Weniger Staats-Einnahmen durch Elektroautos?

Oft wird behauptet, dass dem deutschen Staat Milliarden an Einnahmen verloren gehen würden, wenn Strom anstatt fossilen Treibstoffen getankt wird und dass deshalb „Fahrstrom“ zusätzlich besteuert werden sollte.
Aber ist das wirklich so? Hat der Staat weniger Einnahmen, wenn man ein Elektroauto fährt?

Ich möchte das gerne mit euch hier diskutieren und gegenchecken lassen, ob meine Vergleichsrechnung zwischen einem Tesla Model S und einem Dieselfahrzeug plausibel und korrekt ist.

Ausführlich findet ihr das Thema in der beigefügten pdf behandelt. Hier kurz ein paar Texte aus der pdf:

Fakten:
Energiesteuer/Mineralölsteuer auf Diesel: 47,04 Cent/Liter
Dieselpreis (Stand: 20.10.2014): 1,23 Euro/Liter
Strompreis (Durchschnitt 2014, Stand 20.10.2014): 29,2 Cent/kWh
Verbrauch Tesla Model S (ab Steckdose): 25 kWh/100km
Staatsanteil am Strompreis : 53%

Das Elektroauto (hier: Tesla Model S) benötigt von dem Energieträger Strom 25 kWh um 100 km weit zu fahren. Würde ein Dieselfahrzeug genauso effizient mit dem Energieträger Diesel umgehen, dann würde es nur 2,54 Liter Diesel für 100 km benötigen (1 Liter Diesel = 9,83 kWh).

Abgaben 25kWh.jpg

Der Staat bekommt mehr als doppelt so viel Abgaben pro kWh Strom gegenüber der kWh Diesel!

Bei welchem Dieselverbrauch hätte der Staat dieselben Einnahmen?

Abgaben 25kWh vs 5-8l.jpg

Erst bei Dieselautos, die mehr als 5,8 Liter/100km verbrauchen, bekommt der Staat mehr Abgaben!

Fazit
Eine zusätzliche Besteuerung von „Fahrstrom“ zu fordern, ist abwegig. Schon heute zahlen Fahrer von Elektrofahrzeugen mehr Abgaben für ihren Energieträger an den Staat als Fahrer von verbrauchsarmen Verbrenner-Fahrzeugen, denen ja auch keine zusätzlichen Abgaben drohen, weil sie ein sparsames Automobil fahren. Im Gegenteil: verbrauchsarme PKWs erhalten Vorteile bei der Besteuerung!
Und in Zukunft wird die Differenz zwischen den Abgaben noch größer, denn ab 2020 gilt in der EU ein max. CO2-Ausstoss von 95g/km – das bedeutet bei einem Diesel-PKW einen Verbrauch von 3,6 Liter/100km!
Der Staat profitiert finanziell von dem Umstieg auf Elektromobilität und kann damit die Einnahme-Ausfälle kompensieren, die durch die CO2-Vorgaben drohen!

Staatseinnahmen Elektroauto V2.pdf (293 KB)

Hier mal die kWh-Werte des durchschnittlichen Spritmonitor-Autos, von dieser Basis kannst du ein realistisches Steueraufkommen
auf den Energieverbrauch hochrechnen.

Derzeitige Kraftstoffkosten des Spritmonitor-Autos

Die Verteilung der Motorleistungen beim Spritmonitor-Auto

Heutige Einsparungen durch das SM-Elektroauto ggü. anderen Antriebssystemen

Vor allem die Erdgas-, Autogas-, aber auch die Dieselfahrer würden richtig eins vor den Latz kriegen,
wenn die Besteuerung gleich - also gerecht wäre.

Grüße
hs

Vielen Dank!
Stammen die Grafiken von Dir?

Mir geht es in dem Dokument aber nur darum zu zeigen, dass die Einnahmen für den Staat bei Elektroautos nicht geringer werden.

Ist das plausibel dargestellt? Gibt es Berechnungsfehler?

Ehrlich gesagt habe ich das nicht verstanden. Die staatlichen Abgaben für Strom stehen dem Staat im Ergebnis nur hinsichtlich der MWSt zur Verfügung,
soweit nicht Vorsteuer gezogen werden kann. EEG, Netzgebühr usw. werden doch weitergeleitet. Die Mineralölsteuer geht vollständig in
den Staatshaushalt. ME wird wegen der zukünftig verstärkten Nutzung von Elektroenergie der Staat Gebühren über die Nutzung, zB per GPS erfaßt,
erheben müssen, der Einstieg durch Dobrindt ist doch schon da.

Weiter hinkt der Vergleich über die verbrauchten kWh, da der Wirkungsgrad bei einem Verbrenner vielleicht bei 35% liegt und
bei einem Elektromotor bei >95% (Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Wirkungsgrad). Die Fragen habe ich mir auch schon öfter gestellt, bin aber nicht in der Lage zu berechnen, was bei einer 100%igen Quote von Elektromobilen aufkommenstechnisch passieren würde (Eigenerzeugung, Wirkungsgrad usw.).

Was der Staat mit dem Geld macht, ist ja seine Sache. Genauso ist es seine Sache, wie er die Verteilung vornimmt. Ob er sie für Ökostromförderung ausgibt oder nicht, liegt in seiner Entscheidung. Ob er das ganze über den Staatshaushalt regelt oder über einen Sondertopf wie beim EEG, ist auch seine Entscheidung. Zudem sinkt die Ökostromumlage pro kWh bei steigendem Stromverbrauch, da sich die fixen Kosten auf eine variable Menge kWh verteilen. Es bleibt also Raum für Steuererhöhungen - insbesondere ab dem Moment, ab dem die ersten Anlagen aus der Förderung herausfallen.

Der Wirkungsgrad des Verbrenners wurde in den Rechnungen berücksichtigt. So kommt doch die Aussage zustande, dass die Abgaben erst ab einem Dieselverbrauch von 5,8l höher sind als beim Elektroauto mit 25kWh Verbrauch.

Sehe ich anders, die EEG-Umlage ist eine Umverteilung von unten nach oben und ist mit einer Steuer, die die Leistungsfähigkeit und den Verbrauch besteuern soll, nicht zu vergleichen. Damit wurden Investitionsanreize geschaffen, da ansonsten niemand (fast niemand) zB 2002ff. PV angeschafft hätte. Diese Gelder stehen im Ergebnis dem Staatshaushalt nicht zur Verfügung, sondern den Investoren, was natürlich wieder Steuern auslöst. Viel Spaß beim Rechnen.

Nun, es liegt in der Natur der Sache, dass ausgegebenes Geld dem Staatshaushalt nicht mehr zur Verfügung steht. Wenn die Regierung ein Investitionsprogramm „Schienenbau“ auflegt, steht das dabei der Bahn zugesagte Geld dem Staatshaushalt auch nicht mehr zur Verfügung. Beim Strom wurde eben eine Steuer geschaffen - in dem Fall Umlage genannt - die Investitionen in erneuerbare Energien anregte. Der Staat nimmt auf der einen Seite Geld und gibt es auf der anderen Seite aus. Und in 15 Jahren, wenn die Masse aus der EEG-Förderung rausfällt und die Umlage sinkt, wird im gleichen Maße die Stromsteuer erhöht.

Danke für eure Diskussion und Anregungen!

So sehe ich das auch!

Eine „Umlage“ ist eine zweckgebundene Steuer. Das bedeutet: der Staat darf das Geld nur für den genannten Zweck ausgeben.
Mit einer „Steuer“ kann der Staat machen, was er will - was er auch bei der Energiesteuer (ehemals: Mineralölsteuer) und der Stromsteuer (geht übrigens zu 90% in die Rentenkasse!) tut.
Würde es die Umlage nicht geben aber der Staat will trotzdem den Zweck unterstützen, dann würde er das Geld aus irgendeiner Steuer verwenden. In Summe bleibt es das selbe.

Übertragen auf ein Beispiel aus dem Privatleben bedeutet das:
Arbeitnehmer A bekommt von seinem Arbeitgeber ein Netto-Gehalt (-> Steuer) von 1.960,- Euro/Monat.
Nun möchte er gerne ein Fitnessstudio besuchen, dass 40,- Euro/Monat kostet und bittet seinen Arbeitgeber, ihm diesen Betrag zusätzlich zu zahlen (Ja das geht wirklich :wink: )
Er sagt „Ja“ und überweist ihm zusätzlich jeden Monat 40,- Euro (-> Umlage), die er nur für das Fitnesstudio verwenden darf.

Arbeitnehmer B bekommt von seinem Arbeitgeber ein Netto-Gehalt (-> Steuer) von 2.000,- Euro/Monat.
Er besucht das selbe Fitnessstudio, dass 40,- Euro/Monat kostet.

Welcher Arbeitnehmer hat höhere Einnahmen?

Die EEG und all die anderen Abgaben sind gerade keine Steuern, Vaterstaat hat sie ja auch zu keiner Zeit in seinen Fängen, weshalb ja OS Electric Drive meint es wären auch keine Subventionen, nur weil das BGH festgestellt hat da es sich um keine staatlichen Subventionen handelt.

Aus Imagegründen nannte man das Umlage statt Steuer. Genauso wie GEZ natürlich nie und nimmer eine Steuer ist. Oder die IHK-Beiträge. De facto sind es aber unumgängliche, staatlich diktierte Ausgaben, für die wiederrum der Staat die Verwendung festlegt. Und wenn morgen die vom Finanzministerium beauftragte Werbeagentur Jung von Matt die Idee hätte, das ganze für bessere Akzeptanz „Rundablagentopping“ zu nennen, bleibt der Effekt der selbe wie bei einer Steuer: Der Staat nimmt Geld von dir und gibt es so aus, wie es ihm passt. Widerstand ist zwecklos.

Der Vergleich gegen den durchschnittlichen (tatsächlichen) Dieselverbrauch / Kosten von 9,30 Euro wäre ausgewogen.

Desweiteren landet die EEG-Umlage vollständig in der Tasche der Photovoltaik- und Windrädchen-Betreiber und mitnichten in der Steuerkasse.

Zusammen hinkt der Vergleich auf einem 5,20 zu 3,87 Bein :wink:

Gruß SRAM

In der Steuerkasse nicht, richtig.
Ansonsten: Nein, falsch.
Die EEG-Umlage ist dafür da, neue EE-Erzeugungsanlagen zu bauen. Damit wird mitnichten die Vergütung von EE-Einspeisern bezahlt.

Interessanterweise werden von den derzeit ca. 6 Cent nachweislich nur etwa 4 Cent wirklich dafür aufgewendet.
Auf journalistische Nachfragen bei den großen Energiererzeugern, die auch diese Umlage für den EE-Aufbau bekommen, wollten ausnahmslos alle keine Antwort darauf geben, was mit der Differenz passiert.

Sorry, das ist falsch:

a) Abnahmeverpflichtung = „Einspeisevorrang“ für alternativen Strom

b) Gesetzgeber legt Vergütung fest, die der Übertragungsnetzbetreiber an den Einspeiser zu zahlen hat.

c) EEG-Abgabe errechnet sich aus Differenz der Vergütung zum bestimmten Zeitpunkt (15 Minuten-Scheibe) zu den Kosten des Stroms an der Börse zum gleichen Zeitpunkt

d) die Netzbehörde überwacht das Ganze (Daten werden im Netz vollständig zur Verfügung gestellt, d.h. für die vier Übertragungsnetzbetreiber getrennt, nach Einspeiser und das Ganze alle 15 Minuten

e) den Übertragungsnetzbetreibern wird die EEG abgabe zum Ausgleich deren Zusatzkosten zugestanden, wobei von der Netzbehörde wiederum dem Übertragungsnetzbetreiber nur eine stark limitierte Rendite zugestanden wird (für diese Rendite würde kein Handwerksmeister arbeiten, weshalb es auch erhebliche Probleme mit der Finanzierung der Netze gibt)

Gruß SRAM

Aber es macht keinen Unterschied. Wenn die Umlage „Steuer“ heißen würde und der selbe Betrag für den selben „Zweck“ aufgewendet wird, was macht das dann für einen Unterschied!

Oder andersherum:
Nur ca. 25% der Mineralölsteuer werden für den Straßenbau ausgegeben. Wenn die Regierung nun auf die Idee kommen würde, eine „Straßenbau-Umlage“ auf den Treibstoff zu erheben und stattdessen die Mineralölsteuer um ein Viertel zu kürzen, hätte der Staat dann weniger Einnahmen?

Der Unterschied würde in diesem Falle darin liegen, daß der Strassenbau AUSGESCHRIEBEN würde und der günstigste Bieter den Zuschlag erhält.

Ich glaube nicht, daß Du mit dem Bau Deiner Photovoltaik an einer Ausschreibung teilgenommen hast, bei dem der günstigste Bieter den Zuschlag erhalten hat.

Man stelle sich einfach vor, Strassenbau wäre mit einer garantierten Rendite abgesichert (=Einspeisevergütung) und die Abnahme wäre garantiert (= Abnahmeverpflichtung in unbegrenzter Höhe), egal ob die Strasse gebraucht wird oder nicht, und jeder könnte sich beteiligen…

Deutschland wäre eine einzige Betonwüste… :mrgreen:

Gruß SRAM

BTW.: Schweden hat gerade dieses Ausschreibungsmodell für Alternative. Und siehe da: es geht sehr viel günstiger :sunglasses:

Ganz ruhig SRAM :wink:

Ich habe keine Photovoltaik und es geht mir nicht um das EEG.

Ich betrachte lediglich die Abgaben, die ein Elektroautofahrer im Vergleich zu einem Dieselfahrer an den Staat zahlt.
Ob er (der Staat) damit, nach Deiner Meinung, Sinniges oder Unsinniges macht, ist bei der Betrachtung völlig egal.

Hier sieht man, weshalb neue Abgaben so gern anders als Steuern genannt werden. Viele sehen es dann auch nicht als Steuern an, obwohl die staatlich verordnete Abgabe genau das ist. Die nächste Steuer, die so nicht genannt wird, ist dann die allgemeine Straßenmaut.

Nochmals, und dies ist doch hier mehrfach belegt worden, EEG ist keine Steuer, sondern eine gesetzlich verordnete Umlage,
Insbesondere werden Ansprüche der Betreiber geregelt. Straßenmaut wird in der Ausgestaltung eine Steuer sein, da gebe ich Dir recht, zumal die KFZ -Steuer verrechnet werden soll.
Zur Definition Steuer (P3 AO):
Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.

Was hat das damit zu tun, wohin die EEG-Umlage fließt?

Was hat das damit zu tun, wohin die EEG-Umlage fließt?

Mit anderen Worten: Die Betreiber von Großkraftwerken kassieren zumindest einen Teil der EEG-Umlage dafür, daß sie zu blöd waren, selbst auf EE zu setzen. Also Geld kassieren für falsche Manager-Entscheidungen. Ich glaube, ich arbeite in der falschen Branche …

siehe Anmerkung zu Punkt c)

Welche Zusatzkosten haben die Betreiber?

Ungeklärt ist nach wie vor die Frage nach dem Verbleib des Teils der EEG-Umlage, über die die Kraftwerksbetreiber keine Auskunft geben wollen.

Gruß
Markus

Können wir uns dann trotzdem darauf einigen, dass der Staat von einem Elektroautofahrer mehr als doppelt so viel Geld pro kWh bekommt, wie von einem Dieselfahrer?

Um diese Aussage geht es mir.