO2-schonende Mobilität am Arbeitsplatz?

Wüßte ich derzeit nicht. Aber zum Thema Steuern und Elektroauto,
da war vor ein paar Tagen in der Kronen Zeitung die Hellcat

Der Preisunterschied von 86 kEUR in Deutschland zu 115 kEUR in Österreich kommen durch
32% NOVA - NormVerbrauchsAbgabe Zulassungssteuer zustande.
Bei Elektroautos gibt es keine NOVA.

Die KFZ Steuer ist für die 717 PS Verbrennungsmotor in der Hellcat in Österreich ist 402,73 EUR pro Monat.
Für die beiden Elektromotore vom P85D zahlt man hingegen keine KFZ Steuer.

Bei Selbstständigen kann man sein Firmenauto leicht zu 80% firmenmäßig genutzt angeben.

Soweit ich es bis jetzt herausgefunden habe, werden Verbrenner zukünftig ein wenig mehr bestraft. Günstiger kommen wir durch die Steuerreform allerdings nicht weg…wäre schön wenn da noch mehr käme…die Hoffnung stirbt zuletzt.

LGH

Tatsächlich! Ihr müsst in Österreich bald die Privatnutzung von Elektroautos als Dienstwagen nicht mehr versteuern!

rdir.de/r.html?uid=A.B.yGl.ESM.B … ek4_FnHaow

Seite 10:

„Um eine Anreizwirkung hin zu alternativen Antrieben zu schaffen und als Beitrag zum nationalen Treibhausziel im Rahmen der EU 2020-Strategie, sollen privat genutzte Dienstfahrzeuge mit Elektromotor steuerfrei sein, das heißt bei diesen kommt zukünftig kein Sachbezug zur Anwendung.“

Das ist ein Hammer und würde ich mir so sehr für Deutschland wünschen!

Vielen Dank für die Info… mein Steuerberater hat schon den Text übermittelt bekommen.
Leider ist das nur für Dienstverhältnisse einstweilen… Für Selbständige wäre da noch der Privatanteil… mal sehen ob die Herren der Politik das angleichen.

Zitat von meiner Steuerberaterin:

Das würde Sie nur betreffen wenn Sie ein Dienstverhältnis hätten und ein Firmenauto auch privat nutzen könnten…

LGH

Leider vollkommen richtig-> als Selbständige sind wir halt die Melkkuh der Nation…
Habe aber auch 4 E-Mobile für Mitarbeiter rennen (ntürlich keine TESLA :wink:) … etwas bringts… wenigstens für die Arbeitnehmer. :unamused:

Zitat meines Steuerberaters:

Änderungen beim Kfz-Sachbezug

Derzeit ist bei Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis
gegeben, der mit monatlich 1,5 % der Anschaffungskosten zu versteuern ist. Nach
dem Reformvorschlag sollen künftig Kfz mit einem CO 2-Ausstoß von mehr als 120 g/km
einem Sachbezug von 2 % der Anschaffungskosten unterliegen. Im Gegenzug sollen privat
genutzte Dienstfahrzeuge mit Elektromotor künftig steuerfrei sein.

Ich würde mal keinen „Eigenverbrauch“ mehr ansetzen (auch kein Fahrtenbuch mehr schreiben) ab 1.1.2016. Und im Falle des Falles eines Findings bei der Steuerprüfung dies „ausfechten“. Manchmal muss man für die Gleichbehandlung auch was tun.

…wenn Du mir die Anwaltskosten übernimmst, dann probiere ich es :wink: . Fahrtenbuch wurde mir schon vor einiger Zeit erlassen, ich darf die Berechnungen der vergangenen Jahre nehmen.

Nun aber etwas anderes, ab 2016 habe ich vor die Ust.für die Wartungskosten usf., genauso wie bei meinem Lieferwagen, abzuziehen. Laut Steuerberatungsstand von vor einem halben Jahr sei dies nicht möglich. Aber ich sehe nicht ein, dass da ein Unterschied zwischen E-Autos vor bzw. nach 2016 gemacht werden soll. Außerdem will ich nicht akzeptieren, dass dies nur bei einer Preisgrenze von 80.000,- möglich sein soll. Oder habt Ihr einen anderen Wissensstand?

LGH

Ja ist mit 80.000,-- gedeckelt wobei nur anteilig bis 40.000,-- Vorsteuerfähig.

Vorsteuerrefundierung bei Kauf auch nur maximal 6.666,67.

Aber immerhin !

Wer auf die PN mit Mailadresse mailt, dem schicke ich den Infofolder der Wirtschaftskammer NÖ.

Kann hier aufgrund der Größe nicht angehängt werden.

Ich werde dies auch so handhaben. Und zwar analog zur Regelung für die Luxustangente (LT). Hier gibts ja auch ein Gerichtserkenntnis, dass Kosten, die NICHT wertabhängig sind, voll in die GuV genommen werden dürfen (ohne Kürzung relativ zur LT).

Soll heissen: Alle Kosten (Strom, Wartung, Zubehör, Reifen, …), die nicht wertabhängig sind, werde ich 100% Ust.seitig abziehen. Wertabhängige Kosten (zB. Reparatur eines Kotflügels, Versicherung usw,) halt nicht.

r.wagner…Danke genauso wollte ich es machen. Wenn Du zufällig das Gerichtsurteil dazu hättest? Sonst spätestens wenn das Finanzamt lästig wird :wink:
LGH

Leider hab ich es auch nicht. Muss im Fall des Falles auch suchen :laughing: