Dienstwagenbesteuerung - Bruttowertbestimmung

Liebe Freundinnen und Freunde der Elektromobilität,

ich benötige einen Rat zur Bestimmung des Bruttowertes für die 1%-Regelung, da bei einer laufenden Lohnsteueraußenprüfung der ursprünglich angesetzte Bruttowert kritisiert und nachträglich zur Berechnung angehoben wurde.

Unsere Firma hat im November 2017 ein Tesla Model S geleast, das ich privat nutzen darf und wir haben uns statt der aufwändigen Führung eines Fahrtenbuches für die 1%-Regelung entschieden. Dazu musste erst einmal herausgefunden werden was genau der Bruttowert des Fahrzeuges ist und hier geht das Problem los. Wie findet man den steuerlich anzusetzenden Brutto-Listenpreis seines Tesla heraus? Die Rechnungen des Herstellers sind für das Finanzamt offenbar etwas obskur.

Die Rechnung von Tesla besagt, dass das Fahrzeug in der gewählten Ausstattung inkl. USt. 87.190,00 Euro kostet, gemindert um den von Tesla gewährten Umweltbonus i.H.v. 2.380,00 Euro und einer Reduktion i.H.v. 1.000,00 Euro aufgrund einer Empfehlung. Daraus resultiert ein Gesamtwert inkl. USt. von 83.810,00 Euro, der als Grundlage für das Leasing herangezogen wurde.

Im Jahr 2017 konnten als Nachteilsausgleich für Elektrofahrzeuge 8.000,00 Euro für den Akku abgezogen werden, was zu einer Berechnungsgrundlage i.H.v. 75.810,00 Euro führte. Zusätzlich erhielt man ja von der BAFA auch noch einen Umweltbonus i.H.v. 2.000,00 Euro, bei dem ich nicht weiß, ob er auch den Bruttowert des Fahrzeuges mindert. In meinem Fall wurde dieser Bonus ignoriert.

Ein weiterer Nachteil ggü. Dienstwagen mit Verbrennungsmotor ist, dass im Vergleich bei E-Fahrzeugen keine Steuer anfällt, die die Firma für das Fahrzeug zahlen muss und die dem Nutzer vom Finanzamt als geldwerter Vorteil in Rechnung gestellt werden müsste. Das Gleiche gilt für deutlich geringere Betriebskosten, da weniger Verbrauchsmaterialien wie Öl, Bremmsbeläge etc., Wartungskosten und Treibstoffkosten (kostenfreie Nutzung des Supercharger-Netzes) anfallen. Alle diese Kosten sind bei Verbrennern deutlich höher und bei Tesla bereits im Bruttowert eingepreist. Hier fehlt meines Erachtens ein weiterer Nachteilsausgleich ggü. Verbrenner-Dienstwagen.

Die Lohnsteueraußenprüfung ergab nun (möglicherweise aufgrund mangelnder Erfahrung der Sachbearbeiterin mit dieser Materie) eine Berechnung des Bruttowertes ohne jegliche Abzüge, also der vollen Ansetzung der 87.190,00 Euro, lediglich gemindert um den Nachteilsausgleich für den Akku.

In Summe wird mir also ein geldwerter Vorteil i.H.v. 793,00 Euro pro Monat berechnet.

Könnt ihr mir von euren Erfahrungen in diesem Zusammenhang berichten bzw. mir Argumente an die Hand geben, mit denen ich die Sachbearbeiterin des Finanzamtes überzeugen kann? Erschwerend kommt nämlich hinzu, dass ab 01.01.2019 neue Regeln bei der Berechnung des Nachteilsausgleiches aufgrund der 0,5%-Regelung in Kraft getreten sind und diese momentan sogar miteinander vermischt angewendet werden.

Herzlichen Dank für jeden Tipp !!!

Ahoi,
mein Tipp dazu wäre, eine App für das Fahrtenbuch zu nutzen. Es stellt kaum Aufwand dar und spart enorm Geld. Mache ich seit Jahren und würde bei Prüfungen auch abgenickt.
Allerdings ist nun ja bereits das Kind in den Brunnen gefallen.
Beim Geldwerten Vorteil wird meines Wissens nach immer der Listenwert genommen. Selbst wenn der Händler 30% Rabatt gibt.

Danke für Deine schnelle Antwort Tommy.

Das Berechnungsmodell kann man jedes Jahr wechseln. Das mache ich aber aus gutem Grund nicht.

Um die Ermittlung des Bruttolistenwertes geht es genau. Wenn die Leasingfirma den reduzierten Betrag ansetzt und unsere Firma diesen auch bezahlt, warum setzt das Finanzamt dann einen höheren Wert an?

Imho gilt für den bzgl. der 1%-Regelung maßgeblichen Bestimmungswert:

a) Bruttopreis, also Fahrzeug in der gewählten Ausstattung inkl. USt. 87.190 €
minus
b) Nachteilsausgleich von 2017 i.H.v. 8.000 €
= 79.190 €

zu a) entspricht dem BLP bei Verbrennern. Irgendwelche Rabatte werden da ja auch nicht berücksichtigt, auch nicht solche aufgrund eines Empfehlungsprogramms. Irgendeine staatliche Förderung schon mal gar nicht.

zu b): der Nachteilsausgleich ist als Ausgleich dafür gedacht, dass EV teurer sind als Verbrenner. Und wieviel Steuern der AG zahlt, bzw. dass er 10 Jahre keine fürs EV zahlt, spielt imho auch keine Rolle.

Ich fürchte, du hast keine guten Argumente zu Deinen Gunsten. Aber vielleicht lohnt es sich, das in einem Steuerberaterforum zum Thema zu machen. Dann schreibe aber allgemein, d.h. ohne konkrete Beträge und frage dann z.B. „wie ist die Rechtslage“. Konkrete Steuerberatung ist schließlich nicht erlaubt.

EDIT: wie eine Leasingfirma das berechnet, dürfte die Betriebsprüfer wenig interessieren.

Wie der Name sagt, es geht um den Bruttolistenpreis, nicht den Bruttorechnungsbetrag.
Rabatte mindern den Bruttolistenpreis nicht.

Bei E-Autos gibt es doch die 0,5% Regel !

Auch der 2000 Euro Bafaanteil von Tesla und die 1000€ Vermittlungsprovision gehen ja nur von dem wirklichen Bruttolistenpreis ab, somit kannst Du nicht den geringeren Wert ansetzen. Das Finanzamt hat somit recht, wirst Du leider nicht ändern können.

Nein, nur für aktuell in 2019 angeschaffte Fahrzeuge. Er könnte den Leasingvertrag versuchen vorzeitig zu beenden und einen neuen Leasen, dann sind es 0,5%

Sehe ich auch so, ganz schlimm wird es wohl diejenigen treffen, die sich ein Bestands-P Modell nach der Preissenkung zugelegt haben. Jemand hatte hier dazu mal eine Rechnung gezeigt. Da stand dann irgendwas von 150K Listenpreis und unten 32K Rabatt und Endsumme somit 118K. Das FA wird aber nur die obigen 150K akzeptieren, da immer der BLP ohne irgendwelche Rabatte gilt.

Waren die brutto 87.190,00 Euro der Betrag inkl. Überführungskosten? Soweit mir bekannt, sind Überführung / Zulassung NICHT für die Berechnung des Bruttolistenpreises heranzuziehen, so dass sich doch noch eine leichte Minderung ergibt.

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Überführungskkosten sind nicht auf der Rechnung. Einzig eine Registrierungs- und Verwaltungsgebühr i.H.v. 369,75 Euro könnte man evtl. abziehen.

Der Tipp mit dem Steuerberaterforum ist gut. Mich interessiert insbesondere eine gerechte Behandlung aller Nachteile ggü. einem Verbrenner-Dienstwagen, die im Bruttowert mit eingepreist sind. Eine Kollegin mit einem Verbrenner bekommt monatlich Betriebs- und Wartungskosten (inkl. Treibstoff) gratis vom Arbeitgeber bezahlt, während ich den Wegfall dieser fortlaufenden Kosten über den Listenpreis vom Finanzamt in Rechnung gestellt bekomme (oder sehe ich da etwas falsch?).

Siehst Du IMHO falsch. Wenn Du dem Unternehmen -über wegfallende Wartungskosten z. B.- Kosten einsparst dann mußt Du das mit dem AG verhandeln nicht mit dem Finanzamt. Du kannst nicht darüber argumentieren, das der Tesla so viel teurer wäre, weil er hintenraus weniger Kosten verursacht.

Dann könnte auch der Passat-Diesel-Fahrer geringeren BLP ansetzen wollen, da sein Auto ja weniger verbraucht als sein Benziner-Kollege. In Realitas ists meist andersum, denn bei vergleichbarer Motorisierung ist der mehr verbrauchende Benziner im BLP niedriger als der Diesel, der dem Unternehmen mehr Kosten verursachende Wagen ist also in der Versteuerung beim AN günstiger.

Zur Zeit gibt es keine (steuerliche) Gerechtigkeit EV vs. Verbrenner, jedenfalls nicht bei solchen EV, die vor Anfang 2019 (im steuerlichen Sinn) angeschafft wurden (bei neueren: 0,5%-Regelung). Das wäre dann eher Sache des Arbeitgebers, hier einen Ausgleich zu schaffen. Vielleicht kannst Du den überreden, Lademöglichkeiten zu schaffen (den Strom musst du NICHT als geldwerten Vorteil versteuern) bzw. dir eine Ladekarte (analog den Tankkarten für Verbrenner) zu geben oder dir eine Pauschale fürs Laden zu Hause zu vergüten.

Vielen Dank - ihr habt mir mit euren Antworten sehr geholfen, die Sache noch einmal aus ein paar anderen Blickwinkeln zu sehen.

Die 0,5%-Regelung habe ich natürlich im Blick. Von der werde ich dann hoffentlich beim nächsten Modell profitieren, das im nächsten Jahr dann ansteht. Dann sind vermutlich auch die Preise etwas runter und die Elektromobilität wird für Dienstwagennutzung etwas erschwinglicher.

Euch allen gute und unfallfreie Fahrt und einen schönen Restsommer!

Nur nochmals, habs vor einigen Jahren mit dem FA und Stb. bereits durch.

Es zählt der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der EZ. Also muss ich sogar für mein Model S P 100 DL mehr versteuern als ich bezahlt habe. Da ich aber ein ekektr. Fahrtenbuch anwende, sind auch die 0,5% für mich noch zu viel und das Fahrtenbuch lohnt sich.

Wenn - wie im o.g. Bsp - der große 100er mit ca. 150 TEur erst zugelassen wurde, wo die Preise auf heutigem Niveau lagen, würde ich meinen Stb./ Anwalt und den Leiter des FA damit beschäftigen.

Ist im Steuerrecht eine reine Sache der Rechtsanwendung. Im Gesetz steht der Bruttolistenneupreis, ob gerecht oder nicht.
In Foren der StB wird das nicht groß diskutiert werden, da die Rechtslage eindeutig ist.
Bei der Umsatzsteuer gilt die Vergünstigung der 0,5% Regelung für ab 1.1.19 zugelassene Fahrzeuge leider nicht.
Also den BLP zum Zeitpunkt der EZ dokumentieren und im Zweifel vorab mit StB besprechen…

Ahoi,

wie schon in meinem ersten Beitrag geschrieben, empfehle ich dringend das Fahrtenbuch per App. Mach doch mal einen Versuch. Das kostet täglich nur ein paar Sekunden. Ist Routine, wie das Anstöpseln am SuC. Kostet kaum Geld, kaum Zeit und spart extrem Geld.
Wenn die Finanzamtregeln eingehalten werden, gibt es auch kein Problem.

Warum?
Damit niemand einen Deal mit der Leasingfirma macht, einen extrem niedrigen Bruttopreis in den Leasingvertrag schreibt und so die Steuerlast künstlich nach unten drückt.
Es gilt sogar immer der offizielle Herstellerlistenpreis. Nicht der Händerllistenpreis.
Unterschied: ein Auto wird nach dem deutschen gültigen VK Preisliste besteuert, auch wenn er als Reimport zu einem deutlich niedrigeren Listenpreis beim Händler gekauft wurde.