Welche konkreten Bevorrechtigungen gibt´s für E-Kennzeichen?

Guten Morgen,

ja, es gibt schon Diskussionen zur grünen Plakette und dem E-Kennzeichen. Mich würde interessieren, wo es konkrete Voteile für E-Kennzeichen-KfZ gibt? Gibt es Beispiele? Macht es tatsächlich Sinn, ein E-Kennzeichen zu beantragen? In Berlin zB. sind mir keine Bevorrechtigungen bekannt.

Nach dem EmoG (Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge [Elektromobilitätsgesetz - EmoG]) sind gemäß §3 Abs. 4 „(4) Bevorrechtigungen … MÖGLICH 1. für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen, 2. bei der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen oder Wegen oder Teilen von diesen, 3. durch das Zulassen von Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtverboten, 4. im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen.“

In dem Stadteil von Berlin, wo ich wohne, sind mir keine Bevorrechtigungen bekannt, diese sind ja auch nur „möglich“. Parktickets sind auch von KfZen mit E-Kennzeichen zu kaufen und die grüne Plakette braucht es auch (Internetseite Berlin.de: „Für das Befahren der Umweltzone ist auch für Fahrzeuge mit Elektrokennzeichen eine Feinstaub-Plakette … notwendig.“) Auch dafür gibt es hier Threads.

Frage: Wie häufig gibt es solche Bevorrechtigungen? Vielleicht können ja konkrete Beispiele gepostet werden.

Gruß aus Berlin

Hier haben wir schon einen Thread dazu :arrow_right: Sonderregelungen für EVs in Städten

Bitte in dem anderen Thread weiter diskutieren.