Industriestrom für Mitarbeiter

Hallo Community,
mein Arbeitgeber (mittelst.Unternehmen mit ca. 130 Arbeitnehmern) bezieht aufgrund des sehr hohen Energieverbrauchs Industriestrom für ca. 8Cent pro kWh. Nun hat mein Chef gesagt, dass Mitarbeiter mit einem Elektrofahrzeug (od. Hybrid) kostenlos aufladen dürfen.

Dann kam der Leiter von unserer Elektroabteilung daher und hat gesagt, dass es nicht möglich sei, da es ein geldwerter Vorteil wäre und gesondert abgerechnet werden muss. Dieses Argument stimmt ja seit dem 01.01.2017 nicht mehr, solange der Arbeitgeber den Strom kostenlos oder verbilligt zur Verfügung stellt. (bitte um Korrektur wenn falsch)

Nachdem wir das erste Problem aus dem Weg geschafft hatten, kam der gleiche Leiter wieder daher und meint nun, dass wir verbilligten Industriestrom bekommen und da nicht einfach jemand sein Elektroauto aufladen kann. Er hat bedenken, dass wir sonst unseren Industriestrom verlieren könnten.

Ab hier bräuchte ich Eure Hilfe! Leider finde ich im Internet diesbezüglich keine Antwort?! Vielleicht hatte jemand von Euch schon das gleiche Problem und kennt sich da besser aus?

Grüße,
Andi

Bei Eon wird es den Mitarbeitern auch kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Moderator yellow macht es meines Wissens mit seinen Mitarbeitern auch. Vielleicht kannst Du ihn fragen.

Hier bin ich! :slight_smile:
Ja bei uns müssten Mitarbeiter fürs Laden nix bezahlen. Leider hat aber noch kein Mitarbeiter privat ein Auto mit Stecker.
Dafür sind 8 unserer 14 Dienstwagen mit Stecker.

Ich verstehe das Argument auch nicht!? Verliert die Firma auch den günstigen Industriestrom, wenn die Kaffeemaschinen und PCs damit betrieben werden? :wink:

Angesichts der zweimaligen Falschauskunft des „Leiters“ könnte dieser doch langsam etwas verlieren… Oh Mann.

Und sonst hat der Typ keine Probleme? :unamused: Wohl eifersüchtig, dass er seinem V6 jeden Monat 200 EUR einfüllen muss :laughing:

Danke für Eure Antworten. Die Argumentation finde ich auch komisch. Leider habe ich aber nix handfestes was ich ihm auf den Schreibtisch klatschen könnte.

Das Thema wird natürlich sensibel bei uns behandelt, da unser Unternehmen auf Industrie Strom angewiesen ist.

Und ja, der Typ hat scheinbar was gegen e-Mobilität

Spricht etwas dagegen, den Stromlieferanten zu fragen, ob mit seinem Industrie-Strom Autos geladen werden dürfen? Ob privates Fahrzeug oder Dienstfahrzeug sollte dabei keine Rolle spielen.

Ein Thema könnte sein, wenn Ihr von der EEG Umlage befreit seit als energieintensiver Betrieb.

photovoltaik.org/wissen/eeg … e-betriebe

Ich bin mir aber auch nicht sicher ob es ein Problem ist.

Zum Thema Geldwerter Vorteil, die Ausnahmegenehmigung bzw Befreiung ist noch befristet.

Ja, das sind wir.

Bleibt wahrscheinlich nur eins übrig, mit dem Chef nochmal ins Gespräch zu kommen, damit er sich mit dem Energieversorger in Verbindung setzt.

Gerade für diese Fälle wurde doch gerade das ENWG geändert und die Ladesäule als Letztverbraucher definiert.
Sonst müsste man ja auch bei selbst verbrauchtem Photovoltaik Strom EEG Umlage bezahlen sobalkd man den an Kunden abgibt.
(So wie Aldi etc…)

Hallo,
der Strompreis von 8cent deutet daraufhin, dass ihr von der Stromsteuer befreit seid. Daher ist die Verwendung des Stroms nur für unternehmerische Aktivitäten statthaft (z.B. auch für das e-Auto des Unternehmens). Es gibt aber auch die Möglichkeit einen zweiten Zähler einzubauen, der Strom wird dann von dem Hauptzähler abgezogen und dann dafür eben Stromsteuer bezahlt, das muss z.B. auch für Kantinenbetriebe auf dem Unternehmergelände gemacht werden.

Zu dem Geldwertevorteil ist schon alles gesagt, ist alt bis zum 31.12.2020 temporär, ich gehe aber davon aus, dass es verlängert wird.

Anbei eine kurze Zusammenfassung meines Wissens (habe die gleiche Aufgabe von meinem Chef bekommen),
welche (gesetzlichen) Regelungen für e-Ladepunkte zu beachten sind:

  • Das Stromsteuergesetz (kurz: StromStG), hinsichtlich Stromsteuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
  • Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr,hinsichtlich „…privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung steuerbefreit (§ 3 Nummer 46 EStG). „
  • NRW Förderprogramm „Sofortprogramm Elektromobilität (Förderung)“hinsichtlich Förderung von Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur
  • Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile (Ladesäulenverordnung - LSV)

Zum einen bezieht deine Firma sicherlich nicht für 8 cent pro kWh ihren Strom. Das ist der reine Arbeitspreis, da kommen Leistungspreis, Abgaben, Umlagen und Mehrwertsteuer noch drauf.
Aber das war ja garnicht deine Frage.

Es gibt in der Tat Situationen in denen der betriebliche Verbrauch privilegiert ist. Hoher Verbrauch, reduzierte EEG Umlage, Stromsteuerbefreiung nach Umweltaudit…
In vielen dieser Situationen ist es in der Tat so, dass die Stromabgabe an Dritte von diesen Privilegien nicht profitieren darf. Ein Verstoß dagegen führt nicht automatisch zum Verlust der Privilegien, kann aber Strafen nach sich ziehen. Man kann diesen Problemen manchmal durch ein (leider teures) dediziertes Messkonzept entgehen. Dein Kollege hat also zumindest möglicherweise nicht unrecht.
Weiter ins Detail will ich an dieser Stelle nicht gehen. Schick mir eine PN wenn dich das interessiert.

VG, Oliver

vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten.

Oliver, hab Dir eine PN geschickt

Das scheint mir der einzig richtige Weg zu sein. Kann natürlich auch der Abteilungsleiter Elektro sein.