Bund plant mehr Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen

Moin,

wurde heute schon in einem thread genannt, ist aber untergegangen … finde das Thema dafür zu wichtig.
Hier nochmal:

spiegel.de/auto/aktuell/nape … 02499.html

cu JN1K

Dienstwagen, heißt dann wieder Fahrtenbuch forever. [emoji20]

Und die privaten bleiben auf der Strecke… wie ungerecht

Dienstwagen kann man auch mit 1%-Regelung versteuern :wink:

Hallo,

es geht doch nicht um die 1% Regelung bzw. den geldwerten Vorteil, sondern um die Abschreibung.
D.h. die Firma kann im ersten Jahr 50% des Fahrzeugwertes abschreiben.

Genau!

Aber mal abwarten, ob das wirklich kommt und ob es wieder eine Deckelung gibt…

Waren das beim E-Mobil nicht 0,8% ?

Das wäre ein Traum! Aber bisher gibt es da noch keinen Unterschied. In Deutschland.

Ok! War Wunschdenken …

taxdocs.de/2012/12/das-elektroau … -regelung/

Info meines Steuerberaters:

Bei Elektrofahrzeugen gibt es eine Sonderregelung bzgl. der 1% Regelung private Kfz-Nutzung.

Regelung gilt für Fahrzeuge = Feld 10 der Zulassungsbescheinigung Codierung 0004 oder 0015.

Der Bruttolistenpreis darf für die Ermittlung der privaten Kfz-Nutzung pauschal um die Kosten des
Batteriesystems gekürzt werden. Die Höhe des Abschlags richtet sich nach dem Energieinhalt der Batterie
in kWh (Feld 22 der Zulassungsbescheinigung).

Beispielsweise reduziert sich der Bruttolistenpreis bei einem 2014 zugelassenen Elektrofahrzeug um 450 pro kWh der Batteriekapazität,
maximal um 9.500 EUR.
Minderungsbetrag pro kWH und maximaler Minderungsbetrag werden bis 2023 sukzessive abgeschmolzen.

So betrachtet kommst du beim MS etwa an die 0.8% ran. Richter ist allerdings die oben beschriebene Herangehensweise. Du kannst leider nur 20kwh des Akkus in die Regelung zu deinem Vorteil einfließen lassen ( Max 9500,-). In D werden ja nur e-Cars mit ca 20kw herstellt. Ein Schelm wäre wer da böses denkt.

Gruß

Alex

Ja das ist bekannt und mache ich auch so :wink:

+1
Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass die private Nutzung von E-Dienstwagen steuerlich besser gestellt werden soll, aber die berufliche Nutzung von privaten E-Autos weiterhin „nur“ über die Pendlerpauschale läuft.
:cry:

Hä? Mal gerechnet? Bei Privatfahrzeug und Pendlerpauschale profitierst Du direkt durch die geringenen laufenden Kosten des E-Autos. Zwar sind die € 0,30 wahrscheinlich immernoch nicht kostendeckend, aber Du machst deutlich weniger Verlust als bei einem Verbrenner.

Bei einem Dienstwagen hingegegn wird entweder 1% Listenneupreis pro Monat versteuert oder (Fahrtenbuch) prozentual nach tatsächlicher Nutzung (Afa + Verbrauch + Versicherung etc). Bei beiden Varianten spielt der geringere Verbrauch keine oder nur eine untergeordnete Rolle, so dass die Ersparnis nicht beim E-Dienstwagen-Fahrer ankommt. Deswegen die durchaus sinnvollere Akku-Regelung (auch wenn sie die ruhig etwas höher hätten kappen können).

Die jetzt vorgeschlagenen Vorteile bei der Abschreibung wiederum kommen der Firma des E-Dienstwagen-Fahrers zugute, was eventuell den höheren Kaufpreis ausgleicht.

Ich kritisiere nicht die absolute Höhe der steuerlichen Vergünstigungen, sondern nur die Tatsache, dass E-Autos in einer Variante (Dienstwagen) im Vergleich zu Verbrennern gefördert werden, in einer anderen (privat) hingegen nicht.
Das kann der Staat ja durchaus so machen, eine konsistente Förderung der politisch gewollten E-Mobilität (?) sieht aber m.E. anders aus.

Ich kann nicht dafür dankbar sein, dass man 20kWh Akku abziehen darf. Akkus sind vorausbezahlte Verbrauchskosten - ist ja auch so im Gesetz vorgesehen. Nur in unserer Lobbyrepublik gibt es ja nur Autos mit max 20kWh. Tesla gibts einfach nicht… :imp:

Ist ja schon etwas länger her, aber hat sich da eigentlich gesetzlich was getan? Ich konnte auch nach intensiver Recherche via Tante Google kein Gesetz finden. Das Jahressteuergesetz 2013 war ja nicht :slight_smile: und im E-Mobilitätsgesetz ist davon keine Rede.

Viele Grüße
Stefan

Soweit ich weiß ist das aus einem BMI Rundschreiben, also aus einer Anwendungsvorschrift.

Ich hab das im Büro abgeheftet und kann ggf. mal nachgucken wenn es kein anderer findet.

Sorry, zu wenig intensiv gegoogelt. Ist das AmtshilfeRLUmsG - Änderung des Einkommensteuergesetzes § 6. Darin habe ich es gefunden.

Hallo,

kann nur was aus Fellbach beisteuern.
Die Dienstflotte des Rathauses / Stadtverwaltung wurde komplett erneuert, undum 2 Fahrzeuge verringert. Alles E-Autos.
Soweit so gut…

Als dann aber im nächsten Satz stand, das jedes dieser Autos im Monat mit 500 Euro Steuergeldern gesponsort wird … fiel mir das Blech weg. :imp: :smiling_imp:

Gruß Oliver

Wow,

500 Euro pro Monat Förderung? Die würde ich glatt auch nehmen!
[url]https://www.fellbach.de/html/seiten/output_adb_file.php?id=20297[/url]
Aber ich hab ja schon KFZ-Steuer gespart und darf demnächst in keiner Stadt die Busspur nutzen und kriege dafūr keinen Parkplatz an einer innerstädtischen Ladesäule. Wie gut, dass ich dafür solche Projekte finanzieren darf. Ironiemodus aus