Liebe Freundinnen und Freunde der Elektromobilität,
ich benötige einen Rat zur Bestimmung des Bruttowertes für die 1%-Regelung, da bei einer laufenden Lohnsteueraußenprüfung der ursprünglich angesetzte Bruttowert kritisiert und nachträglich zur Berechnung angehoben wurde.
Unsere Firma hat im November 2017 ein Tesla Model S geleast, das ich privat nutzen darf und wir haben uns statt der aufwändigen Führung eines Fahrtenbuches für die 1%-Regelung entschieden. Dazu musste erst einmal herausgefunden werden was genau der Bruttowert des Fahrzeuges ist und hier geht das Problem los. Wie findet man den steuerlich anzusetzenden Brutto-Listenpreis seines Tesla heraus? Die Rechnungen des Herstellers sind für das Finanzamt offenbar etwas obskur.
Die Rechnung von Tesla besagt, dass das Fahrzeug in der gewählten Ausstattung inkl. USt. 87.190,00 Euro kostet, gemindert um den von Tesla gewährten Umweltbonus i.H.v. 2.380,00 Euro und einer Reduktion i.H.v. 1.000,00 Euro aufgrund einer Empfehlung. Daraus resultiert ein Gesamtwert inkl. USt. von 83.810,00 Euro, der als Grundlage für das Leasing herangezogen wurde.
Im Jahr 2017 konnten als Nachteilsausgleich für Elektrofahrzeuge 8.000,00 Euro für den Akku abgezogen werden, was zu einer Berechnungsgrundlage i.H.v. 75.810,00 Euro führte. Zusätzlich erhielt man ja von der BAFA auch noch einen Umweltbonus i.H.v. 2.000,00 Euro, bei dem ich nicht weiß, ob er auch den Bruttowert des Fahrzeuges mindert. In meinem Fall wurde dieser Bonus ignoriert.
Ein weiterer Nachteil ggü. Dienstwagen mit Verbrennungsmotor ist, dass im Vergleich bei E-Fahrzeugen keine Steuer anfällt, die die Firma für das Fahrzeug zahlen muss und die dem Nutzer vom Finanzamt als geldwerter Vorteil in Rechnung gestellt werden müsste. Das Gleiche gilt für deutlich geringere Betriebskosten, da weniger Verbrauchsmaterialien wie Öl, Bremmsbeläge etc., Wartungskosten und Treibstoffkosten (kostenfreie Nutzung des Supercharger-Netzes) anfallen. Alle diese Kosten sind bei Verbrennern deutlich höher und bei Tesla bereits im Bruttowert eingepreist. Hier fehlt meines Erachtens ein weiterer Nachteilsausgleich ggü. Verbrenner-Dienstwagen.
Die Lohnsteueraußenprüfung ergab nun (möglicherweise aufgrund mangelnder Erfahrung der Sachbearbeiterin mit dieser Materie) eine Berechnung des Bruttowertes ohne jegliche Abzüge, also der vollen Ansetzung der 87.190,00 Euro, lediglich gemindert um den Nachteilsausgleich für den Akku.
In Summe wird mir also ein geldwerter Vorteil i.H.v. 793,00 Euro pro Monat berechnet.
Könnt ihr mir von euren Erfahrungen in diesem Zusammenhang berichten bzw. mir Argumente an die Hand geben, mit denen ich die Sachbearbeiterin des Finanzamtes überzeugen kann? Erschwerend kommt nämlich hinzu, dass ab 01.01.2019 neue Regeln bei der Berechnung des Nachteilsausgleiches aufgrund der 0,5%-Regelung in Kraft getreten sind und diese momentan sogar miteinander vermischt angewendet werden.
Herzlichen Dank für jeden Tipp !!!