Schilder und Gesetze

Laden oder laden?
Es gibt da dieses Östereichische Gesetz:

[url]http://www.jusline.at/24_Halte-_und_Parkverbote_StVO.html[/url]

Nun, da steht ‚Ladetätigkeit‘. Der Begriff hat sich heute offensichtlich auf Strom-Laden erweitert.
Daraus schließe ich, dass an einer Ladesäule einfach das Schild Parkverbot stehen sollte.
(in D heißt das 'Eingeschränktes Halteverbot") Damit braucht es kein Zusatzschild oder ähnliches mehr.

So kann auch mal ein Stinker für max 3 Minuten stehen (wer länger als 3 Minuten hält der parkt)
Und wenn er länger steht dann braucht er Glück oder er darf sich nicht wundern.

Life’s a bitch, die Rechtswissenschaft ist leider nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. :smiley:

Der Begriff Ladetätigkeit ist in §62 (1) StVO als das „Beladen oder Entladen von Fahrzeugen sowie das Abschlauchen von Flüssigkeiten aus Fahrzeugen oder in Fahrzeuge“ definiert, bezieht sich somit explizit auf Lasten.

Der §24 (1) lit. i 1. Satz StVO bezieht sich nur auf Fußgängerzonen, in denen eine Ladetätigkeit erlaubt ist. Im RIS (österr. Rechtsinformationssystem, siehe Link zum Paragraphen) kommt das aufgrund der Formatierung vielleicht ein wenig besser raus als auf Jusline.

Wenn irgendwo ein Halteverbotsschild steht, dann gilt nach §24 (1) lit. a StVO ein absolutes Halteverbot, es sei denn es ist eine Zusatztafel gemäß §52 Ziffer 13b StVO (in Verbindung mit §52 Ziffer 13a StVO und §54 StVO) montiert.

Zum Gegensatz zwischen Halten (max. 10 Minuten) und Parken (>10 Minuten) siehe §2 (1) Ziffern 27 und 28 StVO.

Soll an einer Ladesäule also nur ein ladendes EV straffrei bleiben, so wäre eine Halteverbotstafel nach §52 Ziffer 13b StVO zu montieren, mit der Zusatztafel (nach §54 StVO) „ausgenommen Fahrzeuge mit Elektroantrieb während des Ladevorgangs“. In der Praxis sah das in Wien in den frühen 90er-Jahren so aus. (Bild) Lustiges Detail am Rande: das dortige Halteverbot ist zwar noch ausgeschildert, aber offenbar totes Recht, da es nicht geahndet wird.

Je nachdem, wer an dieser Säule stehen soll, hat die Zusatztafel einen anderen Wortlaut zu enthalten:

• EV beim Laden: „ausgenommen Fahrzeuge mit Elektroantrieb während des Ladevorgangs“
• EV generell: „ausgenommen Fahrzeuge mit Elektroantrieb“
• EV + Plug-In Hybrid beim Laden: „ausgenommen Fahrzeuge mit elektrischer Auflademöglichkeit während des Ladevorgangs“
• EV + Plug-In Hybrid generell: „ausgenommen Fahrzeuge mit elektrischer Auflademöglichkeit“

Und weil’s hier gerade so schön hinpasst: Lawyered. :mrgreen: url=http://how-i-met-your-mother.wikia.com/wiki/Lawyered[/url]