Ich hab keine seriösen Quellen gefunden, aus denen hervorgeht, ob die Bundesregierung damit durchgekommen ist oder nicht. Persönlich halte ich beides für möglich.
Flottenverbrauchsformel müsste ja in einem EU-Gesetz stehen, hat jemand eine Idee wie man an das Original kommt?
@M3-75 Danke für den Link! Für den aktuellen Grenzwert gilt seit 2016 für alle Autos der Anrechnungsfaktor 1. Das ist schonmal eine positive Nachricht!
Ab 2020 wird der Flottengrenzwert auf 95 g/km reduziert. Beim reduzierten Grenzwert gelten für eine Überganszeit wieder höhere Anrechnungsfaktoren, wahrscheinlich ein politischer Kompromiss, bei dem alle Seiten irgendwie ihr Gesicht wahren konnten …
Der entscheidende Satz ist in meinen Augen dieser hier:
Das heisst auch mit dem 2020-22 erhöhten Anrechnungsfaktor kann der Flottendurchschnitsausstoß lediglich maximal um 7,5 g/km schöngerechnet werden.
Ab 102,5 g/km Flottenverbrauch geht es mit den Strafzahlungen auf jeden Fall los, da hilft dann auch keine Mehrfachanrechnung von Low Emission Cars mehr. Also auch wenn der erhöhte Anrechnungsfaktor 2020 wieder eingeführt wird, sinken die zulässigen Werte trotzdem. Zumindest ein Schritt in die richtige Richtung!
Und die WLTP eingeführten ausstattungsabhängigen Verbrauchswerte sind eine weitere Erschwerung. Wer kauft schon die nackte Basis auf der früher der NEFZ Verbrauch basierte.
Die Flottenverbrauchswerte werden nicht anhand der WLTP-Werte genommen sondern mittels einer Formel „zurückgerechnet“, sodaß sie in etwa den NEFZ-Werten entsprechen.
Weiters wird das durchschnittliche Gewicht der Fahrzeugflotte einbezogen. Je höher das Gewicht desto höher ist der Grenzwert für diesen Hersteller.
Und zumindest für 2020 (ob auch darüber hinaus weiss ich es nicht) werden nur 95% der Flotte(die besonders viel verbrauchenden 5% bleiben unberücksichtigt) eines Herstellers zur Bestimmung des Flottenverbrauchs herangezogen.